Schutz der Verbraucherrechte
Mehr Finanzmittel für die Schärfung des Bewusstseins für die Verbraucherrechte zu mobilisieren
Europäische Union muss mehr Mittel für eine Verbraucheragenda mobilisieren, die alle Bürger erreicht
(10.01.13) - Der Ausschuss der Regionen (AdR) hat Bedenken über Vorschläge der EU zum Verbraucherschutz geäußert. Sie gehen seiner Meinung nach nicht weit genug, um Bürger mit eingeschränktem Marktzugang zu schützen. Der AdR plädiert dafür, mehr Finanzmittel für die Schärfung des Bewusstseins für die Verbraucherrechte zu mobilisieren und so zu investieren, dass alle Bürger Zugang zum Markt erhalten. Dies wird zur Ankurbelung des Wirtschaftswachstums und zur Bewältigung der Krise beitragen.
In der von Spyros Spyridon (EL/EVP), Mitglied des Regionalrats der Region Attika, erarbeiteten und auf der AdR-Plenartagung verabschiedeten Stellungnahme zur Europäischen Verbraucheragenda werden die Vorschläge der Europäischen Kommission zur Verbraucherschutzpolitik insgesamt befürwortet: Indem sie die Verbraucher aufklären und ihre Handlungs- und Entscheidungskompetenz stärken, könnten die Vorschläge dazu beitragen, die Wirtschaft voranzubringen und die Europa-2020-Ziele zu verwirklichen. Darüber hinaus wird argumentiert, eine konstruktive und gezielte Verbraucheragenda sei die Voraussetzung für einen wettbewerbsfähigen Markt, könne bei der Gewährleistung des Schutzes der Verbraucherrechte helfen und zu einem nachhaltigen Konjunkturaufschwung beitragen.
In der Stellungnahme wird jedoch auch darauf hingewiesen, dass die Rolle des territorialen Zusammenhalts in den Plänen zu kurz kommt, zumal in den häufig bevölkerungsärmeren und weniger entwickelten Insel- und Berggebieten der EU, deren Märkte weniger zugänglich sind. Spyridon fügt ebenfalls hinzu, dass die EU und die einzelstaatlichen Regierungen eine gewisse Verantwortung für den Verbraucherschutz tragen: "Es ist wichtig, die Frage der verantwortlichen Kreditvergabe zu betonen, die in der derzeitigen Wirtschaftskrise von entscheidender Bedeutung ist. Zu viele Haushalte sind schutzlos, und die EU und ihre Mitgliedstaaten müssen tätig werden, damit sich solche Situationen in Zukunft nicht wiederholen."
Der AdR unterstreicht die wichtige Funktion der Internettechnologie, die genutzt werden kann, um die Transparenz zu erhöhen, die Verbraucher über ihre Rechte zu informieren und den elektronischen Handel anzukurbeln. In der Stellungnahme wird festgestellt, dass sich durch eine Erweiterung des Internetzugangs den Verbrauchern nicht nur mehr Wahlmöglichkeiten bieten, sondern Bewohnern entlegener Gebiet auch der Zugang zu Waren und Dienstleistungen ermöglicht wird, der ihnen andernfalls verwehrt bliebe. Der AdR macht jedoch auch darauf aufmerksam, dass die momentan für die Verbraucherpolitik zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von nur 0,05 EUR pro Bürger jährlich unzureichend sind.
Daher seien weitere Investitionen in die Verbesserung der IKT-Kompetenzen der Verbraucher und den Internetzugang dringend erforderlich. Spyridon bekräftigte dies nachdrücklich: "Eine wirksame Verbraucherpolitik ist ausschlaggebend, damit Europa einen Weg aus der Krise findet. Gut informierte Verbraucher werden tatsächlich bessere Kaufentscheidungen treffen, und dadurch entsteht wiederum Druck auf die Produzenten von Waren und Dienstleistungen, ihr Angebot zu verbessern. Auf lange Sicht wird dies zu mehr Wettbewerbsfähigkeit der EU führen und zur Überwindung der Krise beitragen."
Der AdR unterstreicht überdies die wichtige Funktion der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften beim Schutz der Verbraucherrechte: Da sie bei der Erbringung von Dienstleistungen und im Kontakt mit der Öffentlichkeit in vorderster Reihe stehen, so sein Argument, können sie zur Stärkung der Handlungskompetenz der Bürger und ihrer Ausbildung beitragen. Nicht zuletzt wird in der Stellungnahme auch darauf hingewiesen, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften selbst Verbraucher mit erheblicher Kaufkraft seien, was im Rahmen der EU-Politik berücksichtigt und durch Maßnahmen zum Schutz ihrer Interessen sanktioniert werden müsse.
Der Ausschuss der Regionen
Der Ausschuss der Regionen ist die Versammlung der Regional- und Kommunalvertreter der EU. Seine 344 Mitglieder aus allen 27 EU-Mitgliedstaaten haben den Auftrag, die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften und die durch sie vertretene Bevölkerung in die Beschlussfassung der EU einzubinden und sie über die EU-Politik zu informieren. Die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und der Rat sind verpflichtet, den AdR in den für Regionen und Städte relevanten Politikbereichen anzuhören. Der AdR kann den Gerichtshof der EU anrufen, wenn seine Rechte verletzt wurden oder wenn er der Auffassung ist, dass eine EU-Rechtsvorschrift gegen das Subsidiaritätsprinzip verstößt bzw. dass regionale oder lokale Kompetenzen missachtet werden. (Ausschuss der Regionen: ra)
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>