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TiSA: Empfehlungen des EU-Parlaments


TiSA soll den Handel mit Dienstleistungen liberalisieren
Soll die EU angesichts der bevorstehenden Verhandlungen zum Trade in Services Agreement Auflagen für bestimmte Dienstleistungen erteilen?

(03.03.16) - Die EU-Abgeordneten haben ihre Empfehlungen zu den Verhandlungen über das Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (TiSA) verabschiedet. TiSA wird derzeit von 23 Mitgliedern der Welthandelsorganisation (WTO), darunter die EU, verhandelt. Konsultieren Sie unsere Infografik zum Thema. Mit dem Dienstleistungsabkommen TiSA sollen Märkte geöffnet und die Regelungen in verschiedenen Bereichen des Dienstleistungssektors verbessert werden.

Das Plenum hat seine Empfehlungen verabschiedet: Das Dienstleistungsabkommen solle den Zugang der EU-Unternehmen zu internationalen Märkten erleichtern, gleichzeitig sollten die EU sowie nationale und lokale Behörden nicht gezwungen werden, öffentliche Dienstleistungen dem Wettbewerb zu öffnen, und nicht daran gehindert werden, Rechtsvorschriften im Interesse der Öffentlichkeit zu erlassen, so die EU-Abgeordneten. Die Entschließung wurde mit 532 Stimmen bei 131 Gegenstimmen und 36 Enthaltungen angenommen.

"TiSA darf unsere öffentlichen Dienstleistungen, unsere Kultur, das Arbeitsrecht, Umweltstandards sowie den Konsumenten- und Datenschutz nicht untergraben", betonte die Berichterstatterin des EU-Parlaments, Viviane Reding (EVP) aus Luxemburg, in unserem Interview. Und sie fügte hinzu: "Kein Handelsabkommen darf unsere Standards verändern. Sonst wird sich das Parlament gegen das Abkommen aussprechen."

Welche Rolle spielt das EU-Parlament?
Die Europäische Kommission führt die Verhandlungen im Namen der EU, erhält jedoch Input von den Mitgliedstaaten. Das endgültige Abkommen muss dann vom EU-Parlament und den Mitgliedstaaten gebilligt werden. Ohne diese Zustimmung kann das Abkommen nicht in Kraft treten. Aus diesem Grund verfolgen die EU-Abgeordneten die Verhandlungen ganz genau. Das EU-Parlament hält die Verhandlungsführer zudem über seine Empfehlungen auf dem Laufenden und kann somit Einfluss auf die Verhandlungen nehmen. Das EU-Parlament kann den endgültigen Text des Abkommens nur billigen oder ablehnen. Es kann das Abkommen jedoch nicht abändern. (Europäisches Parlament: ra)


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