Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Wartung von Sortiermaschinen


Missbrauchsverfahren gegen die Compador Technologies GmbH eingestellt
Bundeskartellamt sah in der Weigerung, Wartungsleistungen weiter zu erbringen, den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung

(18.11.13) - Das Bundeskartellamt hat sein Missbrauchsverfahren gegen die Compador Technologies GmbH, eine Beteiligungsgesellschaft der Deutschen Post AG (DPAG), eingestellt. Das Verfahren war eingeleitet worden, nachdem Compador sich geweigert hatte, einen Vertrag über die Wartung von Sortiermaschinen mit der PostCon Deutschland GmbH, einem Wettbewerber der DPAG, fortzuführen. Compador hat der PostCon nunmehr ein die kartellrechtlichen Anforderungen erfüllendes Angebot zum Abschluss eines neuen Vertrages vorgelegt.

Compador entwickelt, produziert und wartet Sortiermaschinen für alternative Briefdienstleister. Einer der Kunden ist auch das Unternehmen PostCon, die über die TNT Post Deutschland B.V. & Co. KG zur niederländischen PostNL gehört. Ende 2012 erwarb die DPAG eine Minderheitsbeteiligung an der Compador Technologies GmbH und gleichzeitig an der neu gegründeten Compador Dienstleistungen GmbH, die als Konsolidierer neu in den Markt eingetreten ist. Als Konsolidierer bezeichnet man Unternehmen, die Postsendungen von Geschäftskunden einsammeln und in ein Briefzentrum der DPAG zur Zustellung übergeben. In zeitlichem Zusammenhang mit dem Beteiligungserwerb durch die DPAG wurden die Wartungsverträge für die von Compador an PostCon gelieferten Sortiermaschinen gekündigt.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Wir haben in der Weigerung, diese Wartungsleistungen weiter zu erbringen, den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung gesehen. Ohne Wartung drohte eine Situation, in der ein Teil der Briefe nicht mehr hätte sortiert werden können. Zum Teil konnten die Wartungsleistungen ausschließlich von Compador erbracht werden. Das Verfahren konnte nun eingestellt werden, nachdem Compador ein Angebot auf Abschluss eines neuen Vertrages vorgelegt hat. Unter dem Druck des laufenden Verfahrens belieferte Compador PostCon weiter mit Ersatzteilen und führte dringende Wartungsleistungen durch."

Wie dem Bundeskartellamt zwischenzeitlich bekannt wurde, hat sich PostCon, nach Abschluss des Verfahrens aus anderweitigen betriebswirtschaftlichen Erwägungen, gegen den Abschluss eines neuen Wartungsvertrages mit Compador entschieden. (Bundeskartellamt: ra)


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Überschneidung der Geschäftsfelder

    Das Bundeskartellamt hat die Übernahme aller Anteile an der Wurth Pflanzenschutz GmbH (Wurth Pflanzenschutz) durch die ZG Raiffeisen eG (ZG Raiffeisen) freigegeben. Die Wurth Pflanzenschutz verkauft derzeit von ihrem Standort im badischen Appenweier aus Pflanzenschutzmittel, Düngemittel, Saatgut und Bedarfsartikel der Landwirtschaft (wie Pfähle, Netze, Folien, Vliese) - insbesondere an Landwirtinnen und Landwirte. Die ZG Raiffeisen ist ebenfalls auf diesen Geschäftsfeldern tätig.

  • Bundeskartellamt legt Jahresbericht 2024/25 vor

    Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, hat den "Jahresbericht 2024/25" der Behörde vorgestellt. Mundt sagte: "Wettbewerb bleibt der unverzichtbare Treiber unserer marktwirtschaftlichen Ordnung. Wachstum kann nur im offenen Wettbewerb entstehen, der Innovationen fördert und die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft stärkt. Ob Digitalwirtschaft, Benzinpreise oder Lebensmittel - eine nachhaltige und positive Entwicklung gelingt nur, wenn Unternehmen fair und transparent um die besten Lösungen konkurrieren. Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren von Vielfalt, Qualität und fairen Preisen - das ist die Grundlage für eine starke und gerechte Wirtschaft."

  • Expertenkreis KI und Wettbewerb

    Im Rahmen eines Expertenkreises diskutierte das Bundeskartellamt mit ausgewählten Stakeholdern über Fragen der Künstlichen Intelligenz (KI) mit Blick auf Wettbewerb und Wettbewerbsbeschränkungen. Auf Einladung des Amtes nahmen 14 Vertreterinnen und Vertreter von in Deutschland ansässigen Unternehmen und Verbänden teil. Die Unternehmen bilden zusammen wesentliche Teile der KI-Wertschöpfungskette ab und sind sowohl größeren, etablierten Unternehmen als auch kleineren Unternehmen und Start-ups zuzuordnen. Geleitet wurde die Veranstaltung von dem Präsidenten des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, sowie dem Vizepräsidenten Prof. Dr. Konrad Ost.

  • Alternative Carrier sind dünn gesät

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb einer Minderheitsbeteiligung der Deutschen Lufthansa AG (Lufthansa) an der airBaltic Corporation AS (airBaltic) fusionskontrollrechtlich freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die geplante Beteiligung löst auf mehreren Flugverbindungen zwischen deutschen Flughäfen und dem Baltikum erhebliche wettbewerbliche Bedenken aus."

  • Wettbewerbsimpuls auf dem Briefmarkt

    Das Bundeskartellamt hat ein Kartellverwaltungsverfahren gegen Unternehmen der Deutschen Post AG (DPAG) sowie gegen Unternehmen der Max-Ventures-Gruppe aus dem Bereich Briefkonsolidierungsleistungen einstellen können, nachdem die Unternehmen untereinander bestehende gesellschaftsrechtliche Verflechtungen aufgelöst haben. Das Bundeskartellamt hatte das Verfahren im Juli 2023 eingeleitet, um dem Verdacht auf mögliche wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen den Unternehmen nachzugehen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen