Fusionskontrolle bei Krankenhäusern
Kartellrecht: Bundeskartellamt leitet Hauptprüfverfahren im Fall der Übernahme von Rhön-Standorten durch Fresenius ein
Vorhaben stellt das bislang größte Zusammenschlussprojekt im Krankenhausbereich in Deutschland dar
(19.12.123) - Das Bundeskartellamt hat im Fusionskontrollverfahren zur geplanten Übernahme von Rhön-Tochtergesellschaften durch Fresenius das Hauptprüfverfahren eingeleitet. Der Gesundheitskonzern Fresenius SE & Co. KG aA beabsichtigt, mehrere Beteiligungen und Tochtergesellschaften von der Rhön-Klinikum AG zu erwerben. Die Zielgesellschaften betreiben insgesamt 43 Kliniken und 15 medizinische Versorgungszentren in Deutschland. Das Vorhaben ist von der Europäischen Kommission mit Entscheidung vom 22. Oktober 2013 an das Bundeskartellamt verwiesen worden.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, sagte: "Das Vorhaben stellt das bislang größte Zusammenschlussprojekt im Krankenhausbereich in Deutschland dar. Ziel der Fusionskontrolle bei Krankenhäusern ist es, wettbewerbliche Strukturen zum Wohle des Patienten aufrecht zu erhalten. Die geplante Übernahme wird vom Bundeskartellamt sehr sorgfältig untersucht. Die Prüfung erstreckt sich insbesondere auf die regionalen Überschneidungen im Bereich der stationären Krankenhausversorgung und auf die Nachfrageseite gegenüber den Krankenkassen."
Fresenius ist auch als Anbieter von Medizinprodukten in Deutschland tätig. Deshalb wird das Bundeskartellamt sich auch mit zahlreichen Märkten für Medizinprodukte, wie beispielsweise den für Infusionslösungen oder Dialyseprodukte, befassen und untersuchen, wie sich der Zusammenschluss eines bedeutenden Herstellers mit einem großen Abnehmer der Produkte auswirkt.
Der erhebliche Umfang der Ermittlungen macht die Einleitung des Hauptprüfverfahrens erforderlich. Die Frist für eine Entscheidung verlängert sich damit bis Ende Februar 2014. (Bundeskartellamt: ra)
Meldungen: Kartellrecht
Kartellrecht und Kartellvergehen
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Alternative Carrier sind dünn gesät
Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb einer Minderheitsbeteiligung der Deutschen Lufthansa AG (Lufthansa) an der airBaltic Corporation AS (airBaltic) fusionskontrollrechtlich freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die geplante Beteiligung löst auf mehreren Flugverbindungen zwischen deutschen Flughäfen und dem Baltikum erhebliche wettbewerbliche Bedenken aus."
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Wettbewerbsimpuls auf dem Briefmarkt
Das Bundeskartellamt hat ein Kartellverwaltungsverfahren gegen Unternehmen der Deutschen Post AG (DPAG) sowie gegen Unternehmen der Max-Ventures-Gruppe aus dem Bereich Briefkonsolidierungsleistungen einstellen können, nachdem die Unternehmen untereinander bestehende gesellschaftsrechtliche Verflechtungen aufgelöst haben. Das Bundeskartellamt hatte das Verfahren im Juli 2023 eingeleitet, um dem Verdacht auf mögliche wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen den Unternehmen nachzugehen.
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Zusammenschluss musste freigeben werden
Das Bundeskartellamt hat die Übernahme aller Anteile an der Medienholding Süd durch die Neue Pressegesellschaft freigegeben. Die Medienholding Süd ist derzeit Teil der Südwestdeutsche Medienholding (SWMH) und verlegt regionale Tageszeitungen in Baden-Württemberg, insbesondere die "Stuttgarter Zeitung" sowie den "Schwarzwälder Boten". Die Neue Pressegesellschaft verlegt ebenfalls regionale Tageszeitungen, in Baden-Württemberg insbesondere die "Südwest Presse". Beide Unternehmen verbreiten darüber hinaus Anzeigenblätter und sind an privaten Radiosendern beteiligt.
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Kein Verfahren gegen die DFL
Das Bundeskartellamt hat den Deutsche Fußball Liga e.V. (DFL) und die im Verfahren beigeladenen Vereine und Investoren über seine vorläufige kartellrechtliche Bewertung der 50+1-Regel und ihrer Anwendungspraxis informiert. Das Amt hat auch unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Sportkartellrecht keine grundlegenden Bedenken gegen die 50+1-Regel. Das Ziel der Vereinsprägung und der Mitgliederpartizipation ist geeignet, eine Ausnahme von kartellrechtlichen Verboten zu rechtfertigen.
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Austauschbarkeit der Produkte
Das Bundeskartellamt hat die geplante Übernahme des Automobil-Ethernet-Geschäfts der amerikanischen Marvell Technology, Inc. (Marvell) durch die Infineon Technologies AG (Infineon) freigegeben. Die Ethernet-Komponenten von Marvell werden vor allem für die Übertragung von Daten innerhalb des Netzwerks von softwaredefinierten Fahrzeugen (Software-defined Vehicles, SDVs) verwendet.