Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Möglichkeit der Melderegisterauskunft


Gesetzentwurf: Bundesrat will Bedingungen für Melderegisterauskunft anheben
Mit dem Gesetzentwurf sollen daher laut Vorlage die Anforderungen an die Identifikation einer gesuchten Person zum Erhalt einer Melderegisterauskunft angehoben werden




Privatpersonen sollen nach dem Willen des Bundesrates künftig besser vor missbräuchlichen Abfragen ihrer personenbezogenen Daten bei der Meldebehörde geschützt werden. Dazu sollen nach einem Gesetzentwurf des Bundesrates (20/337) die Voraussetzungen für die Erteilung einer Melderegisterauskunft nach den Paragrafen 44 und 49 des Bundesmeldegesetzes (BMG) verschärft werden.

Wie aus der Vorlage hervorgeht, können aufgrund der derzeitigen Regelung im BMG Unternehmen oder Privatpersonen unter Angabe einiger Daten, die eine gesuchte Person eindeutig identifizieren, eine Auskunft insbesondere über die private Meldeadresse dieser Person bei der Meldebehörde erhalten. Zur Identifizierung der gesuchten Person müssen danach derzeit alternativ der Familienname, ein früherer Name, Geburtsdatum, Geschlecht oder eine Anschrift angegeben werden. Dies habe zur Folge, dass Menschen häufig schon unter Angabe des Vor- und Familiennamens bei der für den Wohnort zuständigen Meldebehörde eindeutig identifiziert werden können. Die Anfragenden erhielten sodann die aktuelle Anschrift der betreffenden Person.

Die Möglichkeit der Melderegisterauskunft dient den Angaben zufolge beispielsweise der Durchsetzung von Ansprüchen, da für die Erwirkung und Vollstreckung eines Titels die Angabe einer zustellungsfähigen Anschrift erforderlich ist. Jedoch berge die Möglichkeit der Melderegisterauskunft "im Zuge der Problematik zunehmenden Aggressionspotenzials gegenüber Einsatz- und Rettungskräften und anderen Personen, die aufgrund ihrer beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit im öffentlichen Raum exponiert sind, auch Missbrauchspotenzial".

Mit dem Gesetzentwurf sollen daher laut Vorlage die Anforderungen an die Identifikation einer gesuchten Person zum Erhalt einer Melderegisterauskunft angehoben werden. Auf diese Weise sollen Privatpersonen besser vor möglicherweise missbräuchlichem Auskunftsersuchen geschützt werden. Dazu sieht der Gesetzentwurf vor, dass zusätzlich zu dem bereits bestehenden Erfordernis einer eindeutigen Identifizierung der gesuchten Person "künftig stets auch eine bereits bekannte (frühere) Anschrift oder ein Grund für den Antrag auf Melderegisterauskunft angegeben und die Identität der Antrag stellenden Person offengelegt werden".

Für Personen, denen durch eine Preisgabe ihrer Meldedaten eine Gefahr etwa "für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen kann", soll unverändert die Möglichkeit bestehen, eine Auskunftssperre zu beantragen. Ein "ähnliches schutzwürdiges Interesse" ist laut BMG "insbesondere der Schutz der betroffenen oder einer anderen Person vor Bedrohungen, Beleidigungen sowie unbefugten Nachstellungen". (Deutscher Bundesrat: ra)

eingetragen: 11.02.22
Newsletterlauf: 22.04.22


Meldungen: Gesetze

  • Grünes Licht für schnellere Genehmigungsverfahren

    Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat grünes Licht für verkürzte Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz für Vorhaben zur Erzeugung erneuerbarer Energien gegeben. Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung von Vorgaben der europäischen RED III-Richtlinie (21/568) stimmten in einer Sondersitzung des Ausschusses die Fraktionen von CDU/CSU und SPD. Die Fraktion von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke votierten dagegen. Angenommen wurde der Gesetzentwurf in einer auf Antrag der Koalitionsfraktionen zuvor geänderten Fassung.

  • Veröffentlichung von Geschäftsverteilungsplänen

    Die Bundesregierung hat den Entwurf eines "Gesetzes zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes und zur Vererblichkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen" (21/15) vorgelegt. Der Entwurf verfolgt drei sachlich getrennte Ziele. Erstens soll durch eine Änderung im Gerichtsverfassungsgesetz eine bundeseinheitliche Pflicht zur Veröffentlichung der gerichtlichen Geschäftsverteilungspläne im Internet eingeführt werden. Dies soll sich nach dem Entwurf auf die Zugehörigkeit der hauptberuflichen Richterinnen und Richter zu den einzelnen Spruchkörpern beziehen.

  • Änderungen am Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer

    Das Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer soll weiterentwickelt werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer (21/16) vorgelegt. Von besonderer Bedeutung ist die in dem Entwurf vorgesehene Einführung des Syndikus-Wirtschaftsprüfers.

  • Vergaberecht soll vereinfacht werden

    Das Vergaberecht soll vereinfacht werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG, 20/14344) eingebracht. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Verwaltungen und Wirtschaft von Regelungen zu entlasten, die einen unverhältnismäßig hohen Mehraufwand für alle Akteure verursachen. Zudem sei eine Beschleunigung der Vergabeverfahren ebenso von hoher Bedeutung wie die Orientierung an Nachhaltigkeitskriterien.

  • Neues Batterierecht-Durchführungsgesetz

    Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/13953) zur Anpassung des Batterierechts an die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542) vorgelegt. Damit sollen vor allem Vorgaben aus der europäischen Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen