Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa

Sicherheit bei Lebensmittelzusatzstoffen


Sicherheit des künstlichen Süßungsmittels Aspartam: EFSA führt Konsultation zu erster vollständiger Risikobewertung durch
Die Neubewertung von Aspartam ist Bestandteil der systematischen Neubewertung aller Lebensmittelzusatzstoffe, die vor dem 20. Januar 1999 in der EU zugelassen wurden


(29.01.13) - Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat eine öffentliche Konsultation zu ihrem Entwurf eines wissenschaftlichen Gutachtens zur Sicherheit des künstlichen Süßungsmittels Aspartam gestartet. Für diese vollständige Risikobewertung hat die EFSA eine umfassende Sichtung von in Peer-Review-Verfahren begutachteter wissenschaftlicher und sonstiger Literatur zu Aspartam und dessen Zerfallsprodukten durchgeführt, einschließlich neuer Studien am Menschen. Alle Interessenvertreter und interessierten Dritten sind aufgerufen, in einer öffentlichen Online-Konsultation bis zum 15. Februar 2013 ihre Stellungnahmen zum Entwurf des wissenschaftlichen Gutachtens abzugeben. Im Rahmen dieses wichtigen Prozesses sowie angesichts der Verpflichtung der Behörde zur aktiven Einbeziehung der Interessengruppen wird die EFSA zudem eine Sitzung mit interessierten Dritten abhalten, auf der der Entwurf des Gutachtens sowie die Rückmeldungen aus der öffentlichen Online-Konsultation erörtert werden.

Seit den 1980er Jahren bewerten Genehmigungsbehörden auf der ganzen Welt die Sicherheit von Aspartam; hierbei jedoch handelt es sich um die erste umfassende Bewertung von Aspartam. Die EFSA wurde mit dieser Aufgabe betraut, und das Wissenschaftliche Gremium für Lebensmittelzusatzstoffe und Lebensmitteln zugesetzte Nährstoffquellen (ANS-Gremium) der EFSA hat die Bewertung durchgeführt. Für diese Neubewertung der Sicherheit von Aspartam haben die wissenschaftliche Sachverständigen der EFSA alle vorliegenden Informationen zu Aspartam und dessen Abbauprodukten zusammengetragen und kamen nach eingehender und methodischer Analyse in diesem Gutachtenentwurf zu dem Schluss, dass diese Stoffe bei der derzeitigen Exposition in Bezug auf Toxizität für die Verbraucher unbedenklich sind. Die derzeitige zulässige tägliche Aufnahmemenge (ADI-Wert) wird für die allgemeine Bevölkerung als sicher erachtet, und die Verbraucherexposition gegenüber Aspartam liegt unterhalb diesem ADI-Wert.

Bei der Festlegung des ADI-Werts hat das ANS-Gremium Erkenntnisse aus Langzeitstudien an Versuchstieren in Bezug auf Toxizität und Karzinogenität sowie mögliche Gesundheitsbeeinträchtigungen durch Phenylalanin (eines der Abbauprodukte von Aspartam) für den sich entwickelnden Fötus berücksichtigt. Phenylalanin ist eine Aminosäure, die als Bestandteil von Proteinen in vielen Lebensmitteln vorkommt. Es ist bei hohen Aufnahmemengen als toxisch bekannt, insbesondere für den sich entwickelnden Fötus bei Frauen, die an Phenylketonurie (PKU) leiden. Diese Erbkrankheit bewirkt, dass sich die Phenylalanin-Konzentration im Blut der Betroffenen derart erhöht, dass ein für das sich entwickelnde Gehirn toxisches Niveau erreicht wird. Das Gremium bestätigte, dass der ADI-Wert zwar den Schutz der allgemeinen Bevölkerung gewährleistet, jedoch nicht für Menschen gilt, die an PKU leiden, da diese eine strikte phenylalaninarme Diät einhalten müssen.

In den Gutachtenentwurf des ANS-Gremiums gingen die neuesten wissenschaftlichen Ansichten und methodischen Herangehensweisen ein. Diese umfassende Literatursichtung wurde durch zwei öffentliche Aufrufe zum Einreichen von Daten ermöglicht, dank derer eine große Menge an wissenschaftlichen Informationen verfügbar wurde, die sowohl veröffentlichte sowie bisher unveröffentlichte Daten und Studien umfasste. Darunter befanden sich auch die 112 Originalunterlagen zu Aspartam, die Anfang der 1980er Jahre zur Unterstützung des Antrags auf Zulassung von Aspartam in Europa eingereicht worden waren. Im Interesse der Transparenz und Offenheit hat die EFSA die vollständige Liste dieser wissenschaftlichen Studien veröffentlicht und auch bisher unveröffentlichte wissenschaftliche Daten öffentlich verfügbar gemacht. Diese Informationen wurden von den Sachverständigen der EFSA kritisch bewertet und interpretiert, um eine Grundlage für die zentralen Diskussionspunkte im Gutachtenentwurf zu schaffen.

Darüber hinaus hat die EFSA eine Reihe von häufig gestellten Fragen (FAQs) zusammengestellt, die ebenfalls heute veröffentlicht wurden, um einige der wesentlichen wissenschaftlichen Konzepte sowie die ersten Schlussfolgerungen des Gutachtenntwurfs zu erläutern. Die Rückmeldungen aus der Konsultation werden in einem Bericht zusammengestellt und ggf. in das endgültige wissenschaftliche Gutachten einfließen, das das ANS-Gremium voraussichtlich bis Mai 2013 annehmen wird.
Public consultation on the Draft scientific opinion on the re-evaluation of aspartame as a food additive
Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Gutachtenentwurf der EFSA zur Bewertung der Sicherheit von Aspartam (2013)

Über Aspartam
Aspartam ist ein kalorienarmes, intensives künstliches Süßungsmittel, das etwa 200-mal süßer ist als Saccharose (Haushaltszucker). Es ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zum Süßen von Lebensmitteln, etwa in Getränken, Desserts, Süßwaren, Kaugummi, Joghurt, kalorienreduzierten Produkten und Erzeugnissen zur Gewichtskontrolle, sowie als Tafelsüßstoff zugelassen. Aufgrund eingehender Sicherheitsbewertungen ist Aspartam seit mehr als 20 Jahren in vielen Ländern der ganzen Welt für die Verwendung in Lebensmitteln sowie als Tafelsüßstoff zugelassen.

Die erste in Europa durchgeführte Sicherheitsbewertung von Aspartam wurde 1984 vom ehemaligen Wissenschaftlichen Lebensmittelausschuss der Europäischen Kommission (SCF) veröffentlicht. Nachfolgende ergänzende Bewertungen wurden vom SCF in den Jahren 1988, 1997 und 2002 durchgeführt. Seit der Errichtung der EFSA im Jahr 2002 hat die Behörde in den Jahren 2006, 2009 und 2011 Empfehlungen hinsichtlich neuer wissenschaftlicher Studien zu diesem Süßungsmittel erstellt (eine vollständige Risikobewertung für dieses Süßungsmittel gab es bisher jedoch nicht). Weitere, allgemeineHintergrundinformationen zu Aspartam finden Sie in den Häufig gestellten Fragen zu Aspartam.

Die Neubewertung von Aspartam ist Bestandteil der systematischen Neubewertung aller Lebensmittelzusatzstoffe, die vor dem 20. Januar 1999 in der EU zugelassen wurden. Im Mai 2011 ersuchte die Europäische Kommission die EFSA, die vollständige Neubewertung der Sicherheit von Aspartam (E 951) vorzuziehen, deren Abschluss ursprünglich für das Jahr 2020 vorgesehen war. Informationen über den Regulierungsrahmen der EU zu Lebensmittelzusatzstoffen wie Süßungsmitteln sowie über die Rolle der EFSA im Zusammenhang mit Aspartam finden Sie unter dem Thema Aspartam.

Phenylalanin (Phe) ist eine Aminosäure, die als Eiweißbaustein dient. Der Körper kann sie auch in Tyrosin umwandeln, eine weitere Aminosäure, die in Eiweißen verwendet wird oder weiter in andere chemische Stoffe im Körper umgewandelt werden kann, darunter chemische Botenstoffe wie Hormone oder Neurotransmitter. Phenylalanin ist eine sogenannte essentielle Aminosäure, da der Körper sie nicht selbst produzieren kann und sie über die Ernährung zugeführt werden muss.

