Amazon gibt Preisparität endgültig auf
Amazon erfüllt Bedingen des Bundeskartellamtes: Rechtlich verbindliche Streichung der Preisparität aus den Vertragsbedingungen aller Händler, unmissverständliche Mitteilung an die Händler über die Änderung der Bedingungen
Amazon hatte bereits im August 2013 angekündigt, die Preisparität im Marketplace aufzugeben und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für einen Teil der Händler auch schon entsprechend geändert
(18.12.13) - Das Bundeskartellamt hat das Verfahren gegen Amazon wegen der Durchsetzung der Preisparität im Amazon Marketplace eingestellt, nachdem das Unternehmen die Vorgaben des Amtes erfüllt hat. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes sagte: "Vor Einstellung des Verfahrens wollten wir uns vergewissern, dass die Abschaffung der Preisparität auch wirklich sichergestellt ist. Wir haben daher die rechtlich verbindliche Streichung der Preisparität aus den Vertragsbedingungen aller Händler gefordert sowie eine unmissverständliche Mitteilung an die Händler über die Änderung der Bedingungen und des Verhaltens von Amazon zur Durchsetzung der Preisparität. Diese Vorgaben hat Amazon nunmehr erfüllt. Die Umsetzung der Maßnahmen wurde von Amazon-Händlern gegenüber dem Bundeskartellamt ausdrücklich bestätigt. Amazon ist der größte Online-Händler und steht mit den Marketplace-Händlern in einem unmittelbaren Wettbewerbsverhältnis. Preisvorgaben an die eigenen Wettbewerber sind unter keinen Umständen zu rechtfertigen – auch nicht mit den unbestreitbaren Vorteilen eines Online-Marktplatzes."
Amazon hatte bereits im August 2013 angekündigt, die Preisparität im Marketplace aufzugeben und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für einen Teil der Händler auch schon entsprechend geändert. Da eine Wiederholungsgefahr nicht ausgeschlossen werden konnte und eine Änderung der Vertragsbedingungen nur für einen Teil der Händler tatsächlich umgesetzt wurde, hatte das Bundeskartellamt die Maßnahmen beanstandet. Es war außerdem nicht sichergestellt, dass die Händler die Abschaffung der Preisparitätsklausel auch zur Kenntnis nahmen. Mit den jetzt erfolgten Schritten ist davon auszugehen, dass die Forderungen des Kartellamtes erfüllt sind.
Das Bundeskartellamt hat in diesem Verfahren mit der britischen Wettbewerbsbehörde, Office of Fair Trading, im Rahmen des Netzwerks der Europäischen Wettbewerbsbehörden ECN erfolgreich kooperiert. Die Behörden haben hierdurch eine EU-weite Aufgabe der Preisparität erreicht. (Bundeskartellamt: ra)
Meldungen: Kartellrecht
Kartellrecht und Kartellvergehen
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Überschneidung der Geschäftsfelder
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Bundeskartellamt legt Jahresbericht 2024/25 vor
Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, hat den "Jahresbericht 2024/25" der Behörde vorgestellt. Mundt sagte: "Wettbewerb bleibt der unverzichtbare Treiber unserer marktwirtschaftlichen Ordnung. Wachstum kann nur im offenen Wettbewerb entstehen, der Innovationen fördert und die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft stärkt. Ob Digitalwirtschaft, Benzinpreise oder Lebensmittel - eine nachhaltige und positive Entwicklung gelingt nur, wenn Unternehmen fair und transparent um die besten Lösungen konkurrieren. Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren von Vielfalt, Qualität und fairen Preisen - das ist die Grundlage für eine starke und gerechte Wirtschaft."
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Expertenkreis KI und Wettbewerb
Im Rahmen eines Expertenkreises diskutierte das Bundeskartellamt mit ausgewählten Stakeholdern über Fragen der Künstlichen Intelligenz (KI) mit Blick auf Wettbewerb und Wettbewerbsbeschränkungen. Auf Einladung des Amtes nahmen 14 Vertreterinnen und Vertreter von in Deutschland ansässigen Unternehmen und Verbänden teil. Die Unternehmen bilden zusammen wesentliche Teile der KI-Wertschöpfungskette ab und sind sowohl größeren, etablierten Unternehmen als auch kleineren Unternehmen und Start-ups zuzuordnen. Geleitet wurde die Veranstaltung von dem Präsidenten des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, sowie dem Vizepräsidenten Prof. Dr. Konrad Ost.
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Alternative Carrier sind dünn gesät
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Wettbewerbsimpuls auf dem Briefmarkt
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