Chemikalien: Meldung bei der ECHA
Letzte Möglichkeit zum Eintrag von Chemikalien ins Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis am 3. Januar 2011
Wichtig zu wissen ist, dass diese Meldungen auch für geringe Mengen von Chemikalien gemacht werden müssen
(03.01.11) - Am 3. Januar 2011 läuft die Frist ab, innerhalb derer Hersteller und Importeure der Europäischen Chemikalien-Agentur (ECHA) die Einstufung und Kennzeichnung der chemischen Stoffe melden müssen, die sie in Verkehr bringen. Die Einstufung ist entscheidend, wenn zu beurteilen ist, ob ein chemischer Stoff die Gesundheit und Umwelt gefährden kann; nach ihr richten sich auch die Informationen auf den Etiketten der Produkte, die die Arbeitnehmer und Verbraucher verwenden. Die Meldung bei der ECHA stellt sicher, dass die Einstufung aller gefährlichen Stoffe, die in gleich welcher Menge in Verkehr gebracht werden, öffentlich zugänglich ist.
Für Stoffe, die bereits im Zuge der Umsetzung von REACH innerhalb der ersten Frist (30.11.2010) registriert worden sind, gilt dies nur dann, wenn die registrierten Einstufungsinformationen aktualisiert werden müssen.
Antonio Tajani, Vizepräsident der Europäischen Kommission und zuständig für die Politikfelder Industrie und Unternehmertum, und Umweltkommissar Janez Potočnik äußerten sich wie folgt: "Unsere chemische Industrie muss nachhaltig sein und alle erforderlichen Informationen bereitstellen, damit ein sicherer Umgang mit Chemikalien möglich ist. Daher der Appell an alle betroffenen Unternehmen, die Einstufung und Kennzeichnung der Stoffe, die sie in Verkehr bringen, rechtzeitig der Europäischen Chemikalien-Agentur mitzuteilen."
In Übereinstimmung mit der neuen Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008) müssen Hersteller und Importeure der ECHA bis zum 3. Januar 2011 die Einstufung und Kennzeichnung der chemischen Stoffe melden, die sie in der EU in Verkehr bringen. Am 16. Dezember waren bei der Chemikalien-Agentur mehr als 1,9 Millionen Meldungen eingegangen, und diese Zahl steigt weiter.
Wichtig zu wissen ist, dass diese Meldungen auch für geringe Mengen von Chemikalien gemacht werden müssen, die gemäß REACH (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 über die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe) nicht registriert zu werden brauchen oder die erst 2013 oder 2018 registriert werden müssen. Dies bedeutet, dass zahlreiche Unternehmen betroffen sind, darunter viele KMU. Nicht gemeldet werden müssen Stoffe, die bis zum 30. November 2010 bereits gemäß REACH registriert wurden, es sei denn, die Einstufungsinformationen müssten aufgrund der am 1. Dezember 2010 in Kraft getretenen Vorschriften aktualisiert werden.
Geert Dancet, Direktor der ECHA, ergänzte: "Nicht nur die ECHA sondern auch die nationalen Helpdesks können der Industrie, insbesondere den KMU (kleine und mittlere Unternehmen), helfen, ihren Verpflichtungen nachzukommen." Die ECHA wird die eingegangenen Informationen im Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis veröffentlichen, wodurch die Unternehmen in die Lage versetzt werden, die Einstufung von Stoffen zu harmonisieren.
Hintergrund
Die neue Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 enthält die auf UN-Ebene vereinbarten Einstufungskriterien und Kennzeichnungsvorschriften, das so genannte Global Harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS). Mit ihr wurden neue Einstufungskriterien, Gefahrensymbole (Piktogramme) und Kennzeichnungsangaben eingeführt, wobei die Elemente berücksichtigt wurden, die bereits früher Bestandteile der EU-Gesetzgebung waren.
Die Verordnung verpflichtet die Unternehmen, ihre Chemikalien vor deren Vermarktung entsprechend ihrer Gefährlichkeit einzustufen, zu kennzeichnen und zu verpacken. Arbeitnehmer, Verbraucher und Umwelt sollen durch eine Kennzeichnung, die auf mögliche Auswirkungen gefährlicher Stoffe hinweist, geschützt werden. (Europäische Kommission: ra)
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