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Grundrecht auf gute Verwaltung


Ombudsmann: Europäische Kommission reagiert negativ auf 30 Prozent der kritischen Anmerkungen
Die Anmerkungen des Ombudsmannes betrafen 2010 zum Beispiel ungerechtfertigte Weigerungen, Zugang zu Dokumenten zu gewähren, Probleme mit EU-Ausschreibungen oder die Verletzung des Anhörungsrechts


(19.12.11) - Der Europäische Ombudsmann, P. Nikiforos Diamandouros, hat in 78 Prozent der Fälle, in denen er 2010 Kritik oder Verbesserungsvorschläge geäußert hat, eine positive Antwort von den EU-Behörden erhalten. Er blieb jedoch besorgt über die hohe Anzahl an nicht zufriedenstellenden Antworten der Europäischen Kommission auf kritische Anmerkungen (10 von 33). Insgesamt sandte er 38 kritische Anmerkungen an die EU-Behörden, darunter die Kommission, das Europäische Parlament und andere EU-Agenturen und -Institutionen. Der Ombudsmann veröffentlichte jedoch auch sieben Fälle, in denen die Folgemaßnahmen zu seinen Anmerkungen vorbildlich waren. Dies sind die Ergebnisse einer neuen Studie über die Reaktionen der EU-Behörden auf kritische und weitere Anmerkungen des Ombudsmannes im Jahre 2010.

Die Anmerkungen des Ombudsmannes betrafen 2010 zum Beispiel ungerechtfertigte Weigerungen, Zugang zu Dokumenten zu gewähren, Probleme mit EU-Ausschreibungen oder die Verletzung des Anhörungsrechts. 2010 verfasste der Ombudsmann insgesamt 21 weitere Anmerkungen, von denen 20 zu positiven Antworten führten. Im Unterschied zu kritischen Anmerkungen basiert eine weitere Anmerkung nicht auf der Feststellung schlechter Verwaltungspraxis. Beide Arten von Anmerkungen dienen den EU-Behörden als Hilfestellung, ihre Dienstleistungen zu verbessern.

Konstruktive Antworten im Bereich EU-Ausschreibungen
In seiner vorherigen Studie hatte der Ombudsmann die defensive Haltung der EU-Behörden in Fällen kritisiert, in denen es um Ausschreibungen für EU-Programme und Projekte ging. Die diesjährige Studie enthält dagegen sehr konstruktive Folgemaßnahmen in solchen Fällen.

In einem der vorbildlichen Fälle ging es um eine belgische Firma, die eine Ausschreibung im Bereich EU-Hilfe für Bulgarien und Rumänien verloren hatte. Nach einer kritischen Anmerkung überdachte die Kommission ihre ursprüngliche Haltung und folgte dem Rat des Ombudsmannes, eine neue Ausschreibung zu starten.

Der Ombudsmann betonte in seiner Studie auch, er werde überwachen, wie die Kommission mit Unterauftragnehmern umgeht, um sicherzustellen, dass deren Grundrecht auf gute Verwaltung respektiert wird.

Kommission verweigert Dokumente über CO2- Ausstoß von PKW
Eine der unzureichenden Antworten betraf die Weigerung der Kommission, vollen Zugang zu Briefings für einen Kommissar zu gewähren, die im Zusammenhang mit dem Vorschlag, den CO2- Ausstoß von PKW zu reduzieren, erstellt wurden. Eine andere betraf die Weigerung des Europäischen Parlaments, konstruktiv auf einen Fall zu reagieren, in dem es um den doppelten Kinderzuschlag für das schwerbehinderte Kind eines Beamten ging.

Die Studie über Folgemaßnahmen nach kritischen und weiteren Anmerkungen finden Sie unter: http://www.ombudsman.europa.eu/en/cases/followups.faces
(Europäischer Ombutsmann: ra)


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