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Beschaffung von Drogeriemarktartikeln


Drogerie-Markt: Bundeskartellamt gibt Kooperation Edeka/Budnikowsky frei
Edeka beabsichtigt den bundesweiten Aufbau einer eigenen Drogeriefachmarktkette; die Zusammenarbeit mit Budnikowsky soll dies erleichtern




Das Bundeskartellamt hat die Bildung eines Gemeinschaftsunternehmens zwischen Edeka und Budnikowsky freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Bei der Bewertung von Fusionen im Einzelhandelsbereich müssen wir stets sowohl die Wettbewerbsverhältnisse auf der Einkaufsseite als auch die betroffenen Absatzmärkte untersuchen. Bei der Beschaffung von Drogeriemarktartikeln liegen die beiden Unternehmen sortimentsübergreifend insgesamt unter 15 Prozent Marktanteil in Deutschland, wobei der Zuwachs durch Budnikowsky sehr gering ausfällt. Auf der Absatzseite werden in Hamburg zwar deutlich höhere Marktanteile erzielt. Budnikowsky ist dort aber zunehmend scharfem Wettbewerb vor allem durch die im übrigen Bundesgebiet führenden Unternehmen dm und Rossmann ausgesetzt. Durch die Zusammenarbeit mit Edeka kann Budnikowsky strukturelle Nachteile, die im Wareneinkauf gegenüber diesen Wettbewerbern bestehen, verringern. Dies wird nach unserer Einschätzung dem Wettbewerb zugute kommen und damit auch den Verbrauchern nutzen."

Edeka ist das größte Lebensmitteleinzelhandelsunternehmen in Deutschland mit 49,6 Mrd Euro Umsatz. Budnikowsky ist ein Drogeriemarktunternehmen mit 181 Standorten in der Metropolregion Hamburg und rund 480 Mio. Euro Umsatz. Die Unternehmen planen spätestens im nächsten Jahr die Beschaffung, IT, E-Commerce, Verwaltung und Logistik von Budnikowski in eine eigenständige Gesellschaft auszugliedern, an der sich Edeka beteiligen wird. Mit dem gemeinsamen Einkauf soll schon in diesem Jahr begonnen werden. Der Betrieb der Drogeriefilialen soll allein in der Verantwortung des Familienunternehmens Budnikowsky bleiben. Es ist aber davon auszugehen, dass Edeka nach dem Zusammenschluss einen wettbewerblich erheblichen Einfluss auf Budnikowsky ausüben kann. Edeka beabsichtigt den bundesweiten Aufbau einer eigenen Drogeriefachmarktkette; die Zusammenarbeit mit Budnikowsky soll dies erleichtern.

Das Bundeskartellamt hat die Drogeriemärkte in dem Fall erstmals seit längerem untersucht. Nach der Insolvenz des Marktführers Schlecker sind dessen Marktanteile auf die verbliebenen Wettbewerber übergegangen; dm und Rossmann sind erheblich gewachsen.

Als Anbieter von Drogerieartikeln treten nicht nur die Drogeriefachmärkte auf, sondern auch die Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels. Diese sind daher nicht nur auf der Beschaffungsseite als Wettbewerber der Drogeriefachhändler anzusehen, sondern auch auf den Absatzmärkten. Da die Lebensmitteleinzelhändler im Bereich der Drogeriewaren allerdings hinter der Sortimentstiefe und -breite der Fachmärkte zurückbleiben, geht das Bundeskartellamt insofern von einem abgestuften Wettbewerbsverhältnis aus. Beide Gruppen vereinigen einen etwa gleich hohen Anteil des Gesamtmarktes auf sich. Räumlich teilt das Amt die Absatzmärkte wie im Lebensmitteleinzelhandel bundesweit in insgesamt 345 Markträume auf, wobei in Großstädten eine Betrachtung von Stadtbezirken vorgenommen wird.

Budnikowsky hat in der Stadt Hamburg zusammen genommen einen Marktanteil von 30-35 Prozent. Der Marktanteil von Edeka beträgt hier 5-10 Prozent. Diese Marktanteile schwanken in den einzelnen Stadtbezirken Hamburgs. Seit der Eröffnung von Filialen von dm und Rossmann in Hamburg ist der Marktanteil von Budnikowsky in den letzten Jahren deutlich rückläufig. Gegenüber diesen beiden um ein Vielfaches größeren Unternehmen hat Budnikowsky erhebliche Beschaffungs- und Kostennachteile. Da Budnikowsky außerhalb der Metropolregion Hamburg nicht tätig ist, kann es diese allein auch nicht ausgleichen. Insoweit verspricht die Kooperation mit Edeka eine Verringerung dieser Strukturnachteile. Edeka verfügt im Drogeriemarktbereich in Hamburg – anders als im Bereich des Lebensmitteleinzelhandels – nicht über eine besonders starke Stellung. Das Bundeskartellamt sah daher in der Fusion keine erhebliche Behinderung wirksamen Wettbewerbs, die eine Untersagung rechtfertigen würde.

Das Bundeskartellamt hat in diesem Fall erhebliche Vorermittlungen durchgeführt, bei denen neben den Parteien auch weitere Marktteilnehmer wie dm und Rossmann konstruktiv mitgewirkt haben. Außerdem konnte es auf Zahlen aus dem Fusionsvorhaben Rewe/Coop zurückgreifen. Insofern konnte es die Ermittlungen in der ersten Phase innerhalb eines Monats abschließen. Es hat bei seiner wettbewerblichen Würdigung die Stellungnahmen weiterer Unternehmen, die teilweise auch Beiladungsanträge gestellt haben, berücksichtigt. (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 20.05.17
Home & Newsletterlauf: 02.06.17


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