Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Möglichkeit der Melderegisterauskunft


Gesetzentwurf: Bundesrat will Bedingungen für Melderegisterauskunft anheben
Mit dem Gesetzentwurf sollen daher laut Vorlage die Anforderungen an die Identifikation einer gesuchten Person zum Erhalt einer Melderegisterauskunft angehoben werden




Privatpersonen sollen nach dem Willen des Bundesrates künftig besser vor missbräuchlichen Abfragen ihrer personenbezogenen Daten bei der Meldebehörde geschützt werden. Dazu sollen nach einem Gesetzentwurf des Bundesrates (20/337) die Voraussetzungen für die Erteilung einer Melderegisterauskunft nach den Paragrafen 44 und 49 des Bundesmeldegesetzes (BMG) verschärft werden.

Wie aus der Vorlage hervorgeht, können aufgrund der derzeitigen Regelung im BMG Unternehmen oder Privatpersonen unter Angabe einiger Daten, die eine gesuchte Person eindeutig identifizieren, eine Auskunft insbesondere über die private Meldeadresse dieser Person bei der Meldebehörde erhalten. Zur Identifizierung der gesuchten Person müssen danach derzeit alternativ der Familienname, ein früherer Name, Geburtsdatum, Geschlecht oder eine Anschrift angegeben werden. Dies habe zur Folge, dass Menschen häufig schon unter Angabe des Vor- und Familiennamens bei der für den Wohnort zuständigen Meldebehörde eindeutig identifiziert werden können. Die Anfragenden erhielten sodann die aktuelle Anschrift der betreffenden Person.

Die Möglichkeit der Melderegisterauskunft dient den Angaben zufolge beispielsweise der Durchsetzung von Ansprüchen, da für die Erwirkung und Vollstreckung eines Titels die Angabe einer zustellungsfähigen Anschrift erforderlich ist. Jedoch berge die Möglichkeit der Melderegisterauskunft "im Zuge der Problematik zunehmenden Aggressionspotenzials gegenüber Einsatz- und Rettungskräften und anderen Personen, die aufgrund ihrer beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit im öffentlichen Raum exponiert sind, auch Missbrauchspotenzial".

Mit dem Gesetzentwurf sollen daher laut Vorlage die Anforderungen an die Identifikation einer gesuchten Person zum Erhalt einer Melderegisterauskunft angehoben werden. Auf diese Weise sollen Privatpersonen besser vor möglicherweise missbräuchlichem Auskunftsersuchen geschützt werden. Dazu sieht der Gesetzentwurf vor, dass zusätzlich zu dem bereits bestehenden Erfordernis einer eindeutigen Identifizierung der gesuchten Person "künftig stets auch eine bereits bekannte (frühere) Anschrift oder ein Grund für den Antrag auf Melderegisterauskunft angegeben und die Identität der Antrag stellenden Person offengelegt werden".

Für Personen, denen durch eine Preisgabe ihrer Meldedaten eine Gefahr etwa "für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen kann", soll unverändert die Möglichkeit bestehen, eine Auskunftssperre zu beantragen. Ein "ähnliches schutzwürdiges Interesse" ist laut BMG "insbesondere der Schutz der betroffenen oder einer anderen Person vor Bedrohungen, Beleidigungen sowie unbefugten Nachstellungen". (Deutscher Bundesrat: ra)

eingetragen: 11.02.22
Newsletterlauf: 22.04.22


Meldungen: Gesetze

  • Vergaberecht soll vereinfacht werden

    Das Vergaberecht soll vereinfacht werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG, 20/14344) eingebracht. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Verwaltungen und Wirtschaft von Regelungen zu entlasten, die einen unverhältnismäßig hohen Mehraufwand für alle Akteure verursachen. Zudem sei eine Beschleunigung der Vergabeverfahren ebenso von hoher Bedeutung wie die Orientierung an Nachhaltigkeitskriterien.

  • Neues Batterierecht-Durchführungsgesetz

    Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/13953) zur Anpassung des Batterierechts an die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542) vorgelegt. Damit sollen vor allem Vorgaben aus der europäischen Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden.

  • Entsorgung von alten Elektrogeräten

    Die Bundesregierung will die Sammlung und Entsorgung von alten Elektrogeräten verbessern. Ihr Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (20/14146) zielt darauf, die Sammelmengen zu steigern und die Brandrisiken durch falsch entsorgte oder beschädigte Lithiumbatterien zu verbessern.

  • Führerscheinüberprüfung durch Arbeitgeber

    Der Bundesrat will gesetzlich festschreiben, dass Arbeitgeber, die als Halter des Fahrzeugs ihren Arbeitnehmern ein Fahrzeug dauerhaft oder vorübergehend zur Verfügung stellen, ihren Kontrollpflichten Genüge tun, "wenn sie sich einmalig den Führerschein des Arbeitnehmers haben vorzeigen lassen und aus ihrer Perspektive kein konkreter Anlass besteht, das Dokument erneut zu prüfen".

  • Außenwirtschaftsgesetz wird geändert

    Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften (20/13958) eingebracht. Damit soll die Richtlinie (EU) 2024/1226 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. April 2024 zur Definition von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union umgesetzt und eine weitere Richtlinie geändert werden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen