Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Stabwechsel beim Bundeskartellamt


Konrad Ost wird neuer Vizepräsident des Bundeskartellamtes
Dr. Peter Klocker ist zum 1. September in den Ruhestand getreten

(18.09.15) - Stabwechsel im Amt des Vizepräsidenten des Bundeskartellamtes – Prof. Dr. Konrad Ost folgt auf Dr. Peter Klocker. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, hat den langjährigen Vizepräsidenten des Amtes, Dr. Peter Klocker, der zum 1. September in den Ruhestand getreten ist, verabschiedet und ihm für seine Verdienste um das Bundeskartellamt und den Wettbewerbsschutz in Deutschland gedankt.

Der 1950 geborene Jurist war nach verschiedenen Stationen im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Jahr 2000 in das Bundeskartellamt eingetreten, hier zunächst als Leiter der Grundsatzabteilung. Seit 2005 war Herr Dr. Klocker Vizepräsident der Behörde.

Neuer Vizepräsident ist Prof. Dr. Konrad Ost. Der 44 Jahre alte Jurist hat an den Universitäten Münster, Heidelberg, Singapur und Cambridge studiert und in Heidelberg promoviert. Im Jahr 2000 trat Konrad Ost in das Bundeskartellamt ein, zunächst als Referent in der 4. Beschlussabteilung (Maschinenbau, Medizintechnik). Später leitete er das Grundsatzreferat für die Harmonisierung der Kartellrechtspraxis/Vergaberecht, dann das Referat für Deutsches und Europäisches Kartellrecht und daraufhin das Referat Prozessführung und Recht. Zuletzt war Konrad Ost seit 2010 Leiter der Grundsatzabteilung des Bundeskartellamtes. Er lehrt als Honorarprofessor Kartellrecht an der Universität Bonn. (Bundeskartellamt: ra)


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Compliance-Maßnahmen müssen gelebt werden

    Das Bundeskartellamt hat gegen die Sennheiser electronic SE & Co. KG mit Sitz in Wedemark, die Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbH mit Sitz in Wedemark sowie drei verantwortlich handelnde Mitarbeitende Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp sechs Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Unter der Marke "Sennheiser" werden hochwertige Produkte im Bereich der Unterhaltungselektronik produziert und vertrieben.

  • Schwerpunkt im Rüstungsbereich

    Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.

  • Kartellrechtliches Instrument des § 32f Abs. 3 GWB

    Das Bundeskartellamt macht im Bereich des Kraftstoffgroßhandels erstmals Gebrauch von dem 2023 in Kraft getretenen neuen Wettbewerbsinstrument (§ 32f Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB). Die Behörde hat ein Verfahren eingeleitet, um in einem ersten Schritt zu prüfen, ob im Kraftstoffgroßhandel eine erhebliche und dauerhafte Störung des Wettbewerbs vorliegt. Sollte sich dies bestätigen, könnte das Bundeskartellamt zielgerichtete Maßnahmen erwägen, um diese Störungen abzustellen.

  • Langfristiger Liefer- und Kooperationsvertrag

    Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der Harry-Brot GmbH freigegeben, die Großbäckerei Bergkirchen der Glockenbrot Bäckerei GmbH & Co. OHG zu übernehmen und mit der REWE-Gruppe zwei Gemeinschaftsunternehmen zu gründen. Der Brot- und Backwarenproduzent Glockenbrot ist bislang Teil der REWE-Gruppe.

  • Bedeutende Wettbewerber in allen Bereichen

    Das Bundeskartellamt hat den Einstieg der UniCredit S.p.A., Mailand (Italien), bei der Commerzbank AG, Frankfurt am Main, unter fusionsrechtlichen Gesichtspunkten freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Schon durch den angemeldeten Minderheitserwerb kommt es zu einer Stärkung der Marktposition der UniCredit im Privat- und Firmenkundengeschäft in Deutschland. Wir haben uns deshalb die besonders betroffenen Finanzdienstleistungen intensiv angesehen. In allen Bereichen sind weitere bedeutende Wettbewerber tätig, weshalb das Vorhaben freizugeben war."

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen