Geschlechtsspezifisches Lohngefälle
Verbindliche Maßnahmen für Lohntransparenz: Berufstätige Frauen in der EU verdienen im Durchschnitt 13 Prozent weniger als Männer bei gleicher Arbeit
Unternehmen sollen verpflichtet werden, über geschlechtsspezifische Lohnunterschiede zu berichten - Geheimhaltungsklauseln zum Gehalt in Arbeitsverträgen sollen verboten werden
Beträgt das Lohngefälle mehr als 2,5 Prozent, muss ein Aktionsplan für die Gleichstellung erstellt werden. Unternehmen in der EU mit mindestens 50 Beschäftigten sollten in Bezug auf die Entlohnung vollständig transparent sein und mögliche Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern beseitigen. Das europäische Parlament hat für die Aufnahme von Verhandlungen mit den EU-Regierungen über einen Kommissionsvorschlag für eine Richtlinie über Lohntransparenz gestimmt.
Die Abgeordneten fordern, dass EU-Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten (statt 250 wie ursprünglich vorgeschlagen) verpflichtet werden, Informationen offen zu legen, die es den Beschäftigten erleichtern, Gehälter zu vergleichen und ein mögliches geschlechtsspezifisches Lohngefälle in ihrem Unternehmen aufzudecken. Die Instrumente zur Bewertung und zum Vergleich des Gehaltsniveaus sollten auf geschlechtsneutralen Kriterien beruhen und geschlechtsneutrale Arbeitsplatzbewertungs- und Klassifizierungssysteme umfassen.
Wenn die Lohn- und Gehaltsberichte ein Lohngefälle zwischen Frauen und Männern von mindestens 2,5 Prozent zeigen (im Gegensatz zu den von der Kommission vorgeschlagenen 5 Prozent), müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass die Arbeitgeber in Zusammenarbeit mit ihren Arbeitnehmervertretern eine gemeinsame Lohn- und Gehaltsbewertung durchführen und einen Aktionsplan für die Gleichstellung entwickeln.
Die Abgeordneten fordern, dass die Kommission ein offizielles Gütesiegel für Arbeitgeber einführt, deren Unternehmen keine geschlechtsspezifischen Lohnunterschiede aufweisen.
Geheimhaltungsklauseln verbieten
Der Text sieht vor, dass Beschäftigte und deren Vertreterinnen und Vertreter das Recht haben sollten, klare und vollständige Informationen über das individuelle und durchschnittliche Lohnniveau, aufgeschlüsselt nach Geschlecht, zu erhalten. Die Abgeordneten schlagen außerdem vor, Geheimhaltungsklauseln zu verbieten, die den Angestellten verbieten würden, Informationen über ihren Lohn offenzulegen oder Informationen über die Entlohnung von Beschäftigten der eigenen oder einer anderen Kategorie zu verlangen.
Verlagerung der Beweislast
Die Abgeordneten bekräftigen den Vorschlag der Kommission, die Beweislast in Lohnfragen umzukehren. In Fällen, in denen eine angestellte Person der Meinung ist, dass der Grundsatz des gleichen Entgelts nicht angewandt wurde, und den Fall vor Gericht bringt, sollte die nationale Gesetzgebung den Arbeitgeber verpflichten, zu beweisen, dass keine Diskriminierung stattgefunden hat.
Hintergrund
Der Grundsatz des gleichen Entgelts ist in Artikel 157 AEUV verankert. Das Lohngefälle zwischen Frauen und Männern besteht jedoch in der gesamten Europäischen Union fort und liegt bei etwa 13 Prozent, wobei es erhebliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten gibt; es hat sich in den letzten zehn Jahren nur geringfügig verringert.
(EU-Parlament: ra)
eingetragen: 07.04.22
Newsletterlauf: 21.06.22
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