Umsetzung der EU-Kohäsionspolitik
EU-Kohäsionspolitik: Ombudsfrau untersucht, ob Grundrechte geschützt werden
Es ist entscheidend für die Glaubwürdigkeit der Europäischen Union, dass bei der Vergabe von EU-Fördermitteln die Grundrechte respektiert werden
(11.06.14) - Die Europäische Ombudsfrau, Emily O'Reilly, hat eine Untersuchung aus eigener Initiative zum Respekt der Grundrechte in der europäischen Kohäsionspolitik eingeleitet. Die Ombudsfrau erhält viele Beschwerden in diesem Bereich, zum Beispiel über Probleme kleiner Unternehmen beim Zugang zu EU-Fördergeldern oder von Bewerbern um EU-Projekte, die sich über Diskriminierung beklagen. Die Untersuchung der Ombudsfrau konzentriert sich auf die Rolle der Europäischen Kommission, die sicherstellen muss, dass EU-Fördermittel im Einklang mit der Grundrechtecharta genutzt werden.
Emily O'Reilly erklärte: "Es ist entscheidend für die Glaubwürdigkeit der Europäischen Union, dass bei der Vergabe von EU-Fördermitteln die Grundrechte respektiert werden. In vielen Fällen sollen diese Gelder den schwächsten Mitgliedern der Gesellschaft helfen. Aber wenn es zum Beispiel Beschwerden darüber gibt, dass EU-Gelder benutzt werden, um Menschen mit Behinderungen zu "institutionalisieren", anstatt Integrationshilfe zu leisten, dann muss die Kommission sicherstellen, dass die Angelegenheit untersucht und, falls nötig, korrigiert wird."
Fragen über Umsetzung der EU-Kohäsionspolitik 2014 bis 2020
Die EU-Kohäsionspolitik zielt darauf ab, mit Hilfe der europäischen "Struktur- und Investitionsfonds", Wachstum und Jobs zu fördern, Klimawandel und Energieabhängigkeiten anzugehen und Armut und soziale Ausgrenzung zu verringern. Die Fonds unterstützen die am wenigsten entwickelten Regionen in der EU und werden gemeinschaftlich von der Kommission und den Mitgliedstaaten verwaltet. Mit mehr als 350 Milliarden Euro für 2014 bis 2020 machen sie mehr als ein Drittel des EU-Haushaltes aus.
Die Untersuchung der Ombudsfrau enthält einen detaillierten Fragenkatalog um herauszufinden, wie die Kommission sicherstellt, dass ihre Partner in den Mitgliedstaaten die Grundrechte respektieren, wie sie, falls nötig, Sanktionen verhängt und wie sie mit Beschwerden umgeht. Sie hat die Kommission aufgefordert, bis zum 30. September 2014 auf ihre Fragen zu antworten: http://www.ombudsman.europa.eu/en/cases/correspondence.faces/en/54419/html.bookmark
(Europäischer Ombutsmann: ra)
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