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Luftqualitätsnormen der EU


Luftverschmutzung: Gesundheit der Bürger der EU nach wie vor nicht ausreichend geschützt, warnt der Europäische Rechnungshof
Die Luftverschmutzung ist das größte umweltbedingte Gesundheitsrisiko in der Europäischen Union



Wie aus einem neuen Bericht des Europäischen Rechnungshofs hervorgeht, haben die Maßnahmen der EU zum Schutz der menschlichen Gesundheit vor Luftverschmutzung nicht die erwartete Wirkung gezeigt. Jährlich verursacht die Luftverschmutzung rund 400 000 vorzeitige Todesfälle in der EU, und die gesundheitsbezogenen externen Kosten belaufen sich auf mehrere Hundert Milliarden Euro. Diese erheblichen menschlichen und wirtschaftlichen Kosten haben sich jedoch noch nicht in geeigneten EU-weiten Maßnahmen niedergeschlagen, warnt der Europäische Rechnungshof. Der Hof führt weiter aus, dass Feinstaub, Stickstoffdioxid und bodennahes Ozon diejenigen Luftschadstoffe sind, die die meisten frühen Todesfälle verursachen, und dass Menschen in städtischen Gebieten besonders gefährdet sind.

Die Luftqualitätsrichtlinie aus dem Jahr 2008 ist der Eckpfeiler der EU-Luftreinhaltepolitik, da darin Luftqualitätsnormen für Schadstoffkonzentrationen in der Luft festgelegt sind. Der Hof bewertete die Konzeption der Richtlinie und untersuchte, ob die Mitgliedstaaten sie wirksam umsetzten und wie die Kommission dies überwachte und durchsetzte. Darüber hinaus bewertete er, ob die Luftqualität im Rahmen anderer Politiken der EU hinreichend berücksichtigt und mit ausreichenden EU-Mitteln unterstützt wurde und ob die Öffentlichkeit im Hinblick auf Fragen der Luftqualität in geeigneter Weise informiert wurde.

"Die Luftverschmutzung ist das größte umweltbedingte Gesundheitsrisiko in der Europäischen Union", so Janusz Wojciechowski, das für den Bericht zuständige Mitglied des Europäischen Rechnungshofs. "Die EU-Politik hat in den letzten Jahrzehnten zwar dazu beigetragen, die Emissionen zu vermindern, die Luftqualität hat sich jedoch nicht in gleichem Maße verbessert, und die Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit sind nach wie vor erheblich."

Die Luftqualitätsnormen der EU wurden vor fast zwanzig Jahren festgelegt. Der Hof stellte fest, dass einige von ihnen weit weniger strikt sind als die Leitlinien der Weltgesundheitsorganisation und nicht dem Niveau entsprechen, das nach dem neuesten wissenschaftlichen Kenntnisstand angebracht wäre. Zwar sind die Luftschadstoffemissionen zurückgegangen, doch erfüllen die meisten Mitgliedstaaten noch immer nicht die EU-Luftqualitätsnormen und ergreifen nicht genug wirksame Maßnahmen, um die Luftqualität zu verbessern, so der Hof.

Darüber hinaus besteht das Risiko, dass die Luftverschmutzung unterschätzt wurde, da sie möglicherweise nicht an den richtigen Orten überwacht wurde. Luftqualitätspläne - eine Kernanforderung der Luftqualitätsrichtlinie - haben oft nicht zu den erwarteten Ergebnissen geführt. Bei der Überwachung der mitgliedstaatlichen Leistung hinsichtlich der Erreichung der Luftqualitätsziele unterliegt die Europäische Kommission Einschränkungen. Im Rahmen der Durchsetzungsverfahren der Kommission konnte bisher nicht sichergestellt werden, dass die in der Richtlinie festgelegten Luftqualitätsgrenzwerte von den Mitgliedstaaten eingehalten werden. Obwohl die Kommission gegen viele Mitgliedstaaten rechtliche Schritte einleitet und günstige Urteile erwirkt, verstoßen die Mitgliedstaaten den Ausführungen des Hofes zufolge weiterhin häufig gegen die Luftqualitätsgrenzwerte.

Der Hof stellt fest, dass die EU-Finanzierung im Bereich der Luftqualität einen hilfreichen Beitrag leisten kann, die finanzierten Projekte jedoch nicht immer hinlänglich zielgerichtet sind. Bei seinen Prüfbesuchen in den Mitgliedstaaten stieß er auf einige positive Beispiele für Projekte - insbesondere unter den im Rahmen des LIFE-Programms der EU geförderten Projekten.

Die Luftverschmutzung ist ein dringendes Problem der öffentlichen Gesundheit, und das öffentliche Bewusstsein und die Unterrichtung der Öffentlichkeit spielen bei der Bekämpfung der Luftverschmutzung eine entscheidende Rolle, wie der Hof darlegt. Bürgerinnen und Bürger engagieren sich in jüngster Zeit zunehmend für mit der Luftqualität zusammenhängende Themen und bringen Fälle vor die nationalen Gerichte; diese haben in mehreren Mitgliedstaaten zugunsten des Rechts auf saubere Luft entschieden. Der Hof hat jedoch festgestellt, dass das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf den Zugang zu Gerichten in der Luftqualitätsrichtlinie nicht so ausdrücklich geschützt ist wie in einigen anderen Umweltrichtlinien. Wie der Hof ausführt, waren die Informationen, die den Bürgern in Bezug auf die Luftqualität zur Verfügung gestellt wurden, zuweilen unklar.

Der Hof unterbreitet die folgenden Empfehlungen zur Verbesserung der Luftqualität:
• >> Die Europäische Kommission sollte wirksamere Maßnahmen ergreifen.
• >> Die Luftqualitätsrichtlinie sollte aktualisiert werden.
• >> Die Luftqualitätspolitik sollte priorisiert und im Rahmen anderer Politiken der EU durchgängig berücksichtigt werden.
• >> Das öffentliche Bewusstsein sollte gestärkt und die Unterrichtung der Öffentlichkeit verbessert werden.

Der Europäische Rechnungshof stellt seine Sonderberichte dem Europäischen Parlament und dem Rat
der EU sowie anderen betroffenen Parteien wie nationalen Parlamenten, Wirtschaftsakteuren und
Vertretern der Zivilgesellschaft vor. Der weitaus größte Teil der Empfehlungen, die der Hof in seinen
Berichten ausspricht, wird umgesetzt. Dieses hohe Maß an Umsetzung macht deutlich, welchen
Nutzen die Arbeit des Hofes für die Bürger der EU hat.
(Europäischer Rechnungshof: ra)

eingetragen: 21.09.18
Newsletterlauf: 23.10.18


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