Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Erhebliche Einschränkung des Wettbewerbs


Bundeskartellamt untersagt Zusammenschluss der Kliniken in Esslingen
Gerade weil der Krankenhausbereich spezifischer staatlicher Regulierung unterliegt und es nur wenig Preiswettbewerb gibt, ist es wichtig, Auswahlalternativen für die Patienten und damit den Qualitätswettbewerb zwischen den Krankenhäusern zu erhalten

(05.06.14) - Das Bundeskartellamt hat die vom Landkreis Esslingen und der Stadt Esslingen geplante Zusammenführung der Kreiskliniken Esslingen mit dem Klinikum Esslingen untersagt. Nach Auffassung der Behörde würde das Vorhaben zu einer erheblichen Einschränkung des Wettbewerbs auf den Krankenhausmärkten Esslingen und Kirchheim/Nürtingen führen.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Durch den Zusammenschluss würde der bestehende Wettbewerbsdruck in der Region beseitigt. Nach unseren Ermittlungen stellen weiter entfernt liegende Kliniken, zum Beispiel in Stuttgart oder Tübingen, für die Patienten nur sehr begrenzt eine Ausweichalternative dar. Gerade weil der Krankenhausbereich spezifischer staatlicher Regulierung unterliegt und es nur wenig Preiswettbewerb gibt, ist es wichtig, Auswahlalternativen für die Patienten und damit den Qualitätswettbewerb zwischen den Krankenhäusern zu erhalten."

Das Klinikum Esslingen ist das größte Krankenhaus im Landkreis Esslingen. Es liegt in der Kreisstadt Esslingen am Neckar und verfügt über 625 Planbetten in sieben Fachabteilungen und Spezialzentren. Die Kreiskliniken Esslingen betreiben im Landkreis Esslingen drei Krankenhäuser zur stationären Behandlung somatischer Erkrankungen mit insgesamt 1.174 Betten und sieben Planabteilungen sowie zwei medizinischen Versorgungszentren und weitere Spezialzentren.

Die Kreiskliniken standen insbesondere 2012 in einer finanziell schwierigen Situation und haben daraufhin verschiedene Maßnahmen ergriffen, um sich im Wettbewerb insbesondere mit dem Klinikum effizienter aufzustellen. Bereits 2013 konnte ein positives operatives Ergebnis erwirtschaftet werden. Gesellschafter ist der Landkreis Esslingen, der u.a. Träger der Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen ist, mit einem Geschäftsvolumen von über 8 Mrd. Euro eine der großen Sparkassen Deutschlands.

Die Zusammenlegung hätte wettbewerbsbeschränkende Auswirkungen auf den Markt für Akutkrankenhäuser in den Gebieten Esslingen und Kirchheim/Nürtingen. In beiden Gebieten gibt es keine weiteren Akutkrankenhäuser. Durch den Zusammenschluss der beiden führenden und engsten Wettbewerber entstünde ein marktbeherrschender Krankenhausträger in der Region. Der derzeit bestehende Druck, sich an Leistungs- und Qualitätsverbesserungen des jeweils anderen Beteiligten auszurichten, würde entfallen.

Die Beteiligten haben im Laufe des Verfahrens keine zusammenschlussbedingten Vorteile dargelegt, die nicht in ähnlichem Umfang durch weniger wettbewerbsschädliche Alternativen erzielt werden können. Vielmehr hatten die Stadt und der Kreis Esslingen sich auf die Zusammenführung ihrer Krankenhäuser festgelegt und jegliche Alternativen, wie zum Beispiel eine Beteiligung anderer Krankenhausträger, ausgeschlossen. (Bundeskartellamt: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Aufklärung des Kartellverstoßes

    Das Bundeskartellamt hat gegen die Pfanner Schutzbekleidung GmbH, Koblach (Österreich), eine Geldbuße in Höhe von 783.900 Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Die Pfanner Schutzbekleidung GmbH (nachfolgend: Pfanner) und ein (nicht bebußtes) Schwesterunternehmen vertreiben über Fachhändler in Deutschland hochwertige und hochpreisige Funktions- und Schutzkleidung.

  • Innenliegende Sonnenschutzprodukte

    Die Hunter Douglas GmbH, Düsseldorf, hat die Anmeldung zum Erwerb der erfal GmbH & Co. KG, Falkenstein/Vogtland, aufgrund von wettbewerblichen Bedenken des Bundeskartellamtes zurückgenommen. Bei dem mittelständischen Zielunternehmen erfal handelt es sich um einen Hersteller von Produkten für Insektenschutz sowie für innen- und außenliegenden Sonnenschutz.

  • Radare und optoelektronische Systeme

    Das Bundeskartellamt hat die Übernahme der ESG Elektroniksystem- und Logistik-GmbH, München, durch die Hensoldt Holding Germany GmbH, Taufkirchen, freigegeben. Über die Förderbank KfW ist der Bund mit 25,1 Prozent an der Hensoldt beteiligt.

  • Hoher wirtschaftlicher Druck

    Das Bundeskartellamt hat die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens von vier evangelischen Trägern im Ruhrgebiet freigegeben. In dem künftigen Gemeinschaftsunternehmen mit Sitz in Herne wollen die vier Organisationen Innere Mission - Diakonisches Werk Bochum e.V., Evangelischer Kirchenkreis Herne / Castrop-Rauxel KdöR, Diakoniewerk Gelsenkirchen und Wattenscheid e.V. und Evangelische Stiftung Augusta (Bochum) ihre Tätigkeiten gemeinsam erbringen.

  • Kein Alleinerwerbsverbot mehr

    Das Bundeskartellamt hat die Prüfung des Vermarktungsmodells weitgehend abgeschlossen, das die Deutsche Fußball Liga (DFL) für die Vergabe der Medienrechte an den Spielen der Bundesliga und der 2. Bundesliga ab der Saison 2025/26 umsetzen möchte.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen