"Health Claims"-Verordnung in Kraft
Seit dem 01.07.07 gilt die "Health Claims"-Verordnung der EU: Lebensmittel-Herstellern und Werbeagenturen droht Abmahnwelle
"Health Claims"-Verordnung schafft Rechtsunsicherheit - Listen fehlen, Übergangsregelungen sind komplex
(04.07.07) - Herstellern von Lebensmitteln und Werbeagenturen drohen Abmahnungen und Vertriebsstopps für ihre Produkte. Der Grund: Seit dem 01.07.07 gilt die "Health Claims"-Verordnung der EU. Sie macht strenge Vorgaben für nährwert- und gesundheitsbezogene Werbeaussagen über Nahrungsmittel.
Was nicht erlaubt ist, gilt als verboten. Das nährwertbezogene Versprechen "enthält viel Eiweiß" ist beispielsweise nur zulässig, wenn Proteine nachweislich mindestens 20 Prozent des gesamten Brennwerts eines Lebensmittels ausmachen.
Das Problem sind jedoch nicht nur neue strenge Vorschriften mit komplexen Übergangsfristen, sondern auch Regelungslücken. "Die Rechtsunsicherheit ist groß", sagt Dr. Danja Domeier, Expertin für Lebensmittelrecht bei Nörr Stiefenhofer Lutz in München. Die EU hat noch keine Nährwertprofile und Listen veröffentlicht, die Auskunft darüber geben, unter welchen Voraussetzungen Angaben wie "gut für den Kreislauf", "stärkt die Knochen" oder "fördert die Entwicklung Ihrer Kinder" noch erlaubt sind.
Domeier rechnet deshalb damit, dass streitsüchtige Unternehmen und Anwälte sich die neue und unsichere Rechtslage zu nutze machen könnten, um Grenzen der eigenen Werbung auszuloten, die Konkurrenz einzuschüchtern oder Geld zu verdienen. Wer gegen die neuen Vorschriften verstößt, dem drohen Vertriebs- und Werbungssperren für ein Produkt.
"Wer nicht aufpasst, für den kann es teuer und unangenehm werden", mahnt die Anwältin. (Nörr Stiefenhofer Lutz: ra)
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