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Transparenz bei Roaming-Diensten


Rat der EU billigt Verlängerung von Mobilfunk-Roaming ohne zusätzliche Kosten
Mit der überarbeiteten Roaming-Verordnung werden die maximalen Vorleistungsentgelte angepasst



Nach dem Europäischen Parlament hat auch der Rat der Verlängerung der Regelung für das Roaming zu Inlandspreisen bis 2032 zugestimmt. Somit werden die Bürgerinnen und Bürger auch nach dem Ablauf der geltenden Roaming-Verordnung am 30. Juni 2022 ohne zusätzliche Kosten Anrufe tätigen, SMS versenden und im Internet surfen können.

Mit der überarbeiteten Roaming-Verordnung werden die maximalen Vorleistungsentgelte angepasst, um sicherzustellen, dass die Bereitstellung von Endkunden-Roaming-Diensten zu Inlandspreisen eine für Betreiber in der gesamten EU tragfähige Lösung ist.

Sie sorgt für mehr Transparenz bei Diensten, für die zusätzliche Kosten anfallen können, und schützt Kunden vor unerwartet hohen Rechnungen, die sich aus dem unbeabsichtigten Roaming in nicht terrestrischen Mobilfunknetzen auf Fähren oder in Flugzeugen ergeben können.

Die Regelung zur angemessenen Nutzung, mit der dauerhaftes Roaming verhindert werden soll, wird beibehalten. Die Kommission kann nach einer gründlichen Marktanalyse und einer angemessenen Bewertung der möglichen Auswirkungen Änderungen vorschlagen.

Die überarbeitete Verordnung sieht zudem Maßnahmen vor, die ein gutes Kundenerlebnis in Bezug auf die Qualität der Dienste und den Zugang zu Notdiensten, auch für Menschen mit besonderen Bedürfnissen, gewährleisten sollen.

Die Kommission wird die Situation weiter beobachten und gegebenenfalls einen neuen Legislativvorschlag zur Regulierung der maximalen Vorleistungsentgelte und möglicherweise anderer Aspekte des Roamingmarkts vorlegen.

Nächste Schritte
Nachdem der Rat den Standpunkt des Europäischen Parlaments gebilligt hat, ist der Rechtsakt angenommen.
Nach der Unterzeichnung durch die Präsidentin des Europäischen Parlaments und den Präsidenten des Rates wird er im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt am 1. Juli 2022 in Kraft.
(Rat der EU)

eingetragen: 07.04.22
Newsletterlauf: 15.06.22


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