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Abkommen zum Schutz des geistigen Eigentums


Fortentwicklung des Urheberrechts und andere Schutzrechte in Deutschland sollen nicht durch ACTA berührt werden
Nach Darstellung der EU-Kommission soll das ACTA weder Freiheitsrechte einschränken noch Verbraucher und Nutzer belasten


(23.12.09) - Die Deutsche Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass die Fortentwicklung des Urheberrechts und andere Schutzrechte in Deutschland nicht durch das derzeit verhandelte internationale Abkommen zum Schutz des geistigen Eigentums (das Anti Counterfighting Trade Agreement, ACTA) berührt wird.

Das erklärt sie in ihrer Antwort (17/186) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/63). Die Regierung teilt ferner mit, sie werde von der Europäischen Kommission sowie von der jeweiligen Ratspräsidentschaft über die Verhandlungspositionen der EU in dem derzeit laufenden Prozess informiert.

Vorbemerkung der Fragesteller
Seit 2007 verhandeln Vertreter einzelner Staaten, darunter die USA, Japan, Korea, Australien und die Europäische Union, über ein Abkommen zum Schutz geistigen Eigentums – das Anti Counterfighting Trade Agreement (ACTA). Diese Verhandlungen sind nicht öffentlich und unterliegen besonderen Sicherheitsbestimmungen. Trotzdem zirkulieren immer wieder Dokumente und Verhandlungsstände im Internet. Offiziell wurde der Entwurf des Abkommens bisher nur einzelnen Expertinnen und Experten vorgestellt, die jedoch zu Stillschweigen verpflichtet sind. Nach Darstellung der EU-Kommission (fact sheet der EU-Kommission) soll das ACTA weder Freiheitsrechte einschränken noch Verbraucher und Nutzer belasten.

Vom 4. bis 6. November 2009 trafen sich die Verhandlungspartner in Seoul, um weitere Schritte zu beraten. Der Onlinedienst heise.de meldete unter Berufung auf verschiedene Quellen am 4. November dieses Jahres, dass auf Drängen der USA weitgehende Regelungen zur Regulierung des Datenverkehrs im Internet im Rahmen von ACTA vorgenommen werden sollen.

Unter anderem sei eine so genannte Three-Strikes-Regelung, das heißt eine Sperrung des Internetanschlusses nach dreimaligem Verstoß gegen Urheberrechtsbestimmungen im Gespräch. Gegen die Einführung solcher Regelungen haben sich CDU, CSU und FDP im Koalitionsvertrag ausgesprochen.
(Deutsche Bundesregierung: ra)


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