Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Weitere Urteile

Spam-Blacklists können rechtswidrig sein


Gerichtsentscheid: Blockade von E-Mails mittels einer so genannten Blacklist auf IP-Basis ist zu unterlassen
eco kritisiert anhaltende Rechtsunsicherheit für Provider im Kampf gegen Spam


(29.10.07) - Der eco-Verband der deutschen Internetwirtschaft nimmt ein vor wenigen Tagen bekannt gegebenes Urteil des Landgerichts Lüneburg (27. September 2007: Aktenzeichen 7 O 80/07) zum Anlass, die anhaltende Rechtsunsicherheit für deutsche Provider im Zusammenhang mit der Spam-Bekämpfung scharf zu kritisieren. In dem zugrunde liegenden Rechtsstreit ist ein Betreiber eines gewerblich genutzten E-Mail-Servers dazu verurteilt worden, die Blockade von E-Mails mittels einer so genannten Blacklist auf IP-Basis zu unterlassen. Das Gericht wertete die Vorgehensweise als absichtliche Behinderung des Absenders und damit als wettbewerbswidrig.

Dies solle selbst dann gelten, wenn über die geblockte IP des Mail-Servers unerwünschte E-Mails (Spam) versendet werden.

"Im Rahmen der Begründung des Urteils hat die Kammer die einmalige Gelegenheit versäumt, klare Regeln für den rechtmäßigen Einsatz einer Blacklist auf IP-Basis herauszuarbeiten und daran den vorliegenden Einzelfall zu messen", moniert Sven Karge, Leiter des Fachbereichs Content bei eco und alljährlich Organisator des Antispam-Kongresses in Köln. "Es wird lediglich lapidar darauf hingewiesen, dass dem Betreiber eines Servers ein Recht zur Sperre oder Aufnahme in eine Blacklist wenn überhaupt, dann nur in sehr begrenzten Ausnahmefällen zusteht. Unter welchen Voraussetzungen ein solcher Ausnahmefall vorliegt, wird nicht präzisiert."

Mit diesem Spruch sei der Praxis in keiner Weise geholfen. Bei der Urteilsfindung sei in keiner Weise berücksichtigt worden, dass sich ein Provider in Sachen Spam-Abwehr in einer rechtlichen Zwickmühle befindet. Einerseits müsse er den Vertrag gegenüber dem Kunden erfüllen und E-Mails zustellen, andererseits habe er dafür Sorge zu tragen, dass die Postfächer der Empfänger nicht mit digitalem Müll verstopft werden, damit seine Infrastruktur nicht leidet und die Systeme zuverlässig arbeiten können. "Außerdem kann von einem Provider nicht verlangt werden, dass er sich an der Verbreitung rechtswidriger Spam-Mails beteiligt", hebt Sven Karge hervor.

Aufgrund der mangelnden Unterstützung aus Legislative und Judikative müsse die Internet-Wirtschaft auch künftig verstärkt zu Selbsthilfemaßnahmen greifen. So ist der eco Verband nicht nur Veranstalter des Antispam-Kongresses, sondern auch Mitinitiator der Initiative "Spotspam". In dieser Anti-Spam-Datenbank werden Beschwerden von Verbrauchern und Providern aus ganz Europa über so genannte "Nationale Spamboxes" gesammelt und an einem zentralen Ort hinterlegt, um auf diese Weise die Verfolgung der Täter zu vereinfachen.

Der eco-Verband will zudem ein Gutachten veröffentlichen, in dem die rechtlichen Rahmenbedingungen für Provider beim Filtern, Scannen und Löschen von Spam-Mails sowie Späh- und Schadsoftware dargestellt werden. (eco: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Weitere Urteile

  • Datenverarbeitung durch die Finanzverwaltung

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Beschlüssen vom 27.05.2024 in zwei Verfahren (II B 78/23 (AdV) und II B 79/23 (AdV)) des vorläufigen Rechtsschutzes zu den Bewertungsregelungen des neuen Grundsteuer- und Bewertungsrechts entschieden, dass Steuerpflichtige im Einzelfall unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit haben müssen, einen unter dem festgestellten Grundsteuerwert liegenden Wert ihres Grundstücks nachzuweisen.

  • Grenzen des Auskunftsanspruchs

    Mit Urteil vom 12.03.2024 - IX R 35/21 hat der Bundesfinanzhof (BFH) erstmals zu den Voraussetzungen und der Reichweite des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs entschieden. Die Datenschutz-Grundverordnung gewährt in Art. 15 Abs. 1 einen Anspruch auf Auskunft, welche personenbezogenen Daten über einen Steuerpflichtigen verarbeitet werden.

  • Datenverarbeitung durch die Finanzverwaltung

    Mit Urteil vom 12.03.2024 - IX R 35/21 hat der Bundesfinanzhof (BFH) erstmals zu den Voraussetzungen und der Reichweite des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs entschieden. Die Datenschutz-Grundverordnung gewährt in Art. 15 Abs. 1 einen Anspruch auf Auskunft, welche personenbezogenen Daten über einen Steuerpflichtigen verarbeitet werden.

  • Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer

    Ein Parkhaus ist in der Erbschaftsteuer nicht begünstigt - dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 28.02.2024 - II R 27/21 entschieden. Der Kläger war testamentarisch eingesetzter Alleinerbe seines im Jahr 2018 verstorbenen Vaters, des Erblassers. Zum Erbe gehörte ein mit einem Parkhaus bebautes Grundstück.

  • Einnahmenüberschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG)

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 06.05.2024 - III R 14/22 entschieden, dass die Art und Weise, in der ein Steuerpflichtiger, der seinen Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung ermittelt, seine Aufzeichnungen geführt hat, eine Tatsache ist, die -wird sie dem Finanzamt (FA) nachträglich bekannt- zur Korrektur eines bestandskräftigen Einkommensteuerbescheids führen kann.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen