Widerstandsfähigkeit v. Finanzmarktinfrastrukturen
Rat der EU nimmt Schlussfolgerungen zur strategischen Autonomie des europäischen Wirtschafts- und Finanzsektors an
Entwicklung eines wirksamen Mechanismus für die Verwaltung von Sanktionen
Der Rat hat Schlussfolgerungen zur strategischen Autonomie des europäischen Wirtschafts- und Finanzsektors angenommen. Angesichts der dramatischen Veränderungen des geopolitischen Kontexts in den letzten Monaten erhält das Ziel, strategische Autonomie der EU bei gleichzeitiger Wahrung einer offenen Wirtschaft zu erreichen, eine noch größere Bedeutung.
In seinen Schlussfolgerungen setzt der Rat folgende Schwerpunkte:
>> Stärkung der internationalen Rolle des Euro
>> Ein starker, wettbewerbsfähiger und widerstandsfähiger europäischer Finanzsektor im Dienste der Realwirtschaft und ohne die Risiken einer übermäßigen Abhängigkeit von Finanzinstituten und Finanzinfrastrukturen aus Drittländern
>> Schutz und Stärkung der Widerstandsfähigkeit von Finanzmarktinfrastrukturen
>> Entwicklung eines wirksamen Mechanismus für die Verwaltung von Sanktionen
>> Zusammenarbeit mit Partnern
Diese Schlussfolgerungen schließen an die Erklärung von Versailles vom 10. und 11. März 2022 an, in der die Staats- und Regierungschefs übereinkamen, mehr Verantwortung für die Sicherheit der EU zu übernehmen und weitere entscheidende Schritte zum Aufbau der europäischen Souveränität, zur Verringerung unserer Abhängigkeiten und zur Gestaltung eines neuen Wachstums- und Investitionsmodells für 2030 zu unternehmen.
Die Führungsspitzen der EU hatten bereits im Oktober 2020 bekräftigt, dass ein zentrales Ziel der Union darin besteht, strategische Autonomie zu erreichen und zugleich eine offene Wirtschaft zu bewahren.
In den Schlussfolgerungen werden außerdem Elemente weiter ausgeführt, die in der Mitteilung der Kommission vom Januar 2021 mit dem Titel "Das europäische Wirtschafts- und Finanzsystem: Mehr Offenheit, Stärke und Resilienz" enthalten sind. (Rat der EU: ra)
eingetragen: 07.04.22
Newsletterlauf: 15.06.22
Meldungen: EU und Europa
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Schwachstellen in Lieferketten beseitigen
Die Europäische Kommission hat im Namen der EU zusammen mit den USA und 15 anderen globalen Partnern eine Gemeinsame Erklärung unterzeichnet, um an globalen Lieferkettenproblemen zu arbeiten. Kommissar Thierry Breton, der die Erklärung unterzeichnete, begrüßte die globalen Bemühungen, um Störungen der Lieferketten gemeinsam anzugehen - insbesondere seit dem Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine.
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Keine vorgetäuschten Preisnachlässe
Der Online-Marktplatz Wish hat sich bereit erklärt, seine Preistransparenz zu erhöhen, um die EU-Verbraucherschutzvorschriften einzuhalten. Die Erklärung ist das Ergebnis eines Dialogs mit der niederländischen Behörde für Verbraucher und Märkte (ACM), die eng mit der Europäischen Kommission und dem europäischen Netz der nationalen Verbraucherschutzbehörden (CPC) zusammenarbeitet.
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Aktionsplans zur Kapitalmarktunion
Der Rat hat seinen Standpunkt zu drei Vorschlägen festgelegt, mit denen ein zentrales europäisches Zugangsportal (ESAP) geschaffen wird, das die erste Maßnahme im Rahmen des Aktionsplans zur Kapitalmarktunion darstellt. Mit dieser Maßnahme soll ein zentrales Zugangsportal für öffentliche finanz- und nachhaltigkeitsbezogene Informationen zu Unternehmen und Anlageprodukten in der EU geschaffen werden.
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Einrichtung zur Bekämpfung der Geldwäsche
Damit der Unionsrahmen für die Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) effizienter funktioniert, wird die EU eine spezielle Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche einrichten. Der Rat hat seinen partiellen Standpunkt zu dem Vorschlag festgelegt. Angesichts des grenzüberschreitenden Charakters von Straftaten dürfte die neue Behörde einen wichtigen und nützlichen Beitrag zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung leisten.
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Meldung der Kompensationspflichten
Der Ausschuss der Ständigen Vertreter hat ein Mandat für Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament über einen Beschlussvorschlag angenommen, mit dem die Meldung der Kompensationspflichten im Rahmen des Systems zur Verrechnung und Reduzierung von Kohlenstoffdioxid für die internationale Luftfahrt (Carbon Offsetting and Reduction Scheme for International Aviation, CORSIA) geregelt werden soll. Diese Initiative ist Teil des grünen Wandels und zielt darauf ab, die Treibhausgasemissionen des internationalen Luftverkehrs zu begrenzen. CORSIA ist ein globaler Mechanismus zur Verringerung der CO2-Emissionen aus dem internationalen Luftverkehr, den die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) 2018 ins Leben gerufen hat.