Fusionskontrolle bei Krankenhäusern
Kartellrecht: Bundeskartellamt leitet Hauptprüfverfahren im Fall der Übernahme von Rhön-Standorten durch Fresenius ein
Vorhaben stellt das bislang größte Zusammenschlussprojekt im Krankenhausbereich in Deutschland dar
(19.12.123) - Das Bundeskartellamt hat im Fusionskontrollverfahren zur geplanten Übernahme von Rhön-Tochtergesellschaften durch Fresenius das Hauptprüfverfahren eingeleitet. Der Gesundheitskonzern Fresenius SE & Co. KG aA beabsichtigt, mehrere Beteiligungen und Tochtergesellschaften von der Rhön-Klinikum AG zu erwerben. Die Zielgesellschaften betreiben insgesamt 43 Kliniken und 15 medizinische Versorgungszentren in Deutschland. Das Vorhaben ist von der Europäischen Kommission mit Entscheidung vom 22. Oktober 2013 an das Bundeskartellamt verwiesen worden.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, sagte: "Das Vorhaben stellt das bislang größte Zusammenschlussprojekt im Krankenhausbereich in Deutschland dar. Ziel der Fusionskontrolle bei Krankenhäusern ist es, wettbewerbliche Strukturen zum Wohle des Patienten aufrecht zu erhalten. Die geplante Übernahme wird vom Bundeskartellamt sehr sorgfältig untersucht. Die Prüfung erstreckt sich insbesondere auf die regionalen Überschneidungen im Bereich der stationären Krankenhausversorgung und auf die Nachfrageseite gegenüber den Krankenkassen."
Fresenius ist auch als Anbieter von Medizinprodukten in Deutschland tätig. Deshalb wird das Bundeskartellamt sich auch mit zahlreichen Märkten für Medizinprodukte, wie beispielsweise den für Infusionslösungen oder Dialyseprodukte, befassen und untersuchen, wie sich der Zusammenschluss eines bedeutenden Herstellers mit einem großen Abnehmer der Produkte auswirkt.
Der erhebliche Umfang der Ermittlungen macht die Einleitung des Hauptprüfverfahrens erforderlich. Die Frist für eine Entscheidung verlängert sich damit bis Ende Februar 2014. (Bundeskartellamt: ra)
Meldungen: Kartellrecht
Kartellrecht und Kartellvergehen
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Wettbewerbsprozess auf dem Amazon-Marktplatz
Das Bundeskartellamt hat seine vorläufige rechtliche Einschätzung zur Einflussnahme auf die Preise der Marktplatzhändler auf dem Amazon Marketplace sowie der Marketplace-Richtlinie zur angemessenen Preisgestaltung an die Amazon.com Inc., Seattle, USA, und die Amazon EU S.à r.l., Luxemburg (gemeinsam im Folgenden "Amazon"), übersandt. Händler, die ihre Angebote auf der Amazon-Handelsplattform anbieten, sollen bestimmte von Amazon vorgegebene Preisgrenzen nicht überschreiten. Darin könnte nach vorläufiger Auffassung des Bundeskartellamtes ein Missbrauch nach den besonderen Vorschriften für große Digitalunternehmen (§ 19a Abs. 2 GWB) sowie ein Verstoß gegen die allgemeinen Missbrauchsvorschriften des § 19 GWB und Artikel 102 AEUV liegen. Amazon hat jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.
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Zahlreiche Aufträge zugeschoben
Das Bundeskartellamt hat gegen sieben Straßenreparatur-Unternehmen Geldbußen in Höhe von insgesamt 10,5 Mio. Euro wegen Kunden- und Submissionsabsprachen verhängt. Beteiligt waren die Unternehmen AS Asphaltstraßensanierung GmbH (AS), Langwedel, bausion Strassenbau-Produkte GmbH (bausion), Landsberg, BITUNOVA GmbH (BITUNOVA), Krefeld, Gerhard Herbers GmbH (Herbers), Spelle, Liesen … alles für den Bau GmbH (Liesen), Lingen, Mainka GmbH Straßenunterhaltung, Rüdersdorf bei Berlin (Mainka) und MOT Müritzer Oberflächentechnik GmbH (MOT), Röbel/Müritz.
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Fitness- und Wellbeing-Angebote
Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Urban Sports GmbH (USC) durch Wellhub, Inc. (Wellhub) freigegeben. Wellhub und USC sind als sog. Fitness- und Wellbeing-Aggregatoren tätig. Sie bieten Rahmenverträge für Firmenkunden an, auf deren Basis die Mitarbeitenden verschiedene Fitness- und Wellbeing-Angebote nutzen können. USC hat daneben auch ein Angebot für private Nutzende.
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Compliance-Maßnahmen müssen gelebt werden
Das Bundeskartellamt hat gegen die Sennheiser electronic SE & Co. KG mit Sitz in Wedemark, die Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbH mit Sitz in Wedemark sowie drei verantwortlich handelnde Mitarbeitende Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp sechs Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Unter der Marke "Sennheiser" werden hochwertige Produkte im Bereich der Unterhaltungselektronik produziert und vertrieben.
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Schwerpunkt im Rüstungsbereich
Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.