Bau eines Industriehafens auf Teneriffa
Europäischer Ombudsmann: EU-Mitgliedstaaten haben kein Veto gegen Freigabe von Dokumenten im Besitz der Kommission
Der Ombudsmann hatte die Kommission außerdem aufgefordert, interne Dokumente zum Bau des Industriehafens in Granadilla zu veröffentlichen
(05.01.11) - Der Europäische Ombudsmann, P. Nikiforos Diamandouros, hat die Europäische Kommission aufgefordert, aus Spanien stammende Dokumente über den Bau eines Industriehafens in Granadilla (Teneriffa) zu veröffentlichen. Das Europäische Umweltbüro (EEB), ein Umweltverband, hatte zuvor Beschwerde eingereicht.
Die Kommission begründete ihre Weigerung mit Bedenken der spanischen Behörden gegen die Veröffentlichung. Der Ombudsmann unterstrich jedoch, dass EU-Mitgliedstaaten auf Grundlage der EU-Transparenzregeln überzeugend darlegen müssten, warum sie von der Kommission verlangten, Dokumente, die von ihnen stammen, nicht freizugeben. Er stellte fest, dass Spanien noch keine solchen überzeugenden Gründe angegeben hat.
Der Ombudsmann hatte die Kommission außerdem aufgefordert, interne Dokumente zum Bau des Industriehafens in Granadilla zu veröffentlichen. Die Kommission nahm diese Empfehlung an, gab die Dokumente frei und bewies damit ihre Bereitschaft, transparenter zu arbeiten.
Umstrittener Bau eines Industriehafens in Granadilla (Teneriffa)
Die Europäische Kommission genehmigte im Jahre 2006 die Pläne der spanischen Behörden, in Granadilla (Teneriffa) einen Industriehafen zu bauen. Im Juli 2006 forderte das Europäische Umweltbüro Zugang zu einer Reihe von Dokumenten, in denen es um die Zustimmung der Kommission zu dem Projekt ging.
Die Kommission verweigerte die Herausgabe einiger Dokumente, weil die spanischen Behörden, von denen die Dokumente stammten, mit der Freigabe nicht einverstanden waren. Der Kommission zufolge würde ihre Veröffentlichung laufende Gerichtsverfahren beeinträchtigen. Der Zugang zu verschiedenen internen Kommissions-Dokumenten wurde ebenfalls abgelehnt, mit der Begründung, ihre Veröffentlichung würde Entscheidungsprozesse der Institution ernsthaft gefährden.
Nach Einsicht in die Dokumente kam der Ombudsmann zu dem Schluss, die Kommission solle sie freigeben, es sei denn die spanischen Behörden lieferten stichhaltige Argumente dagegen. Außerdem war er nicht damit einverstanden, dass die Veröffentlichung der internen Dokumente, außer einem, Entscheidungsprozesse der Kommission gefährden würden.
Nach der Empfehlung des Ombudsmannes gab die Kommission die internen Dokumente frei. Sie entschuldigte sich außerdem für die langen Verzögerungen in diesem Fall. Sie hielt aber an der Weigerung fest, die aus Spanien stammenden Dokumente zu veröffentlichen.
Der Ombudsmann lobte die Kommission für die Veröffentlichung der internen Dokumente. Er kritisierte aber, sie habe nicht nachgeprüft, ob die Argumente der spanischen Behörden stichhaltig waren. Er rief die Kommission dazu auf, seine Kritik in ihren andauernden Gesprächen mit den spanischen Behörden zu berücksichtigen. Außerdem kündigte der Ombudsmann seine Absicht an, eine Untersuchung darüber einzuleiten, wie die Kommission, der Rat und das Europäische Parlament mit Anfragen zum Zugang zu Dokumenten umgehen, die aus den Mitgliedstaaten stammen. (Europäische Kommission: ra)
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