Amazon gibt Preisparität endgültig auf
Amazon erfüllt Bedingen des Bundeskartellamtes: Rechtlich verbindliche Streichung der Preisparität aus den Vertragsbedingungen aller Händler, unmissverständliche Mitteilung an die Händler über die Änderung der Bedingungen
Amazon hatte bereits im August 2013 angekündigt, die Preisparität im Marketplace aufzugeben und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für einen Teil der Händler auch schon entsprechend geändert
(18.12.13) - Das Bundeskartellamt hat das Verfahren gegen Amazon wegen der Durchsetzung der Preisparität im Amazon Marketplace eingestellt, nachdem das Unternehmen die Vorgaben des Amtes erfüllt hat. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes sagte: "Vor Einstellung des Verfahrens wollten wir uns vergewissern, dass die Abschaffung der Preisparität auch wirklich sichergestellt ist. Wir haben daher die rechtlich verbindliche Streichung der Preisparität aus den Vertragsbedingungen aller Händler gefordert sowie eine unmissverständliche Mitteilung an die Händler über die Änderung der Bedingungen und des Verhaltens von Amazon zur Durchsetzung der Preisparität. Diese Vorgaben hat Amazon nunmehr erfüllt. Die Umsetzung der Maßnahmen wurde von Amazon-Händlern gegenüber dem Bundeskartellamt ausdrücklich bestätigt. Amazon ist der größte Online-Händler und steht mit den Marketplace-Händlern in einem unmittelbaren Wettbewerbsverhältnis. Preisvorgaben an die eigenen Wettbewerber sind unter keinen Umständen zu rechtfertigen – auch nicht mit den unbestreitbaren Vorteilen eines Online-Marktplatzes."
Amazon hatte bereits im August 2013 angekündigt, die Preisparität im Marketplace aufzugeben und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für einen Teil der Händler auch schon entsprechend geändert. Da eine Wiederholungsgefahr nicht ausgeschlossen werden konnte und eine Änderung der Vertragsbedingungen nur für einen Teil der Händler tatsächlich umgesetzt wurde, hatte das Bundeskartellamt die Maßnahmen beanstandet. Es war außerdem nicht sichergestellt, dass die Händler die Abschaffung der Preisparitätsklausel auch zur Kenntnis nahmen. Mit den jetzt erfolgten Schritten ist davon auszugehen, dass die Forderungen des Kartellamtes erfüllt sind.
Das Bundeskartellamt hat in diesem Verfahren mit der britischen Wettbewerbsbehörde, Office of Fair Trading, im Rahmen des Netzwerks der Europäischen Wettbewerbsbehörden ECN erfolgreich kooperiert. Die Behörden haben hierdurch eine EU-weite Aufgabe der Preisparität erreicht. (Bundeskartellamt: ra)
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