Steuerwettbewerb begrenzen
Körperschaftssteuer: EU-Kommission präsentierte Vorschläge für gerechte Besteuerung der Unternehmen
Das EU-Parlament hat sich auf ein erneuertes sechsmonatiges Mandat für den Sonderausschuss zu Steuervorbescheiden geeinigt
(04.03.16) - Die EU-Abgeordneten debattierten über die Pläne der EU-Kommission für eine faire und effiziente Besteuerung der Unternehmen. Die Steuerflucht durch Unternehmen kostet die EU jedes Jahr zwischen 50 und 70 Milliarden Euro, so die Kommission. Die "Luxleaks"-Affäre hat gezeigt, wie manche Mitgliedstaaten multinationalen Unternehmen Steuervorteile gewähren. Das Parlament forderte die Kommission auf, Gesetze vorzuschlagen, um den Steuerwettbewerb zwischen den Mitgliedstaaten zu begrenzen.
Der Aktionsplan der EU-Kommission zur Unternehmensbesteuerung umfasst zwei Säulen: Zum einen die Neuauflage der Gemeinsamen Konsolidierten Körperschaftssteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB), zum anderen die Sicherstellung einer fairen Besteuerung am Ort der Gewinnentstehung.
Bei einer GKKB müssten die Unternehmen ihren steuerbaren Gewinn nur noch anhand eines einzigen Systems ermitteln. Steuern würden somit zwar nicht harmonisiert, jedoch mehr Transparenz geschaffen werden. Unter einer fairen Besteuerung am Ort der Gewinnentstehung ist wiederum zu verstehen, dass Unternehmen ihre Gewinne dort versteuern müssen, wo sie erzielt wurden.
Die EU-Kommission hat die ersten Maßnahmen ihres Aktionsplans am 28. Januar vorgestellt.
EU-Parlament fordert Maßnahmen zur Bekämpfung der Steuervermeidung durch Unternehmen
Die Vorschläge der EU-Kommission entsprechen den in dem Bericht der Koberichterstatter Anneliese Dodds (S&D) aus Großbritannien und Luděk Niedermayer (EVP) aus der Tschechischen Republik festgestellten Forderungen: Legislative Maßnahmen seitens der Union seien erforderlich, um die Transparenz, Koordinierung und Annäherung der Politik im Bereich der Körperschaftssteuer in der Union zu verbessern. Mitgliedstaaten sollten dazu verpflichtet werden, die anderen Mitgliedstaaten zu informieren, wenn sie Maßnahmen setzen, die zu Vergünstigungen für Unternehmen führen.
Des Weiteren sollte Whistleblowern mehr Schutz gewährleistet werden und eine verbindliche länderspezifische Berichterstattung für multinationale Unternehmen bezüglich ihrer Finanzdaten, Gewinne, entrichteten Steuern und erhaltenen Subventionen eingeführt werden.
EU-Abgeordnete begrüßten die Vorschläge der EU-Kommission: Der französische EU-Abgeordnete Alain Lamassoure (EVP) betonte: "Das absurde Ergebnis der Steuerbehandlung von Google in Großbritannien zeigt, dass wir wirklich ein einheitliches europäisches System zur Besteuerung in der globalisierten Wirtschaft benötigen."
Aggressiver Steuerwettbewerb
Um einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen, haben die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten Ausgaben verringert und Sparmaßnahmen umgesetzt. Gleichzeitig haben manche Länder mit Steuerdeals multinationale Unternehmen angelockt - auf Kosten der restlichen EU-Mitgliedstaaten.
Das EU-Parlament hat 2015 einen Sonderausschuss eingesetzt, um die Praktiken der Unternehmen genauer unter die Lupe zu nehmen. Der Sonderausschuss führt seine Arbeit nun unter einem neuen Mandat fort. Im Oktober 2015 hat die EU-Kommission per Beschluss festgestellt, dass Luxemburg und die Niederlande Fiat bzw. Starbucks selektive Steuervergünstigungen gewährt haben, die gegen das EU-Beihilferecht verstoßen. In beiden Fällen handelt es sich Schätzungen zufolge um 20 bis 30 Milliarden Euro.
Die portugiesische EU-Abgeordnete und Koberichterstatterin des Berichts des Sonderausschusses Elisa Ferreira (S&D) begrüßte dieses Urteil. Die zwei Fälle hätten jedoch gezeigt, dass der Wettbewerb zwischen den Mitgliedstaaten, Unternehmen durch Steueranreize ins Land zu locken, durchaus gängige Praxis in der EU sei.
Im Januar erklärte die EU-Kommission die belgische Steuerregelung für Gewinnüberschüsse für unzulässig und verlangte die Rückforderung von insgesamt rund 700 Millionen Euro von 35 multinationalen Unternehmen. Die Unternehmen hatten von Steuervergünstigungen profitiert, die unter dem Label "Only in Belgium" beworben wurden. Dies sei nach EU-Beihilfevorschriften unzulässig, so die EU-Kommission.
Die EU-Abgeordneten haben den ersten Bericht des Sonderausschusses im November 2015 gebilligt. Der Sonderausschuss zu Steuervorbescheiden des Europäischen Parlaments führt seine Arbeit unter einem neuen Mandat, mindestens bis Juni, fort.
(Europäisches Parlament: ra)
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>