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Wartung von Sortiermaschinen


Missbrauchsverfahren gegen die Compador Technologies GmbH eingestellt
Bundeskartellamt sah in der Weigerung, Wartungsleistungen weiter zu erbringen, den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung

(18.11.13) - Das Bundeskartellamt hat sein Missbrauchsverfahren gegen die Compador Technologies GmbH, eine Beteiligungsgesellschaft der Deutschen Post AG (DPAG), eingestellt. Das Verfahren war eingeleitet worden, nachdem Compador sich geweigert hatte, einen Vertrag über die Wartung von Sortiermaschinen mit der PostCon Deutschland GmbH, einem Wettbewerber der DPAG, fortzuführen. Compador hat der PostCon nunmehr ein die kartellrechtlichen Anforderungen erfüllendes Angebot zum Abschluss eines neuen Vertrages vorgelegt.

Compador entwickelt, produziert und wartet Sortiermaschinen für alternative Briefdienstleister. Einer der Kunden ist auch das Unternehmen PostCon, die über die TNT Post Deutschland B.V. & Co. KG zur niederländischen PostNL gehört. Ende 2012 erwarb die DPAG eine Minderheitsbeteiligung an der Compador Technologies GmbH und gleichzeitig an der neu gegründeten Compador Dienstleistungen GmbH, die als Konsolidierer neu in den Markt eingetreten ist. Als Konsolidierer bezeichnet man Unternehmen, die Postsendungen von Geschäftskunden einsammeln und in ein Briefzentrum der DPAG zur Zustellung übergeben. In zeitlichem Zusammenhang mit dem Beteiligungserwerb durch die DPAG wurden die Wartungsverträge für die von Compador an PostCon gelieferten Sortiermaschinen gekündigt.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Wir haben in der Weigerung, diese Wartungsleistungen weiter zu erbringen, den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung gesehen. Ohne Wartung drohte eine Situation, in der ein Teil der Briefe nicht mehr hätte sortiert werden können. Zum Teil konnten die Wartungsleistungen ausschließlich von Compador erbracht werden. Das Verfahren konnte nun eingestellt werden, nachdem Compador ein Angebot auf Abschluss eines neuen Vertrages vorgelegt hat. Unter dem Druck des laufenden Verfahrens belieferte Compador PostCon weiter mit Ersatzteilen und führte dringende Wartungsleistungen durch."

Wie dem Bundeskartellamt zwischenzeitlich bekannt wurde, hat sich PostCon, nach Abschluss des Verfahrens aus anderweitigen betriebswirtschaftlichen Erwägungen, gegen den Abschluss eines neuen Wartungsvertrages mit Compador entschieden. (Bundeskartellamt: ra)


Meldungen: Kartellrecht

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