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Finanzierungsquellen für Unternehmen


Kapitalmarktunion: Europäischer Rat vereinbart Risikokapitalvorschriften
Verordnung ist Teil des Plans der EU zur Entwicklung einer voll funktionsfähigen Kapitalmarktunion und soll der Diversifizierung der Finanzierungsquellen für Unternehmen und langfristige Vorhaben in Europa dienen



Der Rat hat seine Verhandlungsposition zu Änderungen der Vorschriften der EU zur Steigerung der Investitionen in Risikokapital und Sozialunternehmen vereinbart. Der Ausschuss der Ständigen Vertreter hat am 16. Dezember 2016 im Namen des Rates den kommenden Vorsitz ersucht, Gespräche mit dem Europäischen Parlament aufzunehmen, sobald das Parlament seinen Standpunkt festgelegt hat.

Die vorgeschlagene Verordnung ist Teil des Plans der EU zur Entwicklung einer voll funktionsfähigen Kapitalmarktunion und soll der Diversifizierung der Finanzierungsquellen für Unternehmen und langfristige Vorhaben in Europa dienen. Sie steht auch mit der Investitionsoffensive der EU für Europa in Zusammenhang.

"Wir müssen neue Möglichkeiten der Finanzierung europäischer Start-up-Unternehmen, innovativer KMU und Sozialunternehmen entwickeln. Der Zugang zu Risikokapital und zu Kapital für soziales Unternehmertum ist der Schlüssel für dieses Wirtschaftssegment", sagte Peter Kažimír, slowakischer Finanzminister und Ratspräsident.

Zwei Arten von Fonds
Der Vorschlag stellt darauf ab, die Europäischen Risikokapitalfonds (EuVECA) und die Europäischen Fonds für soziales Unternehmertum (EuSEF) für Fondsverwalter aller Größen zugänglich zu machen. Mit dem Verordnungsvorschlag sollen die Verordnungen 345/2013 und 346/2013 geändert und dadurch das Spektrum der Unternehmen, in die die EuVECA bzw. die EuSEF investieren können, erweitert werden. Ferner soll dadurch der grenzüberschreitende Vertrieb solcher Fonds billiger und einfacher werden.

Die EuVECA- und die EuSEF-Fondsstrukturen wurden 2013 geschaffen, um folgenden Marktteilnehmern neue Möglichkeiten der Kapitalbeschaffung zu bieten:
>> jungen und innovativen Unternehmen bzw.
>> Unternehmen, die eine positive Wirkung für die Gesellschaft erzielen wollen.

In den Verordnungen 345/2013 und 346/2013 sind Anforderungen an Verwalter von Organismen für gemeinsame Anlagen niedergelegt, die beim Vertrieb ihrer Fonds die Bezeichnungen "EuVECA" bzw. "EuSEF" verwenden wollen.

Finanzierungslücke
Die Verfügbarkeit von Finanzierungsmitteln ist ein wichtiger Faktor für das Wachstum und die Entwicklung von KMU, aber Banken sind nicht immer in der Lage, deren Finanzierungsbedarf zu decken. Die Lücke bei der Finanzierung wurde wiederholt als Hindernis für Wirtschaftswachstum genannt.

Die EU verliert im Bereich des Risikokapitalmarkts im Vergleich zu den Vereinigten Staaten weiter an Boden. Laut Kommission hätten zwischen 2009 und 2014 90 Mrd. Euro für die Finanzierung von Unternehmen zur Verfügung gestanden, wären die Risikokapitalmärkte der EU genauso entwickelt gewesen wie die der USA.

Änderungen
Mit den vom Rat vereinbarten wichtigsten Änderungen der Verordnungen 345/2013 und 346/2013 wird

>> es großen Fondsverwaltern, d.h. denjenigen mit Portfolios von über 500 Mio. €, ermöglicht, EuVECA- bzw. EuSEF-Fonds zu vertreiben und zu verwalten;
>> das Spektrum von Unternehmen, in die die EuVECA-Fonds investieren können, erweitert und dies schließt nun nicht börsennotierte Unternehmen mit bis zu 499 Beschäftigten (kleine MidCap-Unternehmen) und an einem KMU-Wachstumsmarkt notierte KMU ein.

Verfahren
Für die Annahme der Verordnung im Rat – nach einer Einigung mit dem Parlament – ist eine qualifizierte Mehrheit erforderlich. (Rechtsgrundlage: Artikel 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union)

Überprüfungen der Verordnungen 345/2013 und 346/2013 wären normalerweise 2017 erforderlich gewesen, doch die Kommission hat beschlossen, diese Überprüfungen vorzuziehen. Sie hat einige Faktoren ermittelt, die sich negativ auf die Entwicklung der EuVECA- und der EuSEF-Fonds auswirken, und ist in ihrem Vorschlag auf diese Faktoren eingegangen.
(Rat der EU: ra)

eingetragen: 02.01.17
Home & Newsletterlauf: 18.01.17



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