Stabwechsel beim Bundeskartellamt
Konrad Ost wird neuer Vizepräsident des Bundeskartellamtes
Dr. Peter Klocker ist zum 1. September in den Ruhestand getreten
(18.09.15) - Stabwechsel im Amt des Vizepräsidenten des Bundeskartellamtes – Prof. Dr. Konrad Ost folgt auf Dr. Peter Klocker. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, hat den langjährigen Vizepräsidenten des Amtes, Dr. Peter Klocker, der zum 1. September in den Ruhestand getreten ist, verabschiedet und ihm für seine Verdienste um das Bundeskartellamt und den Wettbewerbsschutz in Deutschland gedankt.
Der 1950 geborene Jurist war nach verschiedenen Stationen im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Jahr 2000 in das Bundeskartellamt eingetreten, hier zunächst als Leiter der Grundsatzabteilung. Seit 2005 war Herr Dr. Klocker Vizepräsident der Behörde.
Neuer Vizepräsident ist Prof. Dr. Konrad Ost. Der 44 Jahre alte Jurist hat an den Universitäten Münster, Heidelberg, Singapur und Cambridge studiert und in Heidelberg promoviert. Im Jahr 2000 trat Konrad Ost in das Bundeskartellamt ein, zunächst als Referent in der 4. Beschlussabteilung (Maschinenbau, Medizintechnik). Später leitete er das Grundsatzreferat für die Harmonisierung der Kartellrechtspraxis/Vergaberecht, dann das Referat für Deutsches und Europäisches Kartellrecht und daraufhin das Referat Prozessführung und Recht. Zuletzt war Konrad Ost seit 2010 Leiter der Grundsatzabteilung des Bundeskartellamtes. Er lehrt als Honorarprofessor Kartellrecht an der Universität Bonn. (Bundeskartellamt: ra)
Meldungen: Kartellrecht
Kartellrecht und Kartellvergehen
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Überschneidung der Geschäftsfelder
Das Bundeskartellamt hat die Übernahme aller Anteile an der Wurth Pflanzenschutz GmbH (Wurth Pflanzenschutz) durch die ZG Raiffeisen eG (ZG Raiffeisen) freigegeben. Die Wurth Pflanzenschutz verkauft derzeit von ihrem Standort im badischen Appenweier aus Pflanzenschutzmittel, Düngemittel, Saatgut und Bedarfsartikel der Landwirtschaft (wie Pfähle, Netze, Folien, Vliese) - insbesondere an Landwirtinnen und Landwirte. Die ZG Raiffeisen ist ebenfalls auf diesen Geschäftsfeldern tätig.
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Bundeskartellamt legt Jahresbericht 2024/25 vor
Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, hat den "Jahresbericht 2024/25" der Behörde vorgestellt. Mundt sagte: "Wettbewerb bleibt der unverzichtbare Treiber unserer marktwirtschaftlichen Ordnung. Wachstum kann nur im offenen Wettbewerb entstehen, der Innovationen fördert und die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft stärkt. Ob Digitalwirtschaft, Benzinpreise oder Lebensmittel - eine nachhaltige und positive Entwicklung gelingt nur, wenn Unternehmen fair und transparent um die besten Lösungen konkurrieren. Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren von Vielfalt, Qualität und fairen Preisen - das ist die Grundlage für eine starke und gerechte Wirtschaft."
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Expertenkreis KI und Wettbewerb
Im Rahmen eines Expertenkreises diskutierte das Bundeskartellamt mit ausgewählten Stakeholdern über Fragen der Künstlichen Intelligenz (KI) mit Blick auf Wettbewerb und Wettbewerbsbeschränkungen. Auf Einladung des Amtes nahmen 14 Vertreterinnen und Vertreter von in Deutschland ansässigen Unternehmen und Verbänden teil. Die Unternehmen bilden zusammen wesentliche Teile der KI-Wertschöpfungskette ab und sind sowohl größeren, etablierten Unternehmen als auch kleineren Unternehmen und Start-ups zuzuordnen. Geleitet wurde die Veranstaltung von dem Präsidenten des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, sowie dem Vizepräsidenten Prof. Dr. Konrad Ost.
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Alternative Carrier sind dünn gesät
Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb einer Minderheitsbeteiligung der Deutschen Lufthansa AG (Lufthansa) an der airBaltic Corporation AS (airBaltic) fusionskontrollrechtlich freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die geplante Beteiligung löst auf mehreren Flugverbindungen zwischen deutschen Flughäfen und dem Baltikum erhebliche wettbewerbliche Bedenken aus."
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Wettbewerbsimpuls auf dem Briefmarkt
Das Bundeskartellamt hat ein Kartellverwaltungsverfahren gegen Unternehmen der Deutschen Post AG (DPAG) sowie gegen Unternehmen der Max-Ventures-Gruppe aus dem Bereich Briefkonsolidierungsleistungen einstellen können, nachdem die Unternehmen untereinander bestehende gesellschaftsrechtliche Verflechtungen aufgelöst haben. Das Bundeskartellamt hatte das Verfahren im Juli 2023 eingeleitet, um dem Verdacht auf mögliche wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen den Unternehmen nachzugehen.