Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Vermarktung gegen kartellrechtliche Vorschriften


Forstwirtschaft: Bundeskartellamt untersagt die gebündelte Rundholzvermarktung in Baden-Württemberg
Wald ist neben seinen wichtigen Funktionen als Natur- und Erholungsraum auch ein Wirtschaftsfaktor - Für diesen Bereich müssen wettbewerbliche Grundsätze gelten

(11.08.15) - Das Bundeskartellamt hat die abschließende Entscheidung im Rundholzverfahren gegen das Land Baden-Württemberg versandt. Über den Landesbetrieb Forst BW vertreibt Baden-Württemberg bislang nicht nur Holz aus dem eigenen Staatswald, sondern auch das Holz von Kommunal- und Privatwäldern. Nach der Auffassung des Bundeskartellamtes verstößt diese gemeinsame Vermarktung gegen kartellrechtliche Vorschriften. Von der Entscheidung unberührt bleiben weitreichende Kooperationsmöglichkeiten der verschiedenen Waldbesitzer untereinander.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Wald ist neben seinen wichtigen Funktionen als Natur- und Erholungsraum auch ein Wirtschaftsfaktor. Für diesen Bereich müssen wettbewerbliche Grundsätze gelten. Beispiele aus anderen Bundesländern zeigen, dass dies auch gut funktionieren kann. Nachdem das Land im vergangenen Jahr zunächst eine kartellrechtlich tragfähige Lösung vorgelegt hatte, diese dann aber wieder zurückgenommen wurde, haben wir jetzt eine Untersagungsentscheidung zustellen müssen. Nach den bisherigen Verlautbarungen der Landesregierung, werden wir in diesem Verfahren wahrscheinlich eine gerichtliche Klärung sehen. Diese Möglichkeit haben wir durch entsprechende Übergangsfristen in der Entscheidung berücksichtigt."

Mit der Entscheidung stellt das Bundeskartellamt fest, dass die Vereinbarungen zur gemeinsamen Vermarktung von Nadelstammholz zwischen dem Land Baden-Württemberg und Privat- und Körperschaftswaldbesitzern gegen deutsches wie europäisches Kartellrecht verstoßen. Von dem Verbot freigestellt sind Vereinbarungen, soweit eine Körperschaft, ein Privatwaldbesitzer oder ein forstwirtschaftlicher Zusammenschluss jeweils über eine Waldfläche von bis zu 100 ha verfügen.

Mit dem Beschluss wird dem Land Baden-Württemberg untersagt, für die anderen Wald­besitzer Holz zu verkaufen und zu fakturieren sowie die unmittelbar vermarktungs­nahen Dienstleistungen der Holzauszeichnung, Betreuung von Holzerntemaßnahmen, Holzaufnahme und des Holzlistendrucks zu übernehmen. Dies gilt auch für Personen, die in den Unteren Forstbehörden tätig sind, solange diese unter der Dienst- und/oder Fachaufsicht des Landes stehen.

Die Untersagungswirkung der Entscheidung gilt für die Vermarktung des Holzes von Waldbesitzern ab einer Fläche von 1000 ha ab dem 1. Januar 2016. Für kleinere Waldflächen sowie die vermarktungsnahen Dienstleistungen erst ab dem 1. Juli 2016.

Darüber hinaus wird dem Land Baden-Württemberg ab dem 1. Juli 2017 untersagt für Waldbesitzer mit mehr als 100 ha die jährliche Betriebsplanung, die forsttechnische Betriebsleitung und den Revierdienst durchzuführen. Diese Untersagung gilt allerdings nur insoweit, als das Land - wie bisher - diese Leistungen von Personen erbringen lässt, die auch den Staatswald bewirtschaften und/oder Zugang zu wettbewerbsrelevanten Informationen über die Holzvermarktung des Staatswaldes haben. Bereits ab dem 1. Juli 2016 dürfen diese Leistungen dann nicht mehr durchgeführt werden, wenn das Land dafür keine kostendeckenden Entgelte verlangt. Die bislang üblichen, nicht kostendeckenden Preise für diese Dienstleistungen verhindern den Wettbewerb durch andere Anbieter.

Bei den Übergangsfristen hat das Bundeskartellamt vor allem darauf geachtet, dass den indirekt betroffenen Waldbesitzern eine ausreichende Frist zur Umstellung der Bewirtschaftung ihres Waldes zur Verfügung steht. Insbesondere hinsichtlich der forsttechnischen Betriebsleitung und des Revierdienstes hat das Bundeskartellamt mit einer Frist von anderthalb Jahren ab der Entscheidung für das Land Baden-Württemberg einen ausreichenden Zeitraum für eine mögliche gerichtliche Klärung berücksichtigt. (Bundeskartellamt: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Beratungsbranche für Unternehmenskommunikation

    Das Bundeskartellamt hat die Übernahme der Mehrheit der Anteile und den Erwerb der alleinigen Kontrolle am Beratungsunternehmen FGS Global durch die Investmentgesellschaft KKR freigegeben. Beide Unternehmen haben ihren Hauptsitz in New York City (USA) mit Tochtergesellschaften auch in Deutschland.

  • Schwermetall kann in Zukunft frei entscheiden

    Das Bundeskartellamt hat ein Verwaltungsverfahren gegen die Unternehmen Aurubis AG (Aurubis), Wieland Werke AG (Wieland) und Schwermetall Halbzeugwerk GmbH & Co. KG (Schwermetall) abgeschlossen. Aurubis und Wieland haben ihre bisherige Zusammenarbeit in ihrem Gemeinschaftsunternehmen Schwermetall angepasst.

  • Verbesserungen für innovative Mobilitätsdienste

    Die Deutsche Bahn AG (DB) hat mit Mobilitätsplattformen erste Verträge über den Zugang zu Prognosedaten des Schienenpersonenverkehrs zu den vom Bundeskartellamt vorgegebenen Bedingungen abgeschlossen.

  • Markt für DAP-Lösungen

    Das Bundeskartellamt hat den Erwerb von WalkMe, einem israelischen Anbieter einer sogenannten Digital Adoption Platform, durch SAP (Walldorf) fusionskontrollrechtlich freigegeben. Digital Adoption Platform-Lösungen (DAP-Lösungen) ersetzen in Großunternehmen zunehmend die klassische Wissensvermittlung für die Nutzung von Software, die sonst über Schulungen erfolgt.

  • Impfstoffe, Gegenstand der Transaktion

    Das Bundeskartellamt hat den geplanten Erwerb von geistigem Eigentum und Patentrechten der CureVac SE durch die GSK plc (GlaxoSmithKline) hinsichtlich bestimmter Impfstoffentwicklungen im fusionskontrollrechtlichen Vorprüfverfahren freigegeben. GSK ist ein global tätiges Biopharma-Unternehmen mit einer breiten Angebotspalette im Bereich der Impfstoffe, der Medikamente für die Allgemeinmedizin und der Medikamente für spezialisierte Bereiche.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen