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Überblick über aktuelle Preisunterschiede


Markttransparenzstelle für Kraftstoffe startete Regelbetrieb am 1. Dezember 2013
Mehr als 14.000 Tankstellen melden ihre Preisänderungen an die Markttransparenzstelle

(23.12.13) - Die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe startete am 1. Dezember 2013. Damit geht der seit drei Monaten laufende Probebetrieb erfolgreich zu Ende: der Datenfluss läuft stabil, weitere Verbraucher-Informationsdienste konnten zugelassen werden, das Interesse der Autofahrer an den neuen Angeboten ist hoch.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler, sagte: "Der Testbetrieb der Markttransparenzstelle lief erfolgreich, und ich freue mich, dass sie am 1. Dezember regulär an den Start gehen kann. So schaffen wir mehr Transparenz über die Preise auf den Kraftstoffmärkten und ermöglichen es Autofahrern, aktuelle Preisunterschiede an den Tankstellen ‚in Echtzeit‘ abzurufen. Erstmals kann jeder das aktuell günstigste Angebot über Handy-Apps oder im Internet für sich auswählen. Damit sorgen wir für mehr Wettbewerb. Das Bundeskartellamt hat beim Aufbau der Markttransparenzstelle hervorragende Arbeit geleistet. Die schnelle Erhebung und Weitergabe der Daten und der für die Autofahrer bequeme Abruf online oder per Smartphone sind ein praktisches und bürgernahes Instrument."

Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, sagte: "Mehr als 14.000 Tankstellen melden ihre Preisänderungen an die Markttransparenzstelle. Damit erreichen wir eine sehr hohe Marktabdeckung. Autofahrer erhalten erstmals einen umfassenden Überblick über die aktuellen Preisunterschiede an der Zapfsäule. Je mehr Kunden das Instrument nutzen, desto höher wird der Druck auf die Konzerne, wettbewerbskonforme Preise zu setzen. Bereits der Probebetrieb lief ausgesprochen gut. Der technische Ablauf funktioniert reibungslos und Preisänderungen werden binnen weniger Minuten an die Verbraucher-Informationsdienste gemeldet. Mit dem Beginn des Regelbetriebs hat das Bundeskartellamt dieses anspruchsvolle Projekt in sehr kurzer Zeit realisiert."

Die Markttransparenzstelle bietet zwar selbst keine Preisinformationen für Bürgerinnen und Bürger an, leitet Preisänderungen aber in kürzester Zeit an Verbraucher-Informationsdienste weiter und ermöglicht so die Information. Die Informationen können die Autofahrer bei bislang neun Anbietern online und über Handy-Apps abrufen.

Das Bundeskartellamt nutzt als Plattform für die Datenübermittlung der Markttransparenzstelle den Mobilitäts-Daten-Marktplatz der Bundesanstalt für Straßenwesen. Auf diese Weise wurde die technisch komplexe Umsetzung ressourcenschonend realisiert.

Informationen zur Markttransparenzstelle und eine Liste der zugelassenen Verbraucher-Informationsdienste, über deren Angebote die Preisdaten abrufbar sind, finden Sie auf der Homepage des Bundeskartellamtes: http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/MTS-K/VerbraucherW3DnavidW26132.php
(Bundeskartellamt: ra)


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Alternative Carrier sind dünn gesät

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb einer Minderheitsbeteiligung der Deutschen Lufthansa AG (Lufthansa) an der airBaltic Corporation AS (airBaltic) fusionskontrollrechtlich freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die geplante Beteiligung löst auf mehreren Flugverbindungen zwischen deutschen Flughäfen und dem Baltikum erhebliche wettbewerbliche Bedenken aus."

  • Wettbewerbsimpuls auf dem Briefmarkt

    Das Bundeskartellamt hat ein Kartellverwaltungsverfahren gegen Unternehmen der Deutschen Post AG (DPAG) sowie gegen Unternehmen der Max-Ventures-Gruppe aus dem Bereich Briefkonsolidierungsleistungen einstellen können, nachdem die Unternehmen untereinander bestehende gesellschaftsrechtliche Verflechtungen aufgelöst haben. Das Bundeskartellamt hatte das Verfahren im Juli 2023 eingeleitet, um dem Verdacht auf mögliche wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen den Unternehmen nachzugehen.

  • Zusammenschluss musste freigeben werden

    Das Bundeskartellamt hat die Übernahme aller Anteile an der Medienholding Süd durch die Neue Pressegesellschaft freigegeben. Die Medienholding Süd ist derzeit Teil der Südwestdeutsche Medienholding (SWMH) und verlegt regionale Tageszeitungen in Baden-Württemberg, insbesondere die "Stuttgarter Zeitung" sowie den "Schwarzwälder Boten". Die Neue Pressegesellschaft verlegt ebenfalls regionale Tageszeitungen, in Baden-Württemberg insbesondere die "Südwest Presse". Beide Unternehmen verbreiten darüber hinaus Anzeigenblätter und sind an privaten Radiosendern beteiligt.

  • Kein Verfahren gegen die DFL

    Das Bundeskartellamt hat den Deutsche Fußball Liga e.V. (DFL) und die im Verfahren beigeladenen Vereine und Investoren über seine vorläufige kartellrechtliche Bewertung der 50+1-Regel und ihrer Anwendungspraxis informiert. Das Amt hat auch unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Sportkartellrecht keine grundlegenden Bedenken gegen die 50+1-Regel. Das Ziel der Vereinsprägung und der Mitgliederpartizipation ist geeignet, eine Ausnahme von kartellrechtlichen Verboten zu rechtfertigen.

  • Austauschbarkeit der Produkte

    Das Bundeskartellamt hat die geplante Übernahme des Automobil-Ethernet-Geschäfts der amerikanischen Marvell Technology, Inc. (Marvell) durch die Infineon Technologies AG (Infineon) freigegeben. Die Ethernet-Komponenten von Marvell werden vor allem für die Übertragung von Daten innerhalb des Netzwerks von softwaredefinierten Fahrzeugen (Software-defined Vehicles, SDVs) verwendet.

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