Klar zugunsten der EU ausgefallen
EU gewinnt WTO-Compliance-Klage gegen USA in Streit über reife Oliven
Die USA werden unverzüglich Maßnahmen zur Umsetzung der Entscheidung ergreifen und die Zölle aufheben müssen
Die Welthandelsorganisation (WTO) hat bestätigt, dass die EU zu Recht Klage gegen die USA erhoben hat, da diese eine Entscheidung über reife Oliven aus Spanien nicht umgesetzt hatten. Der WTO-Panelbericht ist erneut klar zugunsten der EU ausgefallen. Darin wird bestätigt, dass die USA die Empfehlungen des ursprünglichen Panels nicht umgesetzt haben. Konkret wurde damals festgestellt, dass das US-amerikanische Gesetz, auf dessen Grundlage Antisubventionszölle auf spanische reife Oliven eingeführt worden waren, nicht mit den WTO-Regeln vereinbar ist.
Vor der Einführung der Zölle war Spanien mit Einfuhren im Wert von 67 Mio. USD (76 Prozent der Gesamteinfuhren reifer Oliven in die USA) im Jahr 2017 der größte Ausführer reifer Oliven in die USA. 2022 beliefen sich die Ausfuhren Spaniens in die USA nur noch auf 20 Mio. USD, was 26 Prozent der Gesamteinfuhren in die USA entspricht.
Nachdem das Ergebnis des Berichts nun vorliegt, können beide Parteien die Annahme des Compliance-Panel-Berichts durch das WTO-Streitbeilegungsgremium beantragen. Dies ist bei einer frühestens 20 Tage nach Veröffentlichung des Compliance-Berichts stattfindenden Sitzung des Streitbeilegungsgremiums möglich. Sollte der Bericht angenommen werden, wird er zwischen der EU und den USA verbindlich werden. Die USA werden daraufhin unverzüglich Maßnahmen zur Umsetzung der Entscheidung ergreifen und die Zölle aufheben müssen.
Hintergrund
Am 1. August 2018 führte das US-Handelsministerium Antisubventions- und Antidumpingzölle in Höhe von zusammengenommen 30 Prozent bis 44 Prozent – je nach betroffenem Unternehmen – auf die Einfuhren von reifen Oliven aus Spanien ein. Die EU hielt die US-Maßnahmen für ungerechtfertigt und focht sie vor der WTO an.
Am 19. November 2021 entschied ein WTO-Panel zugunsten der EU und stellte fest, dass die Antisubventionszölle der USA gegen die WTO-Regeln verstoßen.
Am 14. Juli 2023 unterrichtete die EU die USA und die WTO über den Antrag auf Einsetzung eines Compliance-Panels, das über die Maßnahmen des US-Handelsministeriums zur Umsetzung einer der drei Feststellungen des ursprünglichen Panels entscheiden sollte. Konkret ging es dabei um die Unvereinbarkeit der US-amerikanischen Bestimmungen über die Weitergabe der Vorteile für die Erzeuger an die Verarbeiter landwirtschaftlicher Erzeugnisse mit den WTO-Regeln (Abschnitt 771B des US-amerikanischen Zollgesetzes (US Tariff Act) von 1930).
In dem veröffentlichten Bericht des WTO-Compliance-Panels wird der Standpunkt der EU bekräftigt. Das Compliance-Panel bestätigte im Wesentlichen die Analyse aus dem ursprünglichen Panelbericht. Es kam zu dem Schluss, dass das betreffende US-amerikanische Gesetz (Abschnitt 771B des US-amerikanischen Zollgesetzes von 1930) nach wie vor nicht mit den WTO-Regeln vereinbar ist, da darin davon ausgegangen wird, dass Subventionen automatisch und in vollem Umfang von den Erzeugern an die Verarbeiter landwirtschaftlicher Erzeugnisse weitergegeben werden (die sogenannte Weitergabe eines Vorteils). Darüber hinaus ist diese Unvereinbarkeit nach Ansicht des Panels ein Beleg dafür, dass die Anwendung dieses US-amerikanischen Gesetzes durch das US-Handelsministerium gegen dieselben WTO-Regeln verstößt.
Quote(s)
Die USA haben die Empfehlungen des ursprünglichen Panels nicht vollständig umgesetzt und somit gegen die WTO-Regeln verstoßen. Unterdessen sehen sich die spanischen Olivenerzeuger mit einer schwierigen Situation konfrontiert: Die spanischen Einfuhren drohen, vom US-amerikanischen Markt verdrängt zu werden. Wir rufen die USA daher auf, rasch für eine Einhaltung der Vorschriften zu sorgen und den spanischen Olivensektor zu entlasten, der seit 2018 zu Unrecht unter den US-Antisubventionszöllen zu leiden hat. (EU-Kommission: ra)
eingetragen: 23.02.24
Newsletterlauf: 15.05.24
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