Geschäftsfeld Submetering: 1,47 Mrd. Umsatz
Sektoruntersuchung bei Ablesediensten von Heiz- und Wasserkosten
Die Untersuchung des Bundeskartellamtes zeigt, dass die Anbieterseite hoch konzentriert ist
Das Bundeskartellamt empfiehlt Maßnahmen zur Belebung des Wettbewerbs bei Ablesediensten. Die Behörde hat den Abschlussbericht zu ihrer Sektoruntersuchung im Wirtschaftszweig Submetering vorgelegt. Submetering umfasst die verbrauchsabhängige Erfassung und Abrechnung von Heiz- und Wasserkosten in Gebäuden sowie die Überlassung der dafür benötigten messtechnischen Ausstattung wie Heizkostenverteiler oder Wärme- und Wasserzähler.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Wenige große Unternehmen beherrschen den Markt für Ablesedienste von Heiz- und Wasserkosten. Ein Anbieterwechsel ist regelmäßig mit hohen Kosten verbunden und durch lange Vertragslaufzeiten sowie technische Hürden zusätzlich erschwert. Es ist ein Grundproblem, dass die Kosten für das Ablesen in der Regel vom Mieter getragen werden, die Auswahl und die Beauftragung des Ablesedienstes hingegen der Vermieter trifft. Eine Belebung des Wettbewerbs kann im Ergebnis dazu führen, dass die Verbraucher weniger bezahlen müssen. Wir haben dazu in unserem Bericht Vorschläge für gesetzliche Maßnahmen formuliert. Außerdem behalten wir uns vor, marktabschottende Verhaltensweisen der Anbieter genauer zu prüfen."
Das Geschäftsfeld Submetering hatte im Jahre 2014 in Deutschland ein Umsatzvolumen von rund 1,47 Mrd. Euro. Lässt man die in der Praxis bestehenden Unterschiede im Leistungsumfang außer Betracht, so erzielten die dort tätigen Unternehmen einen durchschnittlichen Umsatz pro Wohneinheit und Jahr in Höhe von rund 74 Euro, wobei deutliche Unterschiede zwischen den verschiedenen Anbietern festzustellen sind. Die Renditen der Submetering-Unternehmen sind verhältnismäßig hoch.
Die Untersuchung des Bundeskartellamtes zeigt, dass die Anbieterseite hoch konzentriert ist. Auf die beiden Marktführer Techem und ista entfielen im Jahre 2014 zusammengenommen über 50 Prozent des Gesamtmarktvolumens und auf die größten fünf Anbieter insgesamt über 70 Prozent. Nach den Ermittlungen im Rahmen der Sektoruntersuchung bestehen erhebliche Anhaltspunkte für das Vorliegen eines wettbewerbslosen Oligopols, dem zumindest die beiden Marktführer, möglicherweise aber auch weitere der größten fünf Anbieter, angehören.
Die Sektoruntersuchung kommt weiter zu dem Ergebnis, dass sowohl eine Reihe von Strukturmerkmalen als auch bestimmte Verhaltensweisen der Submetering-Anbieter dem Kunden einen Anbieterwechsel erschweren und damit geeignet sind, den Wettbewerb zwischen den Submetering-Anbietern zu begrenzen.
Zu den zentralen strukturellen Wettbewerbshemmnissen zählen die langen tatsächlichen Vertragslaufzeiten, die unter anderem auf unterschiedliche Eichfristen für verschiedene Zählerarten zurückzuführen sind.
Die Preissensibiltät der Auftraggeber ist nur schwach ausgeprägt. Das ist zum Einen darauf zurückzuführen, dass die Nutzer überwiegend die Kosten des Submetering zu tragen haben, ohne selbst Vertragspartner der Ablesedienste zu sein. Vertragspartner sind üblicherweise die Hauseigentümer und Vermieter, die die Kosten auf ihre Mieter umlegen. Wollte man die hieraus resultierenden Hindernisse für mehr Wettbewerb vollständig abbauen, müsste man dieses Dreiecksverhältnis als solches in Frage stellen und die Kosten für das Submetering dem Auftraggeber des Submetering-Unternehmens auferlegen.
Zum anderen sind die Kosten des Submetering für die Nutzer bislang teilweise schwer oder gar nicht nachvollziehbar, da sie in den Nebenkostenabrechnungen nur aggregiert ausgewiesen werden.
Ein Wechsel des Anbieters wird auch durch die fehlende Interoperabilität von Zählersystemen sowie eine geringe Vergleichbarkeit von Preisen und der Qualität der angebotenen Leistungen erschwert. Durch legislative Eingriffe zeichnet sich eine Entwicklung hin zu mehr interoperablen Systemen ab, die Anbieterwechsel zukünftig erleichtern könnte. Das Bundeskartellamt wird die gesetzgeberischen Prozesse aufmerksam verfolgen.
Um die genannten Wettbewerbshemmnisse abzubauen, empfiehlt das Bundeskartellamt gesetzgeberische Maßnahmen:
>> die Förderung der Interoperabilität von Zählern,
>> eine Vereinheitlichung der Eichfristen und Nutzungsdauern der Zähler,
>> eine verbesserte Transparenz für die Wohnungsmieter durch Informationsrechte und Ausschreibungspflichten.
Zu Sektoruntersuchungen im Allgemeinen:
Das Bundeskartellamt kann die Untersuchung eines bestimmten Wirtschaftszweiges durchführen, wenn besondere Umstände vermuten lassen, dass der Wettbewerb im Inland möglicherweise eingeschränkt oder verfälscht ist (sog. Sektoruntersuchung, § 32e GWB). Es handelt sich um eine Branchenuntersuchung, ausdrücklich aber nicht um ein Verfahren gegen bestimmte Unternehmen. Verfahren im Nachgang zu einer Sektoruntersuchung sind möglich, wenn sich ein Anfangsverdacht für einen Verstoß gegen Wettbewerbsvorschriften ergeben sollte. (Bundeskartellamt: ra)
eingetragen: 28.05.17
Home & Newsletterlauf: 09.06.17
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