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Compliance nach der EG-Spielzeugrichtlinie


Schärfere Produktpflichten und Sanktionen gegen Hersteller und Importeure: Übergangsfrist für Spielzeugrichtlinie läuft
Wie in anderen Branchen bereits seit langem üblich, müssen die Hersteller von Spielzeug künftig eine EG-Konformitätserklärung ausstellen


(06.07.09) - Die neue EG-Spielzeugrichtlinie ist wie gute Erziehung in den Augen konservativer Pädagogen: klar und streng. In der KW 27 (30. Juni) wurde sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht und ist damit auf dem Weg zum Gesetz (2009/48/EG, ABl. L 170 v. 30. Juni 2009, S. 1). Hersteller und Importeure müssen sich innerhalb der Übergangsfrist von zwei bis vier Jahren auf die neuen Regeln einstellen. Darauf weist der Produktsicherheitsexperte Dr. Arun Kapoor von der Kanzlei Nörr Stiefenhofer Lutz hin.

Der Umgang mit neuen Chemikalien und neuen Erkenntnissen über gesundheitsschädliche Wirkungen bestimmter Stoffe ist in der bislang geltenden Spielzeugrichtlinie (88/378/EWG) nicht geregelt. Die neue Richtlinie verbietet solche Chemikalien nunmehr weitgehend. Das gleiche gilt für häufig verwendete Duftstoffe, die im Verdacht stehen, Allergien hervorzurufen. Prinzipiell nicht zugelassen sind außerdem Produkte wie Spielzeuge mit Folien, die von Kindern angeatmet werden und so zu Atemnot führen können. "Die Hersteller müssen dafür sorgen, dass sich keine Folien lösen und die neuen Grenzwerte für gefährliche Stoffe eingehalten werden – und die Importeure sollten das kontrollieren", rät der Anwalt.

Bringt ein Spielzeug für Kinder unter drei Jahre Gefahren mit sich, müssen die Hinweise darauf künftig umfangreicher ausfallen und besser sichtbar sein als bisher. Wird das Spielzeug zusammen mit Lebensmitteln angeboten, ist nach den Worten von Kapoor ein Aufdruck erforderlich wie "Enthält Spielzeug. Beim Verzehr wird Beaufsichtigung durch Erwachsene empfohlen."

Auch die Anforderungen an die technische Dokumentation werden verschärft. Hersteller müssen die von ihrem Produkt ausgehenden Gefahren künftig bewerten. Das war bislang keine Pflicht. Diese Risikoanalyse müssen sie den Behörden als Teil der technischen Dokumentation auf Verlangen zur Verfügung stellen. Auch das ist neu.

Welche Materialien für ein Spielzeug verwendet wurden, darüber muss ein technisches Dossier Auskunft geben. Wie in anderen Branchen bereits seit langem üblich, müssen die Hersteller von Spielzeug künftig eine EG-Konformitätserklärung ausstellen. Mit deren Unterzeichung übernimmt der Hersteller die Verantwortung für die Konformität seines Produkts mit den gesetzlichen Anforderungen. "Wer die Konformitätserklärung versäumt, dem drohen ein Vertriebsstopp für seine Waren und ein Bußgeld", warnt Kapoor.

Schließlich verpflichtet die EU in der Richtlinie ihre Mitgliedsstaaten, bis Juli 2001 wirksame und abschreckende Strafen für Verstöße gegen die Richtlinie zu schaffen. Vermutlich wird der deutsche Gesetzgeber die Straftatbestände nach dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz weiter verschärfen. "Hersteller und Importeure sollten die weitere Umsetzung der Richtlinie verfolgen, um Risiken zu minimieren und eine ausreichende 'Compliance' sicher zu stellen", so der Produktsicherheitsexperte. (Nörr Stiefenhofer Lutz: ra)

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