Phenylketonurie (PKU) ist eine Erbkrankheit, die zu hohen Konzentrationen von Phenylalanin und niedrigen Konzentrationen von Tyrosin im Blut führt. Ein hoher Phenylalaningehalt im Blut ist toxisch für das Gehirn und kann bei Nichtbehandlung die Gehirnentwicklung beeinträchtigen und zu geistiger Retardierung, affektiven Störungen und Verhaltensproblemen führen. Die Behandlung von PKU zielt meist auf die Steuerung der Phenylalaninmenge im Blut ab, indem der Verzehr eiweißreicher Lebensmittel (Fleisch, Fisch, Eier, Milchprodukte, Nüsse und Samen), vieler stärkehaltiger Lebensmittel (darunter mehlhaltige Lebensmittel wie Brot und Teigwaren) sowie aspartamhaltiger Lebensmittel und Getränke eingeschränkt wird.

Da aspartamhaltige Produkte den Phenylalaninspiegel im Blut erhöhen, müssen diese in der Europäischen Union mit dem Hinweis "Enthält eine Phenylalaninquelle" gekennzeichnet werden, um Verbraucher zu schützen, die die Exposition gegenüber diesem Stoff vermeiden müssen.
(EFSA: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: EU und Europa

  • Schwachstellen in Lieferketten beseitigen

    Die Europäische Kommission hat im Namen der EU zusammen mit den USA und 15 anderen globalen Partnern eine Gemeinsame Erklärung unterzeichnet, um an globalen Lieferkettenproblemen zu arbeiten. Kommissar Thierry Breton, der die Erklärung unterzeichnete, begrüßte die globalen Bemühungen, um Störungen der Lieferketten gemeinsam anzugehen - insbesondere seit dem Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine.

  • Keine vorgetäuschten Preisnachlässe

    Der Online-Marktplatz Wish hat sich bereit erklärt, seine Preistransparenz zu erhöhen, um die EU-Verbraucherschutzvorschriften einzuhalten. Die Erklärung ist das Ergebnis eines Dialogs mit der niederländischen Behörde für Verbraucher und Märkte (ACM), die eng mit der Europäischen Kommission und dem europäischen Netz der nationalen Verbraucherschutzbehörden (CPC) zusammenarbeitet.

  • Aktionsplans zur Kapitalmarktunion

    Der Rat hat seinen Standpunkt zu drei Vorschlägen festgelegt, mit denen ein zentrales europäisches Zugangsportal (ESAP) geschaffen wird, das die erste Maßnahme im Rahmen des Aktionsplans zur Kapitalmarktunion darstellt. Mit dieser Maßnahme soll ein zentrales Zugangsportal für öffentliche finanz- und nachhaltigkeitsbezogene Informationen zu Unternehmen und Anlageprodukten in der EU geschaffen werden.

  • Einrichtung zur Bekämpfung der Geldwäsche

    Damit der Unionsrahmen für die Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) effizienter funktioniert, wird die EU eine spezielle Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche einrichten. Der Rat hat seinen partiellen Standpunkt zu dem Vorschlag festgelegt. Angesichts des grenzüberschreitenden Charakters von Straftaten dürfte die neue Behörde einen wichtigen und nützlichen Beitrag zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung leisten.

  • Meldung der Kompensationspflichten

    Der Ausschuss der Ständigen Vertreter hat ein Mandat für Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament über einen Beschlussvorschlag angenommen, mit dem die Meldung der Kompensationspflichten im Rahmen des Systems zur Verrechnung und Reduzierung von Kohlenstoffdioxid für die internationale Luftfahrt (Carbon Offsetting and Reduction Scheme for International Aviation, CORSIA) geregelt werden soll. Diese Initiative ist Teil des grünen Wandels und zielt darauf ab, die Treibhausgasemissionen des internationalen Luftverkehrs zu begrenzen. CORSIA ist ein globaler Mechanismus zur Verringerung der CO2-Emissionen aus dem internationalen Luftverkehr, den die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) 2018 ins Leben gerufen hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen