Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Mehr Unabhängigkeit für Datenschützer


Stärkung der Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht im Bund
Vorlage entspreche den europarechtlichen Vorgaben "in vollem Umfang
"

(09.01.15) - Der Innenausschuss hat den Weg frei gemacht für die von der Regierungskoalition geplante "". Gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen verabschiedete das Gremium einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/2848) in modifizierter Fassung.

Derzeit untersteht die Bundesbeauftragte der Dienstaufsicht des Bundesinnenministeriums (BMI), während die Rechtsaufsicht durch die Bundesregierung ausgeübt wird. In der Praxis finde keine Dienst- oder Rechtsaufsicht statt und die Unabhängigkeit werde nicht eingeschränkt, schreibt die Regierung in der Vorlage. Der Wortlaut des Bundesdatenschutzgesetzes entspricht ihren Angaben zufolge jedoch im Wesentlichen den bisherigen Vorschriften für die Kontrollstellen der Länder, die nach Einschätzung des Europäischen Gerichtshofs mit europarechtlichen Vorschriften nicht vereinbar sind. Insbesondere in Urteilen vom 9. März 2010 und 16. Oktober 2012 habe der EuGH die Anforderungen an die Unabhängigkeit der datenschutzrechtlichen Kontrollstellen präzisiert. Mit dem Gesetzentwurf solle "diesen Anforderungen Genüge getan" und zugleich die Datenschutzaufsicht auf Bundesebene insgesamt gestärkt werden.

Danach soll die Bundesbeauftragte mit Dienstsitz in Bonn künftig ausschließlich parlamentarischer und gerichtlicher Kontrolle unterstehen. Auf eine Rechtsaufsicht der Bundesregierung und Dienstaufsicht des BMI soll verzichtet und die organisatorische Anbindung an das Ministerium aufgehoben werden. Gewählt werden soll die Bundesbeauftragte laut Vorlage vom Bundestag; ihren Amtseid soll sie vor dem Bundespräsidenten leisten.

Mit den Stimmen der Unions- und der SPD-Fraktion stimmte der Innenausschuss für einen Änderungsantrag der Koalition. Er sieht vor, dass die Beauftragte als Zeugin aussagen darf, sofern die Aussage nicht Grundrechte verletzen oder "dem Wohle des Bundes oder eines deutschen Landes Nachteile bereiten" würde, "insbesondere Nachteile für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder ihre Beziehungen zu anderen Staaten". Auch soll sie nur "im Benehmen" mit der Bundesregierung aussagen dürfen, wenn die Aussage "laufende oder abgeschlossene Vorgänge" betrifft, "die dem Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung der Bundesregierung zuzurechnen sind oder sein könnten". Nach dem Regierungsentwurf hätte eine Aussage in einem solchen Fall "nur im Einvernehmen mit der Bundesregierung" erfolgen dürfen.

Die CDU/CSU-Fraktion betonte in der Ausschusssitzung, dass die Bundesbeauftragte damit letzten Endes selbst entscheiden könne, ob sie aussagt. Damit werde ihre Stellung noch unabhängiger gestaltet. Die Vorlage entspreche den europarechtlichen Vorgaben "in vollem Umfang". Die Fraktion verwies zugleich darauf, dass mit dem Gesetzentwurf, der am 1. Januar 2016 in Kraft treten soll, sechs zusätzliche Stellen bei der Beauftragten verbunden sind. Die Fraktion zeigte sich zuversichtlich, dass bei es den Beratungen für den Etat 2016 zu einem weiteren Stellenaufwuchs kommen könnte.

Die SPD-Fraktion bewertete die Aufstockung um sechs Stellen als einen ersten Schritt. Der Gesetzgeber müsse beim Etat 2016 entscheiden, welche personelle Ausstattung die Bundesbeauftragte zur Erfüllung ihrer Aufgabe brauche. Mit Blick auf die Regelung zu Zeugenaussagen hob die Fraktion hervor, dass die Beauftragte über eine Aussage letztendlich selbst in eigener Verantwortung entscheide. Zur Frage des Dienstsitzes unterstrich die Fraktion, dass eine ganze Reihe von Argumenten für Bonn spreche. Sie gehe zugleich davon aus, dass die Beauftragte auch weiterhin beim Bundestag präsent sein werde.

