Bewertung von Marktverzerrungen
Antidumping: EU einigt sich auf neue Vorschriften für den Schutz ihrer Erzeuger vor unlauteren Handelspraktiken
Die frühere Unterscheidung zwischen Ländern mit Marktwirtschaft und Ländern ohne Marktwirtschaft wird bei der Berechnung der Dumpingspannen aufgehoben
Am 11. Oktober 2017 haben die EU-Botschafter die politische Einigung zwischen dem Vorsitz und dem Europäischen Parlament über die vorgeschlagene Methode zur Bewertung von Marktverzerrungen in Drittländern gebilligt. Mit den neuen Vorschriften wird die Fähigkeit der EU, ihre Erzeuger vor unlauteren Handelspraktiken zu schützen, gewahrt. Mit den Vorschriften sollen Fälle festgestellt werden, in denen die Preise eingeführter Erzeugnisse durch staatliche Intervention künstlich gesenkt werden, und es soll Abhilfe geschaffen werden.
"Der internationale Handel kann entscheidend zum Wirtschaftswachstum beitragen – allerdings nur, solange sich alle an die Regeln halten. Mit dieser neuen Antidumpingmethode werden wir über wirksame Werkzeuge zur Dumpingbekämpfung in wichtigen Wirtschaftszweigen wie etwa dem Stahlsektor verfügen", so die estnische Handelsministerin Urve Palo, die derzeit im Rat den Vorsitz führt. "Unsere Vorschriften sind fair, entsprechen vollständig den WTO-Anforderungen und werden in gleicher Weise für alle Länder gelten, mit denen die EU Handel treibt."
Mit der Methode wird die frühere Unterscheidung zwischen Ländern mit Marktwirtschaft und Ländern ohne Marktwirtschaft bei der Berechnung der Dumpingspannen aufgehoben. Stattdessen muss die Kommission das Bestehen einer "nennenswerten Marktverzerrung" zwischen dem Verkaufspreis eines Produkts und den Kosten für seine Herstellung nachweisen. Auf dieser Grundlage wird es möglich sein, einen Preis für das Produkt festzulegen, indem beispielsweise auf den Verkaufspreis des Produkts in einem Land mit einem ähnlichen wirtschaftlichen Entwicklungsstand oder auf einschlägige unverzerrte internationale Kosten und Preise Bezug genommen wird.
Die Kommission wird außerdem spezielle Berichte über Länder oder Sektoren erstellen, in denen Verzerrungen verzeichnet werden. Es obliegt auch weiterhin den EU-Unternehmen, Beschwerden einzureichen, aber sie können die Berichte der Kommission zur Stützung ihrer Darlegungen heranziehen.
Weiteres Vorgehen
Der von den EU-Botschaftern gebilligte Text wird in den kommenden Wochen dem Europäischen Parlament und dem Rat zur förmlichen Annahme zugeleitet werden. Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.
Hintergrund
Die Kommission hat im November 2016 gezielte Änderungen an der Antidumpingmethode vorgeschlagen. Diese spezifische Anpassung an die Verordnung über die Handelsschutzinstrumente, die ebenfalls derzeit überarbeitet wird, ist länderneutral formuliert und hält die WTO-Verpflichtungen der EU uneingeschränkt ein.
Die EU arbeitet derzeit an der ersten grundlegenden Überprüfung ihrer handelspolitischen Schutzinstrumente seit 1995.
(Europäischer Rat: ra)
eingetragen: 24.10.17
Home & Newsletterlauf: 21.11.17
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>