Beschaffung der Streitkräfte
Bundeskartellamt gibt deutsch-französische Panzerbauer-Fusion frei
KMW und Nexter bauen beide unter anderem schwere Kampfpanzer
(11.09.15) - Das Bundeskartellamt hat den Zusammenschluss der Wegmann & Co. GmbH und der französischen GIAT Industries S.A. freigegeben. Die Unternehmen beabsichtigen, die geschäftlichen Aktivitäten ihrer beiden Tochterunternehmen Krauss-Maffei Wegmann GmbH & Co. KG ("KMW") und Nexter Systems S.A. ("Nexter") in ein neu zu gründendes 50:50 Gemeinschaftsunternehmen einzubringen. Das Vorhaben betrifft verschiedene Bereiche der Rüstungsindustrie, insbesondere die Entwicklung und Herstellung von gepanzerten Rad- und Kettenfahrzeugen, aber auch den Umbau und die Modernisierung sowie die Instandsetzung von gepanzerten Militärfahrzeugen.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, sagte: "Bei der Fusionskontrolle wird überprüft, ob wirksamer Wettbewerb auf den betroffenen Märkten erheblich behindert wird. Die Ermittlungen haben ergeben, dass dies im vorliegenden Fall, gerade auch beim Bau schwerer Kampfpanzer, nicht zu erwarten ist. Sicherheitspolitische Aspekte sind nicht Gegenstand der Fusionskontrollverfahren des Bundeskartellamtes, sondern Teil einer außenwirtschaftsrechtlichen Prüfung, die durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erfolgt und noch nicht abgeschlossen ist."
KMW und Nexter bauen beide unter anderem schwere Kampfpanzer. Die Ermittlungen haben aber ergeben, dass sich die Fusion nicht nachteilig auf die Beschaffung der jeweiligen Streitkräfte auswirken wird. Im Rüstungsbereich hat der Kunde - in der Regel der Staat - großen Einfluss auf das Endprodukt. Es handelt sich um einen besonderen Ausschreibungsmarkt, bei dem auch sicherheitspolitische Belange bei den Beschaffungen eine Rolle spielen.
Neben der starken Stellung der Kunden war für die Entscheidung ausschlaggebend, dass es eine hinreichend große Anzahl von Wettbewerbern aus dem In- und Ausland mit vergleichbaren technologischen Fähigkeiten und Produktpaletten gibt. Zudem haben sich keine Hinweise auf eine besondere wettbewerbliche Nähe zwischen den Zusammenschlussbeteiligten ergeben. (Bundeskartellamt: ra)
Meldungen: Kartellrecht
Kartellrecht und Kartellvergehen
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Alternative Carrier sind dünn gesät
Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb einer Minderheitsbeteiligung der Deutschen Lufthansa AG (Lufthansa) an der airBaltic Corporation AS (airBaltic) fusionskontrollrechtlich freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die geplante Beteiligung löst auf mehreren Flugverbindungen zwischen deutschen Flughäfen und dem Baltikum erhebliche wettbewerbliche Bedenken aus."
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Wettbewerbsimpuls auf dem Briefmarkt
Das Bundeskartellamt hat ein Kartellverwaltungsverfahren gegen Unternehmen der Deutschen Post AG (DPAG) sowie gegen Unternehmen der Max-Ventures-Gruppe aus dem Bereich Briefkonsolidierungsleistungen einstellen können, nachdem die Unternehmen untereinander bestehende gesellschaftsrechtliche Verflechtungen aufgelöst haben. Das Bundeskartellamt hatte das Verfahren im Juli 2023 eingeleitet, um dem Verdacht auf mögliche wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen den Unternehmen nachzugehen.
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Zusammenschluss musste freigeben werden
Das Bundeskartellamt hat die Übernahme aller Anteile an der Medienholding Süd durch die Neue Pressegesellschaft freigegeben. Die Medienholding Süd ist derzeit Teil der Südwestdeutsche Medienholding (SWMH) und verlegt regionale Tageszeitungen in Baden-Württemberg, insbesondere die "Stuttgarter Zeitung" sowie den "Schwarzwälder Boten". Die Neue Pressegesellschaft verlegt ebenfalls regionale Tageszeitungen, in Baden-Württemberg insbesondere die "Südwest Presse". Beide Unternehmen verbreiten darüber hinaus Anzeigenblätter und sind an privaten Radiosendern beteiligt.
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Kein Verfahren gegen die DFL
Das Bundeskartellamt hat den Deutsche Fußball Liga e.V. (DFL) und die im Verfahren beigeladenen Vereine und Investoren über seine vorläufige kartellrechtliche Bewertung der 50+1-Regel und ihrer Anwendungspraxis informiert. Das Amt hat auch unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Sportkartellrecht keine grundlegenden Bedenken gegen die 50+1-Regel. Das Ziel der Vereinsprägung und der Mitgliederpartizipation ist geeignet, eine Ausnahme von kartellrechtlichen Verboten zu rechtfertigen.
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Austauschbarkeit der Produkte
Das Bundeskartellamt hat die geplante Übernahme des Automobil-Ethernet-Geschäfts der amerikanischen Marvell Technology, Inc. (Marvell) durch die Infineon Technologies AG (Infineon) freigegeben. Die Ethernet-Komponenten von Marvell werden vor allem für die Übertragung von Daten innerhalb des Netzwerks von softwaredefinierten Fahrzeugen (Software-defined Vehicles, SDVs) verwendet.