Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

DVB-H-Kooperation wird reglementiert


Bundeskartellamt billigt DVB-H-Kooperation gegen verbindliche Verpflichtungszusagen von T-Mobile, Vodafone und O2
(Zwangs-)Koppelungen von DVB-H-Angeboten und Fernseh-/Videoangeboten über Mobilfunk (z.B. UMTS) dürfen nicht durchgeführt werden

(18.09.07) - Das Bundeskartellamt beabsichtigt, die kartellrechtliche Prüfung des Vorhabens der drei Mobilfunknetzbetreiber T-Mobile, Vodafone und O2 ein Gemeinschaftsunternehmen zum Aufbau und Betrieb einer Plattform für mobile Fernsehübertragung nach dem DVB-H-Standard zu gründen, durch die Entgegennahme von Verpflichtungszusagen zu beenden. Fusionskontrollrechtlich war das Vorhaben bereits am 13. August 2007 freigegeben worden.

T-Mobile, Vodafone und O2 wollen im Rahmen des beabsichtigten DVB-H-Plattformbetriebs gemeinsam die technischen Leistungen, die für die Herstellung und Ausstrahlung von digitalisierten Fernsehsignalen nach dem DVB-H-Standard erforderlich sind, erbringen sowie Programminhalte für mobiles Fernsehen einkaufen. Das Vorhaben der drei Mobilfunknetzbetreiber steht im Zusammenhang mit der Ausschreibung von DVB-H-Frequenzen und der Programmbelegung dieser Frequenzen durch die Bundesnetzagentur und die Landesmedienanstalten.

Die Kooperation führt nach vorläufiger Einschätzung des Bundeskartellamts zwar zu Wettbewerbsbeschränkungen insbesondere auf dem neu entstehenden Markt für mobilen Rundfunk. T-Mobile, Vodafone und O2 haben jedoch Verpflichtungszusagen angeboten, die nach derzeitiger Einschätzung des Bundeskartellamtes geeignet sind, die bestehenden Wettbewerbsbedenken auszuräumen.

Die angebotenen Zusagen beinhalten im Wesentlichen folgende Punkte:

>>
(Zwangs-)Koppelungen von DVB-H-Angeboten und Fernseh-/Videoangeboten über Mobilfunk (z.B. UMTS) dürfen nicht durchgeführt werden.
>> Die Kunden der Plattform sind hinsichtlich der Auswahl der Programme und Programmpakete frei, soweit keine verbindlichen medienrechtlichen Vorgaben bestehen.
>> Der "Electronic Service Guide" (ESG), ein elektronischer Programmführer, wird nur für die Basis-Daten gemeinsam betrieben.
>> DVB-H-Endgeräte müssen auch Empfänger für andere Mobil-TV-Standards (z.B. DMB) enthalten.
>> Der DVB-H-Empfang muss auch auf anderen Endgeräten als Mobiltelefonen ermöglicht werden. Eine Zwangskoppelung mit Mobilfunkverträgen oder Pre-Paid-Guthaben findet nicht statt.
>> Die Endgerätespezifikationen der Plattform sind beim Bundeskartellamt auf Anforderung vorzulegen.

Die beteiligten Unternehmen und Beigeladenen haben nunmehr bis Anfang Oktober 2007 Gelegenheit, hierzu Stellung zu nehmen. Das Bundeskartellamt beabsichtigt, die Zusagen durch Entscheidung für verbindlich zu erklären.
(Bundeskartellamt: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Beratungsbranche für Unternehmenskommunikation

    Das Bundeskartellamt hat die Übernahme der Mehrheit der Anteile und den Erwerb der alleinigen Kontrolle am Beratungsunternehmen FGS Global durch die Investmentgesellschaft KKR freigegeben. Beide Unternehmen haben ihren Hauptsitz in New York City (USA) mit Tochtergesellschaften auch in Deutschland.

  • Schwermetall kann in Zukunft frei entscheiden

    Das Bundeskartellamt hat ein Verwaltungsverfahren gegen die Unternehmen Aurubis AG (Aurubis), Wieland Werke AG (Wieland) und Schwermetall Halbzeugwerk GmbH & Co. KG (Schwermetall) abgeschlossen. Aurubis und Wieland haben ihre bisherige Zusammenarbeit in ihrem Gemeinschaftsunternehmen Schwermetall angepasst.

  • Verbesserungen für innovative Mobilitätsdienste

    Die Deutsche Bahn AG (DB) hat mit Mobilitätsplattformen erste Verträge über den Zugang zu Prognosedaten des Schienenpersonenverkehrs zu den vom Bundeskartellamt vorgegebenen Bedingungen abgeschlossen.

  • Markt für DAP-Lösungen

    Das Bundeskartellamt hat den Erwerb von WalkMe, einem israelischen Anbieter einer sogenannten Digital Adoption Platform, durch SAP (Walldorf) fusionskontrollrechtlich freigegeben. Digital Adoption Platform-Lösungen (DAP-Lösungen) ersetzen in Großunternehmen zunehmend die klassische Wissensvermittlung für die Nutzung von Software, die sonst über Schulungen erfolgt.

  • Impfstoffe, Gegenstand der Transaktion

    Das Bundeskartellamt hat den geplanten Erwerb von geistigem Eigentum und Patentrechten der CureVac SE durch die GSK plc (GlaxoSmithKline) hinsichtlich bestimmter Impfstoffentwicklungen im fusionskontrollrechtlichen Vorprüfverfahren freigegeben. GSK ist ein global tätiges Biopharma-Unternehmen mit einer breiten Angebotspalette im Bereich der Impfstoffe, der Medikamente für die Allgemeinmedizin und der Medikamente für spezialisierte Bereiche.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen