
Straßenverkehrssicherheit und Luftqualität
Aktualisierte Vorschriften für sicherere Straßen, weniger Luftverschmutzung und digitale Fahrzeugdokumente
Herausforderungen im Zusammenhang mit unsicheren und alternden Fahrzeugen
Um die Straßenverkehrssicherheit und die Luftqualität in der gesamten EU zu verbessern, schlägt die Kommission eine umfassende Überarbeitung der EU-Vorschriften für die Straßenverkehrssicherheit und die Zulassung von Fahrzeugen vor.
Die neuen Vorschriften werden der zunehmenden Zahl an Elektrofahrzeugen auf Europas Straßen und der Entwicklung aufkommender Technologien Rechnung tragen. Mit den Vorschriften werden verstärkte Prüfungen eingeführt, darunter regelmäßige technische Prüfungen von Elektrofahrzeugen und modernen Fahrerassistenzsystemen, jährliche Prüfungen für ältere Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge sowie fortschrittliche Emissionsprüfverfahren zur Ermittlung von Fahrzeugen mit hohen Emissionen, um die Verschmutzung durch Feinstaub zu verringern. Darüber hinaus schlägt die Kommission vor, digitale Zulassungsbescheinigungen und Bescheinigungen über die regelmäßige Prüfung einzuführen, den grenzübergreifenden Datenaustausch zu vereinfachen und die Bürgerinnen und Bürger vor betrügerischen Handlungen wie der Manipulation von Kilometerzählern zu schützen. Des Weiteren wird Personen, die sich vorübergehend in einem anderen Mitgliedstaat aufhalten, die Durchführung regelmäßiger technischer Prüfungen erleichtert.
Die vorgeschlagenen Änderungen spiegeln das Engagement der EU für eine sichere und nachhaltige Mobilität bei gleichzeitiger Gewährleistung des freien Personen- und Warenverkehrs wider. Es wird davon ausgegangen, dass durch diese Vorschläge zwischen 2026 und 2050 etwa 7 000 Menschenleben gerettet und etwa 65 000 Personen vor schweren Verletzungen bewahrt werden.
Zu diesem Zweck schlägt die Kommission vor, die folgenden drei Richtlinien zu überarbeiten: die Richtlinie über die regelmäßige technische Überwachung von Kraftfahrzeugen, die Richtlinie über Zulassungsdokumente für Fahrzeuge und die Richtlinie über die technische Unterwegskontrolle von Nutzfahrzeugen.
Der Vorschlag zielt auf unsichere Fahrzeuge ab, die zu Unfällen, Todesfällen und Verletzungen beitragen. Die zuletzt im Jahr 2014 aktualisierten geltenden Vorschriften müssen mit technologischen Fortschritten wie Fahrerassistenzsystemen und der zunehmenden Zahl von Elektrofahrzeugen auf unseren Straßen Schritt halten. Darüber hinaus sind stark umweltverschmutzende und laute Fahrzeuge, auch wenn dies nur relativ wenige sind, für einen unverhältnismäßig hohen Anteil schädlicher Emissionen verantwortlich. Mit den geltenden Vorschriften werden Luftverschmutzung und Lärm nicht ausreichend angegangen.
Die alternde Fahrzeugflotte erhöht zudem das Risiko der Manipulation von Kilometerzählern (d. h. das Zurückdrehen von Kilometerzählern, damit Fahrzeuge einen geringeren Kilometerstand aufweisen). Zur Bekämpfung dieses Betrugs müssen die Vorschriften aktualisiert werden. Zudem behindert der Einsatz veralteter Verfahren und Technologien die Durchsetzung und die grenzübergreifende Zusammenarbeit.
Die neuen Vorschriften im Überblick
Die vorgeschlagenen Maßnahmen umfassen Folgendes:
>> Anpassung der Prüfungen an neue Fahrzeuge: Regelmäßige technische Prüfungen von Elektrofahrzeugen und Einführung neuer Prüfungen elektronischer Sicherheitssysteme, einschließlich der Prüfung der Softwareintegrität sicherheits- und emissionsrelevanter Systeme.
>> Neue Emissionsprüfungen: Ermittlung von Fahrzeugen mit hohen Emissionen, einschließlich manipulierter Fahrzeuge, durch Einsatz moderner Methoden zur Messung von ultrafeinen Partikeln und NOx.
>> Betrugsbekämpfung: Erfassung der Kilometerstände in nationalen Datenbanken für den grenzübergreifenden Austausch.
>> Jährliche Prüfungen: Für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge, die älter als zehn Jahre sind.
>> Digitalisierung: Ausstellung elektronischer Zulassungsbescheinigungen und Bescheinigungen über die regelmäßige Prüfung sowie Datenaustausch über eine gemeinsame Plattform zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren.
>> Gegenseitige Anerkennung von Bescheinigungen über die regelmäßige technische Prüfung: Gewährleistung der grenzüberschreitenden Anerkennung regelmäßiger technischer Prüfungen von Kraftfahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat durchgeführt wurden, für einen Zeitraum von sechs Monaten.
>> Verbesserte Datenverwaltung: Verbesserter Zugang zu technischen Fahrzeugdaten für Prüfstellen.
Nächste Schritte
Die Vorschläge werden nun vom Europäischen Parlament und vom Rat im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren beraten.
Sobald Einvernehmen über diese Vorschläge besteht, wird die Kommission die erforderlichen delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte für bestimmte Aspekte der Durchführung der Vorschriften ausarbeiten.
Hintergrund
In ihrem EU-Politikrahmen für die Straßenverkehrssicherheit 2021 bis 2030 hat sich die Kommission erneut zu ihrem ehrgeizigen Ziel verpflichtet, bis 2050 auf den Straßen der EU das Ziel "Vision Null Straßenverkehrstote" zu erreichen und bis 2030 die Anzahl der Toten und Schwerverletzten um 50 Prozent zu senken. Die vorgelegten Vorschläge, die bereits 2020 in der Strategie der Kommission für nachhaltige und intelligente Mobilität angekündigt wurden, werden zur Verwirklichung dieser Ziele beitragen.
Die Kommission hat im März 2025 die jüngsten Zahlen zur Straßenverkehrssicherheit veröffentlicht, die zeigen, dass die Zahl der Verkehrstoten in der EU allmählich abnimmt, die Fortschritte jedoch immer noch zu langsam sind.
Für das Führen von Fahrzeugen in der EU verfolgt die Kommission derzeit das "Safe System"-Konzept. Dieses Konzept der Systemsicherheit umfasst eine größere Sicherheit beim Fahren, der Fahrzeuge und der Infrastruktur sowie niedrigere Geschwindigkeiten und eine bessere Versorgung nach einem Unfall. (EU-Kommission: ra)
eingetragen: 14.05.25