Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Keine Probleme, da genug Wettbewerber existieren


Bundeskartellamt gibt Erwerb der "bäderwelt" durch Cordes & Graefe frei
Viele Marktteilnehmer äußerten Bedenken, die sich allerdings weniger auf das konkrete Zusammenschlussvorhaben als auf die generelle Wachstumsstrategie von Cordes & Graefe bezogen

(01.04.14) - Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der "bäderwelt" von der Praetner GmbH & Co. Handels KG durch die Cordes & Graefe KG freigegeben. Beim Geschäftsbereich "bäderwelt" handelt es sich um einen Standort mit Großhandel im Produktbereich Sanitär, Heizung und Klima (SHK) in Freising. In Deutschland ist Cordes & Graefe der Marktführer im SHK-Großhandel.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Cordes & Graefe hat bereits auf allen im vorliegenden Fall geprüften Märkten des SHK-Großhandels sowie auf den Beschaffungsmärkten eine starke Marktstellung und verfolgt eine Expansionsstrategie. Wir haben das Vorhaben deshalb sehr genau geprüft. Auf der Absatzseite, vor Ort, gibt es keine Probleme, da genug Wettbewerber existieren. Im Einkauf haben wir es mit bundesweiten Märkten zu tun. Hier war zu berücksichtigen, dass mit der "bäderwelt" nur ein sehr kleiner Wettbewerber übernommen wird, so dass wir im Ergebnis keine Untersagung ausgesprochen haben."

Cordes & Graefe ist, gemeinsam mit ihrer Einkaufskooperation GC Großhandels Contor GmbH ("GC-Gruppe"), der einzige bundesweit tätige SHK-Großhändler mit über 800 Standorten und rund 180 Fachausstellungen für Badlösungen und hält in ihrer Unternehmensgröße einen deutlichen Abstand zur Nr. 2 der Branche, Richter + Frenzel, welche überwiegend im süddeutschen Raum tätig ist.

Auf der Absatzseite liegen im SHK-Sortimentsmarkt regionale Märkte vor. Geprüft wurden verschiedene Märkte mit einem Umkreis von 30 km bis 100 km-Radius um den Standort der "bäderwelt". Trotz hoher Marktanteile in allen betrachteten Varianten bestehen hier keine wettbewerblichen Bedenken, da rund 20 andere Großhändler und insbesondere Richter + Frenzel als starker Wettbewerber auf den Märkten tätig sind.

Auf der bundesweiten Beschaffungsseite gibt es Anhaltspunkte dafür, dass Cordes & Graefe ebenfalls Marktführer ist. Allerdings führt der Erwerb der "bäderwelt" nicht dazu, dass sich die relative Verhandlungsmacht von Cordes & Graefe gegenüber den Herstellern wesentlich verbessert. Der Zuwachs an Einkaufsvolumina durch die "bäderwelt" ist lediglich im niedrigsten einstelligen Promillebereich anzusetzen. In der Branche herrscht der dreistufige Vertrieb (Hersteller - Großhandel - Fachhandwerker) vor. Obwohl Baumärkte und Internethändler bislang nur indirekten Wettbewerbsdruck ausüben können, stellen sie alternative Vertriebskanäle dar, auf die die Hersteller ausweichen könnten.

Im Rahmen der Ermittlungen wurden Hersteller von SHK-Artikeln, SHK-Großhändler und Fachhandwerker ebenso wie Baumärkte und Internethändler ausführlich befragt. Viele Marktteilnehmer äußerten Bedenken, die sich allerdings weniger auf das konkrete Zusammenschlussvorhaben als auf die generelle Wachstumsstrategie von Cordes & Graefe bezogen. (Bundeskartellamt: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Beratungsbranche für Unternehmenskommunikation

    Das Bundeskartellamt hat die Übernahme der Mehrheit der Anteile und den Erwerb der alleinigen Kontrolle am Beratungsunternehmen FGS Global durch die Investmentgesellschaft KKR freigegeben. Beide Unternehmen haben ihren Hauptsitz in New York City (USA) mit Tochtergesellschaften auch in Deutschland.

  • Schwermetall kann in Zukunft frei entscheiden

    Das Bundeskartellamt hat ein Verwaltungsverfahren gegen die Unternehmen Aurubis AG (Aurubis), Wieland Werke AG (Wieland) und Schwermetall Halbzeugwerk GmbH & Co. KG (Schwermetall) abgeschlossen. Aurubis und Wieland haben ihre bisherige Zusammenarbeit in ihrem Gemeinschaftsunternehmen Schwermetall angepasst.

  • Verbesserungen für innovative Mobilitätsdienste

    Die Deutsche Bahn AG (DB) hat mit Mobilitätsplattformen erste Verträge über den Zugang zu Prognosedaten des Schienenpersonenverkehrs zu den vom Bundeskartellamt vorgegebenen Bedingungen abgeschlossen.

  • Markt für DAP-Lösungen

    Das Bundeskartellamt hat den Erwerb von WalkMe, einem israelischen Anbieter einer sogenannten Digital Adoption Platform, durch SAP (Walldorf) fusionskontrollrechtlich freigegeben. Digital Adoption Platform-Lösungen (DAP-Lösungen) ersetzen in Großunternehmen zunehmend die klassische Wissensvermittlung für die Nutzung von Software, die sonst über Schulungen erfolgt.

  • Impfstoffe, Gegenstand der Transaktion

    Das Bundeskartellamt hat den geplanten Erwerb von geistigem Eigentum und Patentrechten der CureVac SE durch die GSK plc (GlaxoSmithKline) hinsichtlich bestimmter Impfstoffentwicklungen im fusionskontrollrechtlichen Vorprüfverfahren freigegeben. GSK ist ein global tätiges Biopharma-Unternehmen mit einer breiten Angebotspalette im Bereich der Impfstoffe, der Medikamente für die Allgemeinmedizin und der Medikamente für spezialisierte Bereiche.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen