Stabwechsel beim Bundeskartellamt
Konrad Ost wird neuer Vizepräsident des Bundeskartellamtes
Dr. Peter Klocker ist zum 1. September in den Ruhestand getreten
(18.09.15) - Stabwechsel im Amt des Vizepräsidenten des Bundeskartellamtes – Prof. Dr. Konrad Ost folgt auf Dr. Peter Klocker. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, hat den langjährigen Vizepräsidenten des Amtes, Dr. Peter Klocker, der zum 1. September in den Ruhestand getreten ist, verabschiedet und ihm für seine Verdienste um das Bundeskartellamt und den Wettbewerbsschutz in Deutschland gedankt.
Der 1950 geborene Jurist war nach verschiedenen Stationen im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Jahr 2000 in das Bundeskartellamt eingetreten, hier zunächst als Leiter der Grundsatzabteilung. Seit 2005 war Herr Dr. Klocker Vizepräsident der Behörde.
Neuer Vizepräsident ist Prof. Dr. Konrad Ost. Der 44 Jahre alte Jurist hat an den Universitäten Münster, Heidelberg, Singapur und Cambridge studiert und in Heidelberg promoviert. Im Jahr 2000 trat Konrad Ost in das Bundeskartellamt ein, zunächst als Referent in der 4. Beschlussabteilung (Maschinenbau, Medizintechnik). Später leitete er das Grundsatzreferat für die Harmonisierung der Kartellrechtspraxis/Vergaberecht, dann das Referat für Deutsches und Europäisches Kartellrecht und daraufhin das Referat Prozessführung und Recht. Zuletzt war Konrad Ost seit 2010 Leiter der Grundsatzabteilung des Bundeskartellamtes. Er lehrt als Honorarprofessor Kartellrecht an der Universität Bonn. (Bundeskartellamt: ra)
Meldungen: Kartellrecht
Kartellrecht und Kartellvergehen
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Wettbewerbsprozess auf dem Amazon-Marktplatz
Das Bundeskartellamt hat seine vorläufige rechtliche Einschätzung zur Einflussnahme auf die Preise der Marktplatzhändler auf dem Amazon Marketplace sowie der Marketplace-Richtlinie zur angemessenen Preisgestaltung an die Amazon.com Inc., Seattle, USA, und die Amazon EU S.à r.l., Luxemburg (gemeinsam im Folgenden "Amazon"), übersandt. Händler, die ihre Angebote auf der Amazon-Handelsplattform anbieten, sollen bestimmte von Amazon vorgegebene Preisgrenzen nicht überschreiten. Darin könnte nach vorläufiger Auffassung des Bundeskartellamtes ein Missbrauch nach den besonderen Vorschriften für große Digitalunternehmen (§ 19a Abs. 2 GWB) sowie ein Verstoß gegen die allgemeinen Missbrauchsvorschriften des § 19 GWB und Artikel 102 AEUV liegen. Amazon hat jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.
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Zahlreiche Aufträge zugeschoben
Das Bundeskartellamt hat gegen sieben Straßenreparatur-Unternehmen Geldbußen in Höhe von insgesamt 10,5 Mio. Euro wegen Kunden- und Submissionsabsprachen verhängt. Beteiligt waren die Unternehmen AS Asphaltstraßensanierung GmbH (AS), Langwedel, bausion Strassenbau-Produkte GmbH (bausion), Landsberg, BITUNOVA GmbH (BITUNOVA), Krefeld, Gerhard Herbers GmbH (Herbers), Spelle, Liesen … alles für den Bau GmbH (Liesen), Lingen, Mainka GmbH Straßenunterhaltung, Rüdersdorf bei Berlin (Mainka) und MOT Müritzer Oberflächentechnik GmbH (MOT), Röbel/Müritz.
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Fitness- und Wellbeing-Angebote
Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Urban Sports GmbH (USC) durch Wellhub, Inc. (Wellhub) freigegeben. Wellhub und USC sind als sog. Fitness- und Wellbeing-Aggregatoren tätig. Sie bieten Rahmenverträge für Firmenkunden an, auf deren Basis die Mitarbeitenden verschiedene Fitness- und Wellbeing-Angebote nutzen können. USC hat daneben auch ein Angebot für private Nutzende.
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Compliance-Maßnahmen müssen gelebt werden
Das Bundeskartellamt hat gegen die Sennheiser electronic SE & Co. KG mit Sitz in Wedemark, die Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbH mit Sitz in Wedemark sowie drei verantwortlich handelnde Mitarbeitende Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp sechs Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Unter der Marke "Sennheiser" werden hochwertige Produkte im Bereich der Unterhaltungselektronik produziert und vertrieben.
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Schwerpunkt im Rüstungsbereich
Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.