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Überschneidung der Geschäftsfelder


Freigabe des Erwerbs der Wurth Pflanzenschutz GmbH durch die ZG Raiffeisen eG
Einen Schwerpunkt der Ermittlungen bildete die räumliche Analyse der tatsächlichen Lieferströme im Einzelhandel mit Pflanzenschutzmitteln



Das Bundeskartellamt hat die Übernahme aller Anteile an der Wurth Pflanzenschutz GmbH (Wurth Pflanzenschutz) durch die ZG Raiffeisen eG (ZG Raiffeisen) freigegeben. Die Wurth Pflanzenschutz verkauft derzeit von ihrem Standort im badischen Appenweier aus Pflanzenschutzmittel, Düngemittel, Saatgut und Bedarfsartikel der Landwirtschaft (wie Pfähle, Netze, Folien, Vliese) – insbesondere an Landwirtinnen und Landwirte. Die ZG Raiffeisen ist ebenfalls auf diesen Geschäftsfeldern tätig.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Aufgrund der Überschneidung der Geschäftsfelder haben wir die Wettbewerbsbedingungen sehr genau unter die Lupe genommen. Dabei stellte sich heraus, dass sich die Wurth Pflanzenschutz GmbH und die ZG Raiffeisen eG fast im gesamten Baden-Württemberg sowie im südlichen Rheinland-Pfalz und im südlichen Hessen als Wettbewerber begegnen. Dort haben die betroffenen Landwirtinnen und Landwirte aber aktuell eine große Auswahl an bedeutenden Lieferanten, sodass ihnen auch nach der Fusion ausreichende Bezugsalternativen verbleiben. Das Vorhaben konnte daher diesmal freigegeben werden."

Bereits im Jahr 2009 hatte die ZG Raiffeisen im Rahmen eines ähnlichen Vorhabens erklärt, den Landhandelsstandort in Appenweier übernehmen zu wollen. Damals hatte das Bundeskartellamt jedoch wettbewerbliche Bedenken geltend gemacht, da die ZG Raiffeisen in der Region Baden beim Vertrieb von Pflanzenschutzmitteln an die Landwirtschaft eine zu starke Marktposition erreicht hätte. Die Anmeldung wurde daher zurückgenommen (vgl. Fallbericht zu B2-80/09 vom 19.01.2010).

Dies stellt sich nach der aktuellen fusionskontrollrechtlichen Prüfung anders dar. Einen Schwerpunkt der Ermittlungen bildete die räumliche Analyse der tatsächlichen Lieferströme im Einzelhandel mit Pflanzenschutzmitteln. Insgesamt wurden im Verfahren mehr als 40 Marktteilnehmerinnen und -teilnehmer befragt, darunter zahlreiche Agrarhandelsunternehmen, aber auch einzelne Landwirtinnen und Landwirte. Die Wettbewerbsbedingungen sind demnach deutlich andere als noch im Jahr 2009. In ihrem Haupttätigkeitsgebiet sehen sich die Zusammenschlussbeteiligten beim Einzelhandel von Pflanzenschutzmitteln nunmehr starken Wettbewerbern wie den Hauptgenossenschaften RWZ und BayWA sowie nicht-genossenschaftlich organisierten Anbietern wie BAT, Fliegauf und Avagrar gegenüber. Darüber hinaus stehen – mit regionalen Schwerpunkten – weitere private Einzelhändler als Ausweichalternativen zur Verfügung. Es ist daher nach eingehender Prüfung nicht zu erwarten, dass der bestehende wirksame Wettbewerb durch die Fusion erheblich behindert wird. Das Vorhaben konnte daher in der ersten Phase der Fusionsprüfung freigegeben werden. (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 05.08.25


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