Teilzeit-Wohnrecht und Widerrufsrecht
Urlauber vor Teilzeit-Wohnrechtsverträgen besser schützen
Künftig solle der Schutz bereits bei Teilzeit-Wohnrechten von mehr als einem Jahr greifen
(04.10.10) - Urlauber sollen bei der Anmietung von Ferienappartements vor unseriösen Angeboten besser geschützt werden. Der Rechtsausschuss beschloss deshalb einen Gesetzentwurf (17/2764), mit dem unter anderem die Modernisierung der Regelungen über Teilzeit-Wohnrechtsverträge und die Verträge über langfristige Urlaubsprodukte erfolgen soll.
Die Entscheidung fiel mit großer Mehrheit: Neben der Regierungskoalition stimmten auch die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen dafür.
Die Linksfraktion enthielt sich. Die Regierung setzt eine Richtlinie aus Brüssel um, die Ende Februar nächsten Jahres in Kraft treten soll. Die Informationspflichten würden verbessert, das Widerrufsrecht ausgeweitet und der Schutz auf bisher noch nicht gesetzlich geregelte Vertragsformen ausgedehnt, um Umgehungsgeschäfte zu verhindern.
Künftig solle der Schutz bereits bei Teilzeit-Wohnrechten von mehr als einem Jahr greifen, während bislang eine Laufzeit von mindestens drei Jahren verlangt wurde. Auch seien sämtliche Teilzeit-Nutzungsrechte an Übernachtungsimmobilien erfasst: Eine Nutzung zu Erholungszwecken sei nicht erforderlich. Teilzeit-Nutzungsrechte an so genannten beweglichen Übernachtungsunterkünften (Hausboot oder Wohnwagen) könnten auch geltend gemacht werden. Der Unternehmer habe dem Verbraucher die "Kosten des Vertrages, seiner Durchführung und seiner Rückabwicklung … zu erstatten."
Der Ausschuss billigte einstimmig den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen von Union und FDP. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Gesetze
-
Gesetzentwurf: Neufassung der Energieauditpflicht
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Neufassung der Energieauditpflicht (20/11852) vorgelegt. Am 10. Oktober 2023 ist die Neufassung der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) in Kraft getreten. Zwar seien mit dem Energieeffizienzgesetz bereits wesentliche Anforderungen der Neufassung der EED in nationales Recht umgesetzt worden, allerdings müssten noch weitere Anforderungen umgesetzt werden, so die Bundesregierung. Insbesondere gab es demnach wesentliche Änderungen im Bereich der Energieauditpflicht für Unternehmen.
-
Terrorismusstrafrecht & EU-Vorgaben
Die Bundesregierung will das Terrorismusstrafrecht nachbessern und an EU-Vorgaben anpassen. Wie die Bundesregierung in dem "Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/541 zur Terrorismusbekämpfung" (20/11848) anführt, habe die Europäische Union eine mangelnde Umsetzung der Vorgaben gerügt.
-
Umsetzung der DSGVO
Der Bundesrat will die Verfolgung datenschutzrechtlicher Verstöße im Rahmen von lauterkeitsrechtlichen Konkurrenten- oder Verbandsklage nach Paragraf 3a des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ausdrücklich ausschließen. Dazu hat die Länderkammer den "Entwurf eines Gesetzes zum Abbau datenschutzrechtlichen Gold-Platings im Wettbewerbsrecht" (20/11879) vorgelegt.
-
Rechtssicherheit für Betriebsräte
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat für eine Neuregelung der Bezahlung von Betriebsräten gestimmt. Mit den Stimmen aller Fraktionen und Gruppen des Bundestages stimmte der Ausschuss für einen entsprechenden Gesetzentwurf (20/9469) der Bundesregierung in ungeänderter Fassung.
-
Gesetz: Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes (20/11226) zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes vorgelegt. Die EU-Richtlinie 2023/2413 zur Änderung der EU-Richtlinie 2018/2001 sieht vor, dass der Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen der Union auf mindestens 42,5 Prozent bis zum Jahr 2030 gesteigert wird.