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Pflicht zur Selbstanzeige erhöht Produktsicherheit


Einfachere "Selbstanschwärzung" erhöht Handlungsdruck bei gefährlichen Produkten
Wegen der hohen bürokratischen Hürden hatten insbesondere mittelständische Unternehmen Probleme, den Behörden gefährliche Produkte fristgerecht zu melden


(24.07.09) - Unternehmen können innerhalb der EU künftig einfacher und günstiger vor eigenen Produkten warnen, von denen Gefahren für Verbraucher ausgehen. Anfang Juli hat die EU eine zentrale Internetseite eingerichtet, auf der Hersteller und Importeure ihrer Pflicht zur Selbstanzeige bei den nationalen Behörden aller Mitgliedstaaten nachkommen können (https://webgate.ec.europe.eu/gpsd-ba/).

"Das erleichtert die so genannte Selbstanschwärzung", sagt Prof. Dr. Thomas Klindt, Partner bei der Kanzlei Nörr Stiefenhofer Lutz und Professor für europäisches Produktsicherheitsrecht an der Universität Kassel. Mit dieser hilfreichen Einrichtung verbunden sei allerdings die Erwartung der Behörden, dass Unternehmen künftig fristgerecht auf gefährliche Produkte hinweisen.

Früher mussten die Unternehmen die nationalen Behörden aller Mitgliedstaaten, in denen die Produkte vertrieben wurden, einzeln benachrichtigen. Im Extremfall also in 27 Ländern jeweils in der Landessprache. "Das erforderte generalstabsmäßige Planung und verursachte hohe Kosten", so Klindt.

Von der Anzeige bis zur technischen Risikoeinschätzung mussten alle Dokumente übersetzt und gleichzeitig an alle zuständigen Behörden übermittelt werden. Dabei mussten noch die Eigenheiten des jeweiligen nationalen Rechts und die nationalen Auslegungen und Praktiken beachtet werden.

Wegen der hohen bürokratischen Hürden hatten insbesondere mittelständische Unternehmen Probleme, den Behörden gefährliche Produkte fristgerecht zu melden. Die Sanktionen bei Verzug reichen je nach EU-Mitgliedstaat von 3.000 Euro bis sechs Monaten Freiheitsstrafe. "Insbesondere Mittelständler ohne große Rechtsabteilung sollten sich die Internetadresse notieren oder unter Favoriten abspeichern, weil sie auf der EU-Hauptseite nur schwer zu finden ist", rät der Anwalt. Denn, so erfreulich die zentrale Seite sei, sie habe auch einen Nachteil: "Es gibt keine Ausrede mehr." (Nörr Stiefenhofer Lutz: ra)

Noerr Stiefenhofer Lutz: Kontakt und Steckbrief

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