Evaluation des Behindertengleichstellungsgesetzes
Eine engere Kooperation und Abstimmung von Bund und Ländern in der Behindertengleichstellung ist sinnvoll
Viele Menschen mit Behinderung würden sich in privaten Rechtsverhältnissen diskriminiert und benachteiligt sehen, sei es von Arbeitgebern, Vermietern, Anbietern von Waren und Dienstleistungen oder Gesundheitseinrichtungen
Das Nebeneinander von Bundes- und Landesrecht beeinträchtigt die Transparenz darüber, was gilt, und insbesondere über die Rechtsschutzmöglichkeiten. Das ist eine der Aussagen aus der Evaluierung des novellierten Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG), die nun als Unterrichtung durch die Bundesregierung (20/4440) vorgelegt wurde.
Darin heißt es zu der rechtswissenschaftlichen Evaluation weiter: "Eine engere Kooperation und Abstimmung von Bund und Ländern in der Behindertengleichstellung ist sinnvoll." Die Landes- und Kommunalverwaltung sei oft der erste Kontakt von Bürgerinnen und Bürgern mit dem Staat. Sie sei auch zentral für das Sozialrecht. "Die bundesweit geltenden Regeln im SGB I und SGB X (Erstes und zehntes Sozialgesetzbuch) sorgen hier für mehr Gemeinsamkeit bei der Regelung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderung. Zwischen verschiedenen geltenden Landesbehindertengleichstellungsgesetzen bestehen hingegen erhebliche Unterschiede. Besonders augenfällig ist das in Bayern, Hessen und Sachsen, die ihre Kommunen und damit auch Träger der Sozialverwaltung nur eingeschränkt an ihre Behindertengleichstellungsgesetze binden."
Viele Menschen mit Behinderung würden sich in privaten Rechtsverhältnissen diskriminiert und benachteiligt sehen, sei es von Arbeitgebern, Vermietern, Anbietern von Waren und Dienstleistungen oder Gesundheitseinrichtungen. "Eine Abstimmung des BGG mit den zivilrechtlichen Gesetzen wie dem AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) und dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist deshalb dringend notwendig, zumal diese Gesetze nur zusammen das EU-Recht und die UN-BRK (UN-Behindertenrechtskonvention) umsetzen."
Die Effektivität des BGG könne dabei auch profitieren, wenn es mit zivilrechtlichen Mitteln durchsetzbar werde, so durch die Schwerbehindertenvertretungen im Arbeitsrecht und die Unterlassungsklagen im Verbraucherschutz. Die Antidiskriminierungsstellen könnten auch für die Rechte von Menschen mit Behinderungen hilfreich sein, schreiben die Wissenschaftler. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 16.11.22
Newsletterlauf: 14.02.23
Meldungen: Gesetze
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Grünes Licht für schnellere Genehmigungsverfahren
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat grünes Licht für verkürzte Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz für Vorhaben zur Erzeugung erneuerbarer Energien gegeben. Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung von Vorgaben der europäischen RED III-Richtlinie (21/568) stimmten in einer Sondersitzung des Ausschusses die Fraktionen von CDU/CSU und SPD. Die Fraktion von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke votierten dagegen. Angenommen wurde der Gesetzentwurf in einer auf Antrag der Koalitionsfraktionen zuvor geänderten Fassung.
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Veröffentlichung von Geschäftsverteilungsplänen
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines "Gesetzes zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes und zur Vererblichkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen" (21/15) vorgelegt. Der Entwurf verfolgt drei sachlich getrennte Ziele. Erstens soll durch eine Änderung im Gerichtsverfassungsgesetz eine bundeseinheitliche Pflicht zur Veröffentlichung der gerichtlichen Geschäftsverteilungspläne im Internet eingeführt werden. Dies soll sich nach dem Entwurf auf die Zugehörigkeit der hauptberuflichen Richterinnen und Richter zu den einzelnen Spruchkörpern beziehen.
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Änderungen am Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer
Das Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer soll weiterentwickelt werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer (21/16) vorgelegt. Von besonderer Bedeutung ist die in dem Entwurf vorgesehene Einführung des Syndikus-Wirtschaftsprüfers.
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Vergaberecht soll vereinfacht werden
Das Vergaberecht soll vereinfacht werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG, 20/14344) eingebracht. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Verwaltungen und Wirtschaft von Regelungen zu entlasten, die einen unverhältnismäßig hohen Mehraufwand für alle Akteure verursachen. Zudem sei eine Beschleunigung der Vergabeverfahren ebenso von hoher Bedeutung wie die Orientierung an Nachhaltigkeitskriterien.
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Neues Batterierecht-Durchführungsgesetz
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/13953) zur Anpassung des Batterierechts an die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542) vorgelegt. Damit sollen vor allem Vorgaben aus der europäischen Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden.