Management von Risiken für Wahlen
Europäsche Kommission leitet förmliches Verfahren gegen TikTok wegen Wahlrisiken nach dem Gesetz über digitale Dienste ein
Hat TikTok die Risiken, die von spezifischen regionalen und sprachlichen Aspekten der nationalen Wahlen ausgehen, sorgfältig gemindert?
Die EU-Kommission hat ein förmliches Verfahren gegen TikTok wegen eines mutmaßlichen Verstoßes gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) im Zusammenhang mit der Verpflichtung von TikTok eingeleitet, systemische Risiken im Zusammenhang mit der Integrität der Wahlen ordnungsgemäß zu bewerten und zu mindern, insbesondere im Zusammenhang mit den jüngsten Präsidentschaftswahlen in Rumänien am 24. November 2024.
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen erklärte: "Wir müssen unsere Demokratien vor jeglicher Einmischung aus dem Ausland schützen. Wann immer wir eine solche Einmischung vermuten, vor allem bei Wahlen, müssen wir schnell und entschlossen handeln. Nach ernsthaften Hinweisen, dass ausländische Akteure sich mit TikTok in die rumänischen Präsidentschaftswahlen eingemischt haben, untersuchen wir nun gründlich, ob TikTok gegen das Gesetz über digitale Dienste verstoßen hat, indem es solche Risiken nicht bewältigt hat. Es sollte klar sein, dass in der EU alle Online-Plattformen, einschließlich TikTok, zur Rechenschaft gezogen werden müssen."
Der Schwerpunkt des Verfahrens liegt auf dem Management von Risiken für Wahlen oder den zivilgesellschaftlichen Diskurs im Zusammenhang mit folgenden Bereichen:
>> Empfehlungssysteme von TikTok, insbesondere die Risiken im Zusammenhang mit der koordinierten nicht authentischen Manipulation oder automatisierten Nutzung des Dienstes.
>> TikToks Politik in Bezug auf politische Werbung und bezahlte politische Inhalte.
In Bezug auf beide Elemente wird die Kommission unter anderem prüfen, ob TikTok die Risiken, die von spezifischen regionalen und sprachlichen Aspekten der nationalen Wahlen ausgehen, sorgfältig gemindert hat.
Sollte sich der Verdacht der Kommission als richtig erweisen, würden diese Mängel einen Verstoß gegen Artikel 34 Absatz 1, Artikel 34 Absatz 2 und Artikel 35 Absatz 1 des Gesetzes über digitale Dienste darstellen. Die Kommission wird nun vorrangig eine eingehende Untersuchung durchführen. Die Einleitung eines förmlichen Verfahrens greift seinem Ergebnis nicht vor.
Bei dieser Entscheidung zur Einleitung einer Untersuchung werden Informationen berücksichtigt, die die rumänischen Behörden aus freigegebenen nachrichtendienstlichen Berichten sowie aus Berichten Dritter erhalten haben. Die Untersuchung folgt auch der Analyse der von TikTok in den Jahren 2023 und 2024 vorgelegten Risikobewertungsberichte, der Antworten auf die Auskunftsersuchen der Kommission und der von TikTok vorgelegten internen Dokumente.
Coimisiún na Meán, der Koordinator für digitale Dienste für Irland, wurde an der Untersuchung der Kommission beteiligt und soll mit seinem Fachwissen und seiner Analyse zu dem Fall beitragen. Irland ist TikToks Niederlassungsland in der EU.
Nächste Schritte
Nach der förmlichen Einleitung des Verfahrens wird die Kommission weiterhin Beweise sammeln, z. B. durch die Übermittlung zusätzlicher Auskunftsersuchen, die Durchführung von Überwachungsmaßnahmen, Befragungen, Inspektionen und die Beantragung des Zugangs zu Algorithmen. Solche Auskunftsersuchen können TikTok auffordern, Daten und Unterlagen vorzulegen, zu deren Aufbewahrung sie aufgrund der von der Kommission am 5. Dezember verhängten Aufbewahrungsanordnung verpflichtet war.
Die Einleitung förmlicher Verfahren ermächtigt die Kommission, weitere Durchsetzungsmaßnahmen wie einstweilige Maßnahmen und Entscheidungen über Verstöße zu ergreifen. Die Kommission ist ferner befugt, jede von TikTok eingegangene Verpflichtung zu akzeptieren, Abhilfe in den von dem Verfahren betroffenen Angelegenheiten zu schaffen.
Das Gesetz über digitale Dienste setzt keine rechtliche Frist für die Beendigung des förmlichen Verfahrens fest. Die Dauer einer eingehenden Untersuchung hängt von mehreren Faktoren ab, darunter der Komplexität des Falls, dem Umfang der Zusammenarbeit des betreffenden Unternehmens mit der Kommission und der Ausübung der Verteidigungsrechte.
Darüber hinaus greift die Einleitung eines förmlichen Verfahrens keinem anderen Verfahren vor, das die Kommission nach anderen Bestimmungen des Gesetzes über digitale Dienste einleiten kann.
Hintergrund
Am 5. Dezember 2024 erließ die Kommission eine Vorratsspeicherungsanordnung an TikTok, mit der die Plattform angewiesen wurde, Daten im Zusammenhang mit tatsächlichen oder vorhersehbaren systemischen Risiken, die ihr Dienst für Wahlprozesse und den zivilgesellschaftlichen Diskurs in der EU darstellen könnte, einzufrieren und aufzubewahren. Diese Zurückbehaltungsanordnung betrifft die nationalen Wahlen in der Europäischen Union zwischen dem 24. November 2024 und dem 31. März 2025.
Dies ist die dritte Untersuchung, die die Kommission nach der laufenden Untersuchung, die am 19. Februar 2024 eingeleitet wurde und die im August 2024 mit Verpflichtungen abgeschlossen wurde, gegen TikTok eingeleitet hat.
Am 30. April 2024 hat die Kommission ein Hinweisgeber-Tool für das Gesetz über digitale Dienste eingeführt. Das DSA Whistleblower Tool bietet Einzelpersonen mit Insider-Informationen einen sicheren und datenschutzgeschützten Weg, um anonyme oder zugeschriebene Einreichungen von schädlichen Praktiken von VLOPs und VLOSEs bei der Europäischen Kommission zu teilen. (EU-Kommission: ra)
eingetragen: 19.12.24
Newsletterlauf: 25.02.25
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