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Hohe Kartellstrafe gegen Luxuskosmetikhersteller


Verstoß gegen deutsches und europäisches Kartellrecht: Bundeskartellamt verhängt Millionenbußen gegen Luxuskosmetikhersteller wegen Marktinformationssystem
Das Marktinformationssystem stellt einen systematischen Austausch zwischen den wesentlichen Markenherstellern über Umsätze, Produktneuheiten und andere wettbewerbsrelevante Daten der Unternehmen dar


(11.07.08) - Das Bundeskartellamt hat gegen Hersteller hochwertiger Parfümerie- und Kosmetikartikel Bußgelder von knapp 10 Mio. Euro verhängt. Die Luxuskosmetikartikel werden selektiv über ausgewählte Parfümerien vertrieben. Betroffen sind neun Unternehmen und 13 frühere oder aktuelle Geschäftsführer.

Bei den Unternehmen handelt es sich um die deutschen Tochterunternehmen führender Hersteller von Luxuskosmetik wie Chanel, Clarins, Cosmopolitan Cosmetics Prestige (jetzt P&G Prestige Products), Coty Prestige Lancaster, Estée Lauder, L'Oréal, LVMH Parfums & Kosmetik, Shiseido und YSL Beauté.

Die Unternehmen tauschten sich in der sog. Schlossrunde seit mindestens 1995 über eine Vielzahl von unternehmensinternen Daten aus. Sie meldeten vierteljährlich detaillierte Umsatzzahlen an den Moderator der Schlossrunde, einen ehemaligen L'Oréal-Mitarbeiter, und informierten sich über Werbeausgaben, Retouren, geplante Produktneueinführungen und Preisanhebungen, Verhalten gegenüber den ausgewählten Parfümerien und andere marktstrategische Elemente. Die Schlossrunde umfasste so gut wie alle wichtigen Anbieter von Luxuskosmetik. Der Markt hat einen Jahresumsatz von ca. 1,5 Mrd. Euro.

Das Marktinformationssystem stellt einen systematischen Austausch zwischen den wesentlichen Markenherstellern über Umsätze, Produktneuheiten und andere wettbewerbsrelevante Daten der Unternehmen dar. Auch waren die Marktinformationen den einzelnen Unternehmen zuzuordnen, sodass dadurch der Wettbewerb eingeschränkt worden ist. Durch diesen Informationsaustausch besteht darüber hinaus die Gefahr der Koordinierung des Marktverhaltens unter den Kosmetikherstellern.

Dies verstößt gegen deutsches und europäisches Kartellrecht und wird, wie bereits kürzlich im Fall "Drogerieartikel", vom Bundeskartellamt konsequent geahndet.

Die Geldbußen gegen die Unternehmen liegen zwischen 250.000 Euro und 2,1 Mio. Euro. Sie bemessen sich für den Tatzeitraum seit der letzten GWB Novelle 2005 anhand des Umsatzes der Unternehmen . Für den Zeitraum vor der Novelle wurde der damals noch gültige Bußgeldrahmen von 500.000 Euro angesetzt, da eine Mehrerlösberechnung nicht möglich war.

Die Bußgeldbescheide sind noch nicht rechtskräftig. Die Unternehmen und Personen können gegen die Bußgeldbescheide Einspruch beim Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen. (Bundeskartellamt: ra)

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