"Health Claims"-Verordnung in Kraft
Seit dem 01.07.07 gilt die "Health Claims"-Verordnung der EU: Lebensmittel-Herstellern und Werbeagenturen droht Abmahnwelle
"Health Claims"-Verordnung schafft Rechtsunsicherheit - Listen fehlen, Übergangsregelungen sind komplex
(04.07.07) - Herstellern von Lebensmitteln und Werbeagenturen drohen Abmahnungen und Vertriebsstopps für ihre Produkte. Der Grund: Seit dem 01.07.07 gilt die "Health Claims"-Verordnung der EU. Sie macht strenge Vorgaben für nährwert- und gesundheitsbezogene Werbeaussagen über Nahrungsmittel.
Was nicht erlaubt ist, gilt als verboten. Das nährwertbezogene Versprechen "enthält viel Eiweiß" ist beispielsweise nur zulässig, wenn Proteine nachweislich mindestens 20 Prozent des gesamten Brennwerts eines Lebensmittels ausmachen.
Das Problem sind jedoch nicht nur neue strenge Vorschriften mit komplexen Übergangsfristen, sondern auch Regelungslücken. "Die Rechtsunsicherheit ist groß", sagt Dr. Danja Domeier, Expertin für Lebensmittelrecht bei Nörr Stiefenhofer Lutz in München. Die EU hat noch keine Nährwertprofile und Listen veröffentlicht, die Auskunft darüber geben, unter welchen Voraussetzungen Angaben wie "gut für den Kreislauf", "stärkt die Knochen" oder "fördert die Entwicklung Ihrer Kinder" noch erlaubt sind.
Domeier rechnet deshalb damit, dass streitsüchtige Unternehmen und Anwälte sich die neue und unsichere Rechtslage zu nutze machen könnten, um Grenzen der eigenen Werbung auszuloten, die Konkurrenz einzuschüchtern oder Geld zu verdienen. Wer gegen die neuen Vorschriften verstößt, dem drohen Vertriebs- und Werbungssperren für ein Produkt.
"Wer nicht aufpasst, für den kann es teuer und unangenehm werden", mahnt die Anwältin. (Nörr Stiefenhofer Lutz: ra)
Meldungen: Gesetze
-
Vergaberecht soll vereinfacht werden
Das Vergaberecht soll vereinfacht werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG, 20/14344) eingebracht. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Verwaltungen und Wirtschaft von Regelungen zu entlasten, die einen unverhältnismäßig hohen Mehraufwand für alle Akteure verursachen. Zudem sei eine Beschleunigung der Vergabeverfahren ebenso von hoher Bedeutung wie die Orientierung an Nachhaltigkeitskriterien.
-
Neues Batterierecht-Durchführungsgesetz
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/13953) zur Anpassung des Batterierechts an die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542) vorgelegt. Damit sollen vor allem Vorgaben aus der europäischen Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden.
-
Entsorgung von alten Elektrogeräten
Die Bundesregierung will die Sammlung und Entsorgung von alten Elektrogeräten verbessern. Ihr Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (20/14146) zielt darauf, die Sammelmengen zu steigern und die Brandrisiken durch falsch entsorgte oder beschädigte Lithiumbatterien zu verbessern.
-
Führerscheinüberprüfung durch Arbeitgeber
Der Bundesrat will gesetzlich festschreiben, dass Arbeitgeber, die als Halter des Fahrzeugs ihren Arbeitnehmern ein Fahrzeug dauerhaft oder vorübergehend zur Verfügung stellen, ihren Kontrollpflichten Genüge tun, "wenn sie sich einmalig den Führerschein des Arbeitnehmers haben vorzeigen lassen und aus ihrer Perspektive kein konkreter Anlass besteht, das Dokument erneut zu prüfen".
-
Außenwirtschaftsgesetz wird geändert
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften (20/13958) eingebracht. Damit soll die Richtlinie (EU) 2024/1226 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. April 2024 zur Definition von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union umgesetzt und eine weitere Richtlinie geändert werden.