Die Fraktion Die Linke sprach sich demgegenüber für Berlin als Dienstsitz der Bundesbeauftragten aus. Sie kritisierte, die Regierungskoalition versuche, EU-Vorgaben umzusetzen und zugleich die Bundesbeauftragte "in Gänze zu entmachten". Die vorgesehene Regelung zu Zeugenaussagen der Beauftragten, die den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung der Bundesregierung betreffen könnten, lege den Verdacht nahe, dass es sich um einen "Maulkorb-Paragraph" handele. Deshalb schlage sie vor, die Passage zu streichen. Auch sei eine massive Stärkung des Amtes der Beauftragten in personeller, politischer und rechtlicher Hinsicht notwendig.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen argumentierte, dass die Herstellung der völligen Unabhängigkeit der Bundesbeauftragten seit vielen Jahren geboten sei. Es sei nicht verkehrt, dass die Regierungskoalition jetzt versuche, einen verfassungswidrigen Zustand zu beseitigen, doch sei zu fragen, warum dies erst 2016 geschehen solle. Zu kritisieren sei ferner die Aussagebeschränkung, auch wenn die Koalition versuche, den "Maulkorb" etwas abzuschwächen. Auch die nicht ausreichende Ausstattung des Amtes der Beauftragten sei scharf zu kritisieren. Ferner warb die Fraktion dafür, dass die Bundesbeauftragte in Bonn und in Berlin je einen Dienstsitz haben solle.

Die amtierende Bundesbeauftragte Andrea Voßhoff machte deutlich, dass aus ihrer Sicht die formelle Unabhängigkeit ihres Amtes mit dem Gesetzentwurf erreicht werde. Sie warb zugleich dafür, in den Etatberatungen aufzugreifen, dass eine personelle Aufstockung bei der künftigen Behörde notwendig sei. Zugleich unterstrich sie, dass viele Gründe für Bonn als deren Dienstsitz sprächen, das Berliner Verbindungsbüro aber bestehen bleiben werde und ihr die Präsenz beim Bundestag wichtig sei.

Für die Bundesregierung verwies ein BMI-Vertreter ebenfalls auf das Berliner Verbindungsbüro und sprach von einer pragmatischen Lösung der Dienstsitzfrage. Mit Blick auf die vorgesehenen Aussageregelungen hob er zudem hervor, dass die letzte Entscheidung über eine Aussage die Bundesbeauftragte selbst treffe. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Gesetze

  • Verordnung zu Cookies auf Webseiten vorgelegt

    Damit Internetnutzer eine "anwenderfreundliche Alternative zu der Vielzahl zu treffender Einzelentscheidungen" bei Cookie-Einwilligungsbannern haben, hat die Bundesregierung eine Verordnung auf den Weg gebracht (20/12718).

  • Änderung der Außenwirtschaftsverordnung

    Mit der 21. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsordnung soll die Ausfuhr von "Dual-Use-Gütern", also Waren mit doppeltem Verwendungszweck, restriktiver gehandhabt werden.

  • Bekämpfung von Finanzkriminalität

    Der Etat des Bundesfinanzministeriums (Einzelplan 08) soll 2025 um 332 Millionen Euro auf 10,1 Milliarden Euro steigen im Vergleich zu 2024. Das zumindest sieht der Haushaltsentwurf der Bundesregierung vor, der dem Bundestag zugeleitet wurde (20/12400).

  • Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz beschlossen

    Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes" (KapMuG - 20/10942, 20/11307) beschlossen. Die Vorlage passierte das Gremium in geänderter Fassung mit Stimmen der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP bei Ablehnung der CDU/CSU-Fraktion, der Gruppen Die Linke und BSW und Enthaltung der AfD-Fraktion.

  • Auskunftssperren für Mandatsträger

    Die Deutsche Bundesregierung will mit einem Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesmeldegesetzes (20/12349) den Schutz gefährdeter Personen vor Anfeindungen oder sonstigen Angriffen, die nach Bekanntwerden ihrer Wohnanschrift durch Melderegisterauskünfte erfolgen können, verstärken.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen