Zahlreiche Neuregelungen im Umweltrecht
Vorgaben der Föderalismuskommission umgesetzt und eine Zersplitterung des Umweltrechtes verhindert
Vier Einzelgesetze des gescheiterten Umweltgesetzbuches (UGB) sind mit einer Reihe von Änderungsanträgen nach Beratungen mit dem Bundesrat gebilligt worden
(19.06.09) - Der Umweltausschuss hat den Weg für zahlreiche Neuregelungen im Umweltrecht frei gemacht. Vier Einzelgesetze, die ursprünglich Teil des gescheiterten Umweltgesetzbuches (UGB) waren, sind am letzten Mittwoch im Umweltausschuss mit einer Reihe von Änderungsanträgen nach Beratungen mit dem Bundesrat gebilligt worden.
Mit den Stimmen der Koalition und gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke wurden die Gesetze zur Neuregelung des Naturschutzes und der Landschaftspflege (16/12785, 16/12274) sowie die Gesetze zur Neuregelung des Wasserrechts (16/12786, 16/12275) angenommen. Bei den Neuregelungen zum Naturschutz wurden 38 Änderungsanträge und bei den neuen Bestimmungen zum Wasserrecht 37 Änderungsanträge der Koalition berücksichtigt. Die Opposition brachte ebenfalls zahlreiche Änderungsanträge ein.
Die jeweils wortgleichen Gesetze der Bundesregierung (16/12787) und der Koalitionsfraktionen (16/12276) zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung wurden von allen Fraktionen mit Ausnahme der FDP angenommen. Sie enthielt sich der Stimme. Mit der Mehrheit der Stimmen der Koalition wurden ebenfalls die sogenannten Rechtsbereinigungsgesetze (16/12788, 16/12277), mit denen unter anderem bisherige Regelungsunterschiede in den einzelnen Bundesländern vereinheitlicht werden sollen, gebilligt. Die Fraktion Die Linke sprach sich dagegen aus, FDP und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich der Stimme.
Für die Bundesregierung äußerte sich Staatssekretär Matthias Machnig (SPD) zufrieden, dass mit den Gesetzen die Vorgaben der Föderalismuskommission umgesetzt und eine Zersplitterung des Umweltrechtes verhindert werden konnte. "Ich glaube, dass es ein guter Tag für die Umweltgesetzgebung ist", sagte Machnig.
Die CDU/CSU zeigte sich zufrieden, dass nach dem Scheitern des Umweltgesetzbuches mit dem Bundesrat eine Einigung über die vier Einzelgesetze erreicht werden konnte. "Insgesamt ist es eine gute Voraussetzung, den Mitgeschöpfen der Menschheit, Boden und Luft einen gebührenden Platz einzuräumen", sagte ein Berichterstatter der Fraktion.
Die SPD begrüßte den Kompromiss. Er sei ein "wichtiger Schritt auf einem Weg für ein einheitliches UGB" mit flexiblen Lösungen für die Länder, betonte die SPD.
Auch die FDP erklärte hinsichtlich der Neuregelung des Wasserrechts, dass es besser sei, diesen Entwurf zu haben, als eine Rechtszersplitterung in Kauf zu nehmen.
Die Fraktion Die Linke erklärte ebenfalls, dass es unbestritten sei, dass sich die Fraktion ein einheitliches UGB gewünscht hätte, es gäbe jedoch momentan "keine Alternative" zu der Verabschiedung von Einzelgesetzen. Dabei kritisierte die Fraktion jedoch, dass sie sich unter Druck gesetzt fühle, "das kleinere Übel zu wählen".
Die Grünen übten Kritik am Verfahren der Beratungen, da sie die Vielzahl von Änderungsanträgen erst sehr spät erhalten hätte. Das Verfahren sei daher "nicht so demokratisch, wie man es sich wünschen würde", sagten die Grünen. (Deutscher Bundestag: ra)
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