Fusionskontrolle bei Krankenhäusern
Kartellrecht: Bundeskartellamt leitet Hauptprüfverfahren im Fall der Übernahme von Rhön-Standorten durch Fresenius ein
Vorhaben stellt das bislang größte Zusammenschlussprojekt im Krankenhausbereich in Deutschland dar
(19.12.123) - Das Bundeskartellamt hat im Fusionskontrollverfahren zur geplanten Übernahme von Rhön-Tochtergesellschaften durch Fresenius das Hauptprüfverfahren eingeleitet. Der Gesundheitskonzern Fresenius SE & Co. KG aA beabsichtigt, mehrere Beteiligungen und Tochtergesellschaften von der Rhön-Klinikum AG zu erwerben. Die Zielgesellschaften betreiben insgesamt 43 Kliniken und 15 medizinische Versorgungszentren in Deutschland. Das Vorhaben ist von der Europäischen Kommission mit Entscheidung vom 22. Oktober 2013 an das Bundeskartellamt verwiesen worden.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, sagte: "Das Vorhaben stellt das bislang größte Zusammenschlussprojekt im Krankenhausbereich in Deutschland dar. Ziel der Fusionskontrolle bei Krankenhäusern ist es, wettbewerbliche Strukturen zum Wohle des Patienten aufrecht zu erhalten. Die geplante Übernahme wird vom Bundeskartellamt sehr sorgfältig untersucht. Die Prüfung erstreckt sich insbesondere auf die regionalen Überschneidungen im Bereich der stationären Krankenhausversorgung und auf die Nachfrageseite gegenüber den Krankenkassen."
Fresenius ist auch als Anbieter von Medizinprodukten in Deutschland tätig. Deshalb wird das Bundeskartellamt sich auch mit zahlreichen Märkten für Medizinprodukte, wie beispielsweise den für Infusionslösungen oder Dialyseprodukte, befassen und untersuchen, wie sich der Zusammenschluss eines bedeutenden Herstellers mit einem großen Abnehmer der Produkte auswirkt.
Der erhebliche Umfang der Ermittlungen macht die Einleitung des Hauptprüfverfahrens erforderlich. Die Frist für eine Entscheidung verlängert sich damit bis Ende Februar 2014. (Bundeskartellamt: ra)
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