Einfuhrverbot für EU-Erzeugnisse
EU-Prüfer untersuchen Instrumente für das Risiko- und Krisenmanagement zur Stabilisierung der Einkommen von Landwirten
Ertragsausfälle und politische Entscheidungen wie das russische Einfuhrverbot haben unmittelbare Auswirkungen auf die Einkommen von Landwirten
Der Europäische Rechnungshof führt derzeit eine Prüfung durch, die die Instrumente für das Risiko- und Krisenmanagement im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) betrifft. Im Zuge der Prüfung wird untersucht, ob mit den vorhandenen Maßnahmen wirksam und wirtschaftlich auf Einkommensverluste reagiert wird, die Landwirte durch Bedrohungen wie extreme Wetterereignisse, ansteckende Tierseuchen und politische Entscheidungen wie das russische Einfuhrverbot für EU-Erzeugnisse erleiden.
Im Mittelpunkt der Prüfung stehen zum einen die Instrumente für das Risikomanagement, mit denen ein Teil der Risiken, denen Landwirte ausgesetzt sind, auf Dritte - beispielsweise Versicherungen und Fonds auf Gegenseitigkeit - verlagert wird, und zum anderen die "außergewöhnlichen Maßnahmen", mit denen Landwirte unterstützt werden, die von Krisen wie Marktstörungen, Tierseuchen oder einem Vertrauensverlust der Verbraucher betroffen sind.
"Ertragsausfälle und politische Entscheidungen wie das russische Einfuhrverbot haben unmittelbare Auswirkungen auf die Einkommen von Landwirten", erläuterte Samo Jereb, das für die Prüfung zuständige Mitglied des Europäischen Rechnungshofs. "Angesichts knapper EU-Haushaltsmittel und neuer Prioritäten sowie verstärkt auftretender Extremwetterlagen müssen für das Risiko- und Krisenmanagement im Agrarbereich stabile und kohärente Rahmenbedingungen gelten."
Die Prüfer werden sich mit den Bedarfsanalysen der Europäischen Kommission für das Risikomanagement und die Bewältigung von Krisen befassen. Dabei werden sie bewerten, ob die Instrumente für das Risiko- und Krisenmanagement Teil eines integrierten und koordinierten Ansatzes sind, der auch mit nationalen Maßnahmen abgestimmt ist. Darüber hinaus wird das EU-Risikomanagement auch in der Praxis analysiert, und es wird eine Analyse der außergewöhnlichen Maßnahmen für den Obst- und Gemüsesektor nach dem russischen Einfuhrverbot vorgenommen. Die Prüfer planen Besuche in mehreren Mitgliedstaaten und Zusammentreffen mit für die GAP zuständigen Verwaltungsbehörden und Zahlstellen sowie mit wesentlichen Interessenträgern wie Versicherungsgesellschaften und Fonds auf Gegenseitigkeit. Der Prüfungsbericht wird voraussichtlich Mitte 2019 veröffentlicht.
Im Rahmen der Programmplanung für die Entwicklung des ländlichen Raums sind im Zeitraum 2014 bis 2020 öffentliche Ausgaben (Finanzmittel der Mitgliedstaaten und Kofinanzierungsmittel der EU) in Höhe von insgesamt 2 500 Millionen Euro für Versicherungen, Fonds auf Gegenseitigkeit und
Einkommensstabilisierung vorgesehen. Im Zeitraum 2015-2017 beliefen sich die EU-Ausgaben für außergewöhnliche Maßnahmen im Obst und Gemüsesektor auf 459,1 Millionen Euro.
(Europäischer Rechnungshof: ra)
eingetragen: 19.05.18
Newsletterlauf: 12.06.18
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