Vertikale Beschränkungen der Internetökonomie
Bundeskartellamt erwirkt Änderung des Händler-Rabattsystems bei Gardena
Ein Hersteller sollte sich bewusst sein, dass er dabei den Internetvertrieb nicht ohne weiteres ausschalten oder benachteiligen darf
(20.12.13) - Der Gartenprodukte-Hersteller Gardena hat dem Bundeskartellamt gegenüber zugesagt, künftig gleiche Rabatte für stationäre Händler und Online-Händler einzuführen. Bei der Gewährung von Rabatten für Einzelhändler differenziert Gardena nicht mehr nach der Vertriebsform. Das Bundeskartellamt hatte auf Beschwerden von Internethändlern reagiert und ein Verfahren eingeleitet. Dieses konnte nun aufgrund der Zusagen des Unternehmens eingestellt werden.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Uns erreichen derzeit eine Vielzahl von Beschwerden zu vermeintlichen Beschränkungen des Internethandels. Hier ist eine differenzierte Betrachtung vorzunehmen. Ein Hersteller kann bei der Ausgestaltung seines Vertriebssystems durchaus auf die unterschiedlichen Gegebenheiten verschiedener Vertriebskanäle in angemessener Form eingehen. In jedem Fall sollte sich ein Hersteller aber darüber bewusst sein, dass er dabei den Internetvertrieb nicht ohne weiteres ausschalten oder benachteiligen darf. Bei Gardena konnte schnell und konstruktiv eine Lösung gefunden werden: Die neuen Konditionen unterscheiden nicht mehr zwischen stationärem und Online-Handel."
Das erst kürzlich von Gardena neu eingeführte Rabattsystem hatte das Bundeskartellamt als Benachteiligung des Internethandels bewertet und ein Verfahren gegen Gardena eröffnet. In Frage standen sogenannte gestaffelte Funktionsrabatte, die Gardena letztlich daran geknüpft hatte, auf welchem Vertriebsweg (stationär oder online) das Produkt verkauft wurde. Das Bundeskartellamt sah hierin ein verbotenes Doppelpreissystem, da die Funktionsrabatte so ausgestaltet waren, dass Händler nur über den stationären Absatz in den Genuss der vollen Rabatte kommen konnten. Die Händler werden über die nun erfolgte Änderung der Rabatte noch in einem gesonderten Schreiben von Gardena informiert. (Bundeskartellamt: ra)
Meldungen: Kartellrecht
Kartellrecht und Kartellvergehen
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Neue Vorschriften für Digitalkonzerne
Google (Alphabet Inc., USA) hat sich gegenüber dem Bundeskartellamt verpflichtet, verschiedene Wettbewerbsbeschränkungen bei den Google Automotive Services und bei der Google Maps Platform abzustellen. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Ich freue mich, dass wir uns mit Google einigen konnten und somit ganz unmittelbar positive Auswirkungen für die betroffenen Wirtschaftsbereiche erzielen. Die Zusagen von Google haben das Potential, weitreichende Änderungen im Markt zu bewirken. Durch die Aufhebung der bisherigen Beschränkungen stärken wir die Auswahlmöglichkeiten der Kundinnen und Kunden und eröffnen neue Chancen für Wettbewerber von Google."
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Antennenstandorte für 1&1
Das Bundeskartellamt hat der Vodafone Group, der Vodafone GmbH und der Vantage Towers AG seine vorläufige rechtliche Einschätzung wegen der mangelnden Bereitstellung von Antennenstandorten für 1&1 übersandt. Das Vodafone-Konzernunternehmen Vantage Towers hatte sich zu der Bereitstellung schon im Jahr 2021 vertraglich verpflichtet, dann kam es aber zu massiven Verzögerungen (s. Pressemeldung vom 2. Juni 2023). Vodafone und Vantage Towers haben jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.
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Entwicklung eines neuen MGCS-Systems
Das Bundeskartellamt hat die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens der KNDS Deutschland GmbH & Co KG, der KNDS France, der Rheinmetall Landsysteme GmbH und THALES SIX GTS France SAS freigegeben. Das Gemeinschaftsunternehmen, die MGCS-Projekt Company GmbH, soll ihren Sitz in Deutschland haben. Das Hauptziel des Gemeinschaftsunternehmens ist die industrielle Entwicklung des modularen "Main Ground Combat Systems" (MGCS)-Kampfpanzers in deutsch-französischer Kooperation.
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Erwerb von Lebensmittelherstellern
Das Bundeskartellamt hat den mittelbaren Erwerb der Uckermärker Milch GmbH (Uckermärker), einer Tochter der Ostmilch Handels GmbH, durch die EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG (EDEKA) freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Das Bundeskartellamt schaut beim Erwerb von Lebensmittelherstellern durch große Lebensmitteleinzelhändler immer sehr genau hin. Wir müssen ausschließen, dass es durch eine solche Übernahme zu einer Abschottung der Märkte zum Nachteil anderer Produzenten oder Händler kommt. Im vorliegenden Fall ist dies nicht zu befürchten."
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Sehr häufige Preisänderungen an der Tankstelle
Das Bundeskartellamt hat seine Sektoruntersuchung zu Raffinerien und Kraftstoffgroßhandel mit einem umfangreichen Endbericht abgeschlossen. In dem Bericht erläutert das Bundeskartellamt die Strukturen und die Preissetzungsmechanismen auf diesen Marktstufen der Mineralölwirtschaft und identifiziert Stellschrauben, die zu einer Stärkung des Wettbewerbs beitragen können.