EU-Strategie der inneren Sicherheit
"Gedanken zur Sicherheit und zum Datenschutz sollten gleichermaßen ernst genommen werden", meint der EDSB
Die innere Sicherheit ist ein Bereich, in dem es klare Risiken für Eingriffe in die Privatsphäre der Bürger gibt
(03.12.10) - Am 17. Dezember 2010 hat der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) eine Stellungnahme zur Mitteilung der Kommission über die EU-Strategie der inneren Sicherheit veröffentlicht. Diese Strategie enthält Vorschläge für Maßnahmen, um in Europa die dringendsten Sicherheitsbedrohungen wie z. B. organisierte Kriminalität, Terrorismus und Cyberkriminalität abzuwehren, die EU-Außengrenzen besser zu sichern sowie unsere Widerstandsfähigkeit gegenüber natürlichen und vom Menschen verursachten Katastrophen zu erhöhen (*).
In seiner Stellungnahme betont der EDSB, dass - angesichts der potenziell die Privatsphäre verletzenden Maßnahmen, die im Rahmen der Strategie ergriffen werden sollen - sichergestellt sein muss, dass zwischen dem Ziel der Gewährleistung der Sicherheit der Bürger und dem wirksamen Schutz ihrer Privatsphäre und Daten ein ausgewogenes Verhältnis besteht. Der EDSB bedauert, dass, obwohl die Mitteilung auf Privatsphäre und Datenschutz als Grundrechte verweist, die Kommission nicht erklärt, wie dies in der Praxis umgesetzt werden soll.
Der EDSB unterstreicht ebenfalls, dass die Strategie der inneren Sicherheit aus datenschutzrechtlicher Sicht offensichtliche inhaltliche Verbindungen mit anderen derzeit auf EU-Ebene entwickelten EU-Strategien aufweist, wie dem Informationsmanagement und der Überprüfung des Rechtsrahmens für den Datenschutz. Er fordert daher einen umfassenderen und stärker integrierten Ansatz, der explizite Verknüpfungen und Wechselwirkungen zwischen diesen verschiedenen Initiativen bieten soll.
Peter Hustinx, EDSB, erklärt hierzu: "Die innere Sicherheit ist ein Bereich, in dem es klare Risiken für Eingriffe in die Privatsphäre der Bürger gibt. Deshalb sollten Gedanken zur Sicherheit und zum Datenschutz gleichermaßen ernst genommen werden. Ich bin der Überzeugung, dass eine wirksame Strategie der inneren Sicherheit nicht ohne die Unterstützung einer soliden und ergänzenden Datenschutzregelung erarbeitet werden kann. Um es anders auszudrücken, geht es nicht um Schutz der Privatsphäre oder Sicherheit, sondern brauchen wir sie beide."
Was die Konzeption und Umsetzung der Strategie angeht, legt der EDSB den Nachdruck insbesondere auf folgende Schwerpunkte:
>> Rechte der betroffenen Personen: Der EDSB stellt fest, dass die Mitteilung nicht ausdrücklich die Frage der Rechte der betroffenen Personen betrachtet, die ein wesentliches Element des Datenschutzes darstellen. Er fordert die Kommission deshalb auf, die Frage der besseren Ausrichtung der Rechte der betroffenen Personen auf EU-Ebene im Kontext der Umsetzung der Strategie genauer zu analysieren;
>> eingebauter Datenschutz: Der EDSB hebt die Bedeutung des Konzepts des eingebauten Datenschutzes (Privacy by Design) hervor, das derzeit sowohl für den privaten als auch den öffentlichen Sektor entwickelt wird und ebenfalls eine wesentliche Rolle im Zusammenhang mit der inneren Sicherheit der EU und im Bereich Polizei und Justiz spielen soll;
>> Folgenabschätzung im Bereich Datenschutz: Der EDSB empfiehlt, dass bei der Umsetzung künftiger Rechtsvorschriften eine eingehende Bewertung der Auswirkungen auf Privatsphäre und Datenschutz - entweder als separate Bewertung oder als Teil der allgemeinen von der Kommission durchgeführten Folgenabschätzung der Grundrechte - durchgeführt wird.
Der EDSB erinnert schließlich an die Notwendigkeit einer echten Bewertung aller bestehenden Rechtsvorschriften, die im Rahmen der Strategie zur Anwendung kommen sollen, bevor neue vorgeschlagen werden.
(*) Mitteilung der Kommission vom 22. November 2010 an das Europäische Parlament und den Rat: "EU-Strategie der inneren Sicherheit: Fünf Handlungsschwerpunkte für mehr Sicherheit in Europa", KOM (2010) 673 endg.
(EDSB: ra)
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>