Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Herstellung von Haushaltsmehl


Bundeskartellamt gab den Erwerb der Mehl-Marken "Diamant" und "Goldpuder" durch GoodMills Deutschland frei
Von dem Zusammenschluss betroffen ist das Produkt Haushaltsmehl, d.h. Mehl in Kleinpackungen, das über den Lebensmitteleinzelhandel (LEH) an Endverbraucher verkauft wird

(30.07.15) - Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb der Haushaltsmehl-Marken "Diamant" und "Goldpuder" durch GoodMills Deutschland nach intensiven Marktermittlungen freigegeben. Die Markenrechte und sonstigen Rechte und Forderungen aus Markenlizenzverträgen werden von der PMG Premium Mühlen Gruppe veräußert. Zwischen den beiden Unternehmen besteht hinsichtlich der Marke "Diamant" bereits seit den 60er Jahren eine vertraglich vereinbarte Markenteilung, sodass Goodmills das entsprechende Markenmehl schon heute im Norden und Osten Deutschlands vertreibt.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Zwar wird GoodMills Deutschland durch den Zusammenschluss ihre bereits bestehende Marktführung bei Haushaltsmehl insbesondere im Bereich der Markenprodukte weiter ausbauