Zahlreiche regionale Anbieter
Bundeskartellamt gibt Zusammenschluss zwischen Europcar und Buchbinder frei
Bei der Prüfung wurde berücksichtigt, dass der deutsche Markt für die Autovermietung sehr heterogen ist
Das Bundeskartellamt hat den Zusammenschluss von Europcar SA, Paris, und Buchbinder Gruppe, Regensburg, freigegeben. Beide Unternehmen sind im Bereich Autovermietung tätig, vor allem in der Kurzzeitvermietung von PKW und von Nutzfahrzeugen für Privat- und für Geschäftskunden. Buchbinder ist daneben auch im Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen tätig.
Bei der Prüfung wurde berücksichtigt, dass der deutsche Markt für die Autovermietung sehr heterogen ist. Neben einigen größeren Anbieter gibt es zahlreiche regionale Anbieter. Zudem gibt es mit Geschäftskunden und Privatkunden unterschiedliche Abnehmergruppen und mit Pkw und Nutzfahrzeugen unterschiedliche Produkte. Diese Tatsache könnte eine jeweils separate Marktabgrenzung rechtfertigen.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Auf keinem der abgegrenzten Märkte kommt es zu der Entstehung einer marktbeherrschenden Stellung. Starke Wettbewerber und weitere Faktoren sprachen gegen eine erhebliche Behinderung wesentlichen Wettbewerbs." (Bundeskartellamt: ra)
eingetragen: 20.08.17
Home & Newsletterlauf: 12.09.17
Meldungen: Kartellrecht
Kartellrecht und Kartellvergehen
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Alternative Carrier sind dünn gesät
Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb einer Minderheitsbeteiligung der Deutschen Lufthansa AG (Lufthansa) an der airBaltic Corporation AS (airBaltic) fusionskontrollrechtlich freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die geplante Beteiligung löst auf mehreren Flugverbindungen zwischen deutschen Flughäfen und dem Baltikum erhebliche wettbewerbliche Bedenken aus."
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Wettbewerbsimpuls auf dem Briefmarkt
Das Bundeskartellamt hat ein Kartellverwaltungsverfahren gegen Unternehmen der Deutschen Post AG (DPAG) sowie gegen Unternehmen der Max-Ventures-Gruppe aus dem Bereich Briefkonsolidierungsleistungen einstellen können, nachdem die Unternehmen untereinander bestehende gesellschaftsrechtliche Verflechtungen aufgelöst haben. Das Bundeskartellamt hatte das Verfahren im Juli 2023 eingeleitet, um dem Verdacht auf mögliche wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen den Unternehmen nachzugehen.
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Zusammenschluss musste freigeben werden
Das Bundeskartellamt hat die Übernahme aller Anteile an der Medienholding Süd durch die Neue Pressegesellschaft freigegeben. Die Medienholding Süd ist derzeit Teil der Südwestdeutsche Medienholding (SWMH) und verlegt regionale Tageszeitungen in Baden-Württemberg, insbesondere die "Stuttgarter Zeitung" sowie den "Schwarzwälder Boten". Die Neue Pressegesellschaft verlegt ebenfalls regionale Tageszeitungen, in Baden-Württemberg insbesondere die "Südwest Presse". Beide Unternehmen verbreiten darüber hinaus Anzeigenblätter und sind an privaten Radiosendern beteiligt.
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Kein Verfahren gegen die DFL
Das Bundeskartellamt hat den Deutsche Fußball Liga e.V. (DFL) und die im Verfahren beigeladenen Vereine und Investoren über seine vorläufige kartellrechtliche Bewertung der 50+1-Regel und ihrer Anwendungspraxis informiert. Das Amt hat auch unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Sportkartellrecht keine grundlegenden Bedenken gegen die 50+1-Regel. Das Ziel der Vereinsprägung und der Mitgliederpartizipation ist geeignet, eine Ausnahme von kartellrechtlichen Verboten zu rechtfertigen.
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Austauschbarkeit der Produkte
Das Bundeskartellamt hat die geplante Übernahme des Automobil-Ethernet-Geschäfts der amerikanischen Marvell Technology, Inc. (Marvell) durch die Infineon Technologies AG (Infineon) freigegeben. Die Ethernet-Komponenten von Marvell werden vor allem für die Übertragung von Daten innerhalb des Netzwerks von softwaredefinierten Fahrzeugen (Software-defined Vehicles, SDVs) verwendet.