Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa

Sprachenpolitik bei öffentlichen Konsultationen


Ombudsmann: Kommission soll öffentliche Konsultationen in allen EU-Amtssprachen veröffentlichen
Bürger können an keiner Konsultation teilnehmen, die sie nicht verstehen


(12.12.11) - Der Europäische Ombudsmann, P. Nikiforos Diamandouros, hat die Europäische Kommission aufgefordert, Dokumente für öffentliche Konsultationen in allen 23 EU-Amtssprachen zu veröffentlichen oder auf Anfrage Übersetzungen anzubieten. Zuvor hatte sich ein spanischer Anwalt beschwert, viele öffentliche Konsultationen seien nur auf Englisch oder in einer begrenzten Anzahl von EU-Sprachen erhältlich, auch wenn sie an eine breite Öffentlichkeit gerichtet seien. Der Ombudsmann kam zu dem Schluss, dass Bürger ihr Recht auf Teilnahme am EU-Entscheidungsprozess nicht ausüben können, wenn Dokumente für öffentliche Konsultationen nicht in allen Amtssprachen erhältlich sind. Er forderte die Kommission auf, klare Leitlinien für ihre Sprachenpolitik bei öffentlichen Konsultationen aufzustellen.

Die Europäische Kommission führt regelmäßig öffentliche Konsultation durch, damit Bürger, Organisationen und andere interessierte Parteien am EU-Entscheidungsprozess teilnehmen können. Alle Dokumente für diese Konsultationen sind auf der Website "Ihre Stimme in Europa" aufgelistet.

Im Oktober 2010 beschwerte sich ein spanischer Anwalt beim Ombudsmann, eine öffentliche Konsultation über Besteuerung im Finanzsektor sei nur auf Englisch, Französisch und Deutsch veröffentlicht worden. Er reichte außerdem weitere Beispiele für Konsultationen ein, die nur auf Englisch veröffentlicht wurden, z.B. über eine neue Partnerschaft für KMU, über die reduzierte Nutzung von Plastiktüten und über die Niederlassungsfreiheit für Arbeiter. Dem Anwalt zufolge ist die Sprachenpolitik der Kommission willkürlich und nicht im Einklang mit den Prinzipien der Transparenz, der guten Verwaltung und der Nichtdiskriminierung

Die Kommission akzeptierte in ihrer Stellungnahme, dass Sprachbarrieren für Bürger ein Hindernis für die Teilnahme an öffentlichen Konsultationen sein können. Die Umsetzung der Mehrsprachigkeit hänge jedoch von Zeitbeschränkungen und den zur Verfügung stehenden Mitteln ab. Der Kommission zufolge verpflichtet sie die Mitteilung über öffentliche Konsultationen aus dem Jahre 2002 nicht, die Dokumente in alle EU-Amtssprachen zu übersetzen.

Der Ombudsmann wies die Argumente der Kommission zurück. Er teilte die Ansicht des Beschwerdeführers, wonach von Bürgern nicht erwartet werden kann, dass sie an einer Konsultation teilnehmen, die sie nicht verstehen. Vielsprachigkeit sei unerlässlich für das Bürgerrecht auf Teilnahme am demokratischen Leben der EU, das vom Vertrag von Lissabon verbürgt ist. Der Ombudsmann kritisierte die restriktive Sprachenpolitik der Kommission als schlechte Verwaltungspraxis und rief sie dazu auf, die Dokumente für öffentliche Konsultationen in allen 23 Amtssprachen zu veröffentlichen oder auf Anfrage Übersetzungen anzubieten. Die Kommission soll bis zum 29. Februar 2012 eine begründete Stellungnahme einreichen.

Den vollen Text der Ombudsmann-Empfehlung finden Sie unter:
http://www.ombudsman.europa.eu/cases/draftrecommendation.faces/en/11043/html.bookmark

Der Europäische Ombudsmann untersucht Beschwerden über Missstände in den Verwaltungen der EU-Organe und -Institutionen. Alle Bürger, Einwohner, Unternehmen oder Verbände in einem Mitgliedstaat können sich beim Bürgerbeauftragten beschweren. Der Bürgerbeauftragte bietet eine schnelle, flexible und kostenlose Möglichkeit zur Lösung von Problemen mit EU-Behörden. (Europäischer Ombutsmann: ra)




Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: EU und Europa

  • Schwachstellen in Lieferketten beseitigen

    Die Europäische Kommission hat im Namen der EU zusammen mit den USA und 15 anderen globalen Partnern eine Gemeinsame Erklärung unterzeichnet, um an globalen Lieferkettenproblemen zu arbeiten. Kommissar Thierry Breton, der die Erklärung unterzeichnete, begrüßte die globalen Bemühungen, um Störungen der Lieferketten gemeinsam anzugehen - insbesondere seit dem Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine.

  • Keine vorgetäuschten Preisnachlässe

    Der Online-Marktplatz Wish hat sich bereit erklärt, seine Preistransparenz zu erhöhen, um die EU-Verbraucherschutzvorschriften einzuhalten. Die Erklärung ist das Ergebnis eines Dialogs mit der niederländischen Behörde für Verbraucher und Märkte (ACM), die eng mit der Europäischen Kommission und dem europäischen Netz der nationalen Verbraucherschutzbehörden (CPC) zusammenarbeitet.

  • Aktionsplans zur Kapitalmarktunion

    Der Rat hat seinen Standpunkt zu drei Vorschlägen festgelegt, mit denen ein zentrales europäisches Zugangsportal (ESAP) geschaffen wird, das die erste Maßnahme im Rahmen des Aktionsplans zur Kapitalmarktunion darstellt. Mit dieser Maßnahme soll ein zentrales Zugangsportal für öffentliche finanz- und nachhaltigkeitsbezogene Informationen zu Unternehmen und Anlageprodukten in der EU geschaffen werden.

  • Einrichtung zur Bekämpfung der Geldwäsche

    Damit der Unionsrahmen für die Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) effizienter funktioniert, wird die EU eine spezielle Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche einrichten. Der Rat hat seinen partiellen Standpunkt zu dem Vorschlag festgelegt. Angesichts des grenzüberschreitenden Charakters von Straftaten dürfte die neue Behörde einen wichtigen und nützlichen Beitrag zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung leisten.

  • Meldung der Kompensationspflichten

    Der Ausschuss der Ständigen Vertreter hat ein Mandat für Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament über einen Beschlussvorschlag angenommen, mit dem die Meldung der Kompensationspflichten im Rahmen des Systems zur Verrechnung und Reduzierung von Kohlenstoffdioxid für die internationale Luftfahrt (Carbon Offsetting and Reduction Scheme for International Aviation, CORSIA) geregelt werden soll. Diese Initiative ist Teil des grünen Wandels und zielt darauf ab, die Treibhausgasemissionen des internationalen Luftverkehrs zu begrenzen. CORSIA ist ein globaler Mechanismus zur Verringerung der CO2-Emissionen aus dem internationalen Luftverkehr, den die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) 2018 ins Leben gerufen hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen