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15-jährige Aufbewahrungsfrist ist übertrieben


Austausch von Fluggastdatensätzen: Viele der Bedenken, die der EDSB und die nationalen Datenschutzbehörden der Mitgliedstaaten geäußert haben, unbeachtet
Der EDSB nimmt eine Stellungnahme zum neuen Fluggastdaten-Abkommen zwischen der EU und den USA an


(23.12.11) - Der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) hat eine Stellungnahme zum Vorschlag der Kommission für ein neues Abkommen zwischen der EU und den USA über den Austausch von Fluggastdatensätzen (*) angenommen. Dieses Abkommen verpflichtet Fluggesellschaften, Daten zu allen Flügen zwischen der EU und den USA an das US Department of Homeland Security (DHS) zu senden.

Der EDSB begrüßt die im neuen Abkommen vorgesehenen Maßnahmen zur Datensicherheit und Aufsicht, sowie die Verbesserungen im Vergleich zum Abkommen von 2007. Dennoch bleibt eine Reihe von Bedenken:

>> die 15-jährige Aufbewahrungsfrist ist übertrieben: Daten sollten sofort nach deren Analyse oder nach maximal 6 Monaten gelöscht werden;

>> die Zweckbindung ist zu weit gefasst: Fluggastdatensätze sollten nur verwendet werden, um Terrorismus oder eine gut definierte Liste von schweren grenzüberschreitenden Verbrechen zu bekämpfen;

>> die Liste der Daten, die an das DHS übermittelt werden sollten, ist unverhältnismäßig und enthält zu viele offene Felder: Sie sollte begrenzt werden und sensible Daten ausschließen;

>> es gibt Ausnahmen zur "Push"-Methode: Diese sollten beseitigt werden; US-Behörden sollten nicht in der Lage sein, die Daten direkt abzurufen ("Pull"-Methode);

>> es gibt Begrenzungen für die Ausübung der Rechte der betroffenen Personen: Jeder Bürger sollte ein Recht auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz haben;

>> das DHS sollte die Daten nicht an andere US-Behörden oder an Drittländer übermitteln, es sei denn sie können ein gleichwertiges Schutzniveau gewährleisten.

Peter Hustinx, EDSB, erklärt hierzu: "Jedes legitime Abkommen zur massiven Übermittlung von personenbezogenen Daten von Passagieren an Drittländer muss strenge Bedingungen erfüllen. Leider bleiben viele der Bedenken, die der EDSB und die nationalen Datenschutzbehörden der Mitgliedstaaten geäußert haben, unbeachtet. Das gleiche gilt für die Bedingungen, die das Europäische Parlament für seine Zustimmung gefordert hat."

Die Übermittlung von Fluggastdatensätzen erfolgt derzeit auf der Grundlage eines Abkommens von 2007, das vorläufig angewendet wird, weil das Europäische Parlament beschlossen hat, seine Zustimmung nicht zu geben, bis dass seine Bedenken im Bereich des Datenschutzes ausgeräumt sind. Wenn das Parlament das neue Abkommen nicht zustimmt, wird es neu verhandelt werden müssen.

(*) COM (2011) 807 endg.: Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Verwendung von Fluggastdatensätzen und deren Übermittlung an das United States Department of Homeland Security.
(EDSB: ra)


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