Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Aufbereitung von Hohlglas-Rohscherben


Bundeskartellamt gibt Erwerb von Glasrecycling-Unternehmen durch den Rethmann-Konzern frei
Nach den Ermittlungen des Bundeskartellamts sind die Glasarten Hohlglas und Flachglas getrennt zu betrachten



Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der Rethmann-Gruppe freigegeben, die G.R.I.-Glasrecycling NV, Lummen, Belgien, und die VSB Holding NV, Lummen, Belgien, von der belgischen Familie Vanswartenbrouck zu erwerben. In Deutschland sind die erworbenen Gesellschaften in der Aufbereitung von Altglas tätig. Sie betreiben insbesondere eine Glasaufbereitungsanlage in Dormagen in Nordrhein-Westfalen. Die zum Rethmann-Konzern gehörende Rhenus-Gruppe verfügt mit fünf eigenen und drei von Gemeinschaftsunternehmen betriebenen Anlagen schon bislang über die meisten Glasaufbereitungsanlagen und die größten Aufbereitungskapazitäten in Deutschland.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "In der betroffenen Region kommen die Unternehmen zusammen auf sehr hohe Marktanteile. Sie haben einen großen Vorsprung vor den wenigen mittelständischen Wettbewerbern. Trotzdem war der Zusammenschluss letztlich freizugeben, da es sich bei dem Marktgebiet um einen sogenannten Bagatellmarkt handelte."

Nach den Ermittlungen des Bundeskartellamts sind die Glasarten Hohlglas und Flachglas getrennt zu betrachten. Bei Hohlglas handelt es sich um Flaschen und andere Behälter, bei Flachglas um Glasscheiben. Das Bundeskartellamt hat insbesondere den Bereich der Aufbereitung von Hohlglas-Rohscherben intensiv untersucht. Es zeigte sich, dass der räumlich relevante Markt um die Anlage in Dormagen im Wesentlichen Teile von Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sowie grenznahe Gebiete in Belgien und den Niederlanden umfasst, von wo in beträchtlichem Umfang Rohscherben zur Aufbereitung nach Deutschland importiert werden. Auf diesem Markt erreichen die Zusammenschlussbeteiligten Marktanteile, die weit über der gesetzlichen Schwelle von 40 Prozent liegen, ab der eine marktbeherrschende Stellung vermutet wird.

Die Ermittlungen zeigten jedoch, dass auf dem inländischen Teil des Marktes im letzten Kalenderjahr weniger als 15 Mio. Euro umgesetzt wurden, sodass es sich um einen sogenannten Bagatellmarkt handelt und keine Untersagung wegen wettbewerblicher Probleme auf diesem Markt ausgesprochen werden konnte.

Auf den übrigen betroffenen Märkten lagen die Untersagungsvoraussetzungen im Ergebnis nicht vor. Das gilt ebenfalls für die Vermarktung von aufbereiteten Hohlglasscherben an Glasproduzenten, die das aufbereitete Material als Rohstoff einsetzen. In diesem Bereich war insbesondere zu berücksichtigen, dass es mit dem Unternehmen Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH als größten Anbieter in Deutschland einen starken Wettbewerber gibt.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Wir beobachten seit einiger Zeit eine wachsende Konzentration auf den verschiedensten Entsorgungsmärkten. In unserer aktuell laufenden Sektoruntersuchung werden wir uns insbesondere den Bereich der Erfassung von Haushaltsabfällen anschauen, um dort mögliche Problemfelder zu identifizieren und um zu analysieren, wie die wettbewerbliche Situation verbessert werden kann." (Bundeskartellamt: ra)




eingetragen: 21.08.17
Home & Newsletterlauf: 18.09.17


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Märkte für Laborarztpraxen

    Das Bundeskartellamt hat den geplanten Erwerb der medizinischen Laborgruppe LADR Dr. Kramer & Kollegen mit Hauptsitz in Geesthacht (LADR) durch die deutsche Tochter des australischen Laborkonzerns Sonic Healthcare (Sonic) im fusionskontrollrechtlichen Vorprüfverfahren freigegeben.

  • Bestellungen von militärischen Fahrzeugen

    Das Bundeskartellamt hat heute Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens der Rheinmetall AG, Düsseldorf, und Leonardo S.p.A., Rom (Italien), freigegeben. Das Gemeinschaftsunternehmen, die Leonardo Rheinmetall Military Vehicles (LRMV), soll seinen Sitz in Rom haben. Rheinmetall ist ein weltweit aktiver Technologiekonzern, tätig in den Bereichen Rüstungsindustrie und Automobilzulieferung. Leonardo ist ein italienischer Rüstungs-, Informationssicherheits- sowie Luft- und Raumfahrtkonzern, der zu den größten Rüstungsunternehmen der Welt zählt.

  • Wettbewerbsdruck weiterhin vorhanden

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Beitritt der Konsum Dresden eG, Dresden, zur Edeka Nordbayern-Sachsen-Thüringen eG, Rottendorf, und damit zum Edeka-Verbund nach intensiven Ermittlungen im Vorprüfverfahren freigegeben.

  • Keine wesentliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs

    Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Advanced Power Solutions (APS) durch die Energizer Group freigegeben. Energizer und APS stellen Batterien her und vertreiben sie unter eigenen bzw. lizenzierten Marken an den Einzelhandel und an gewerbliche Abnehmer.

  • Marktgeschehen weiter aufmerksam verfolgen

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten indirekten Erwerb sämtlicher Anteile an der Sundwiger Messingwerk GmbH, Hemer, durch die KME SE, Osnabrück, nach intensiven Ermittlungen im Hauptprüfverfahren freigegeben.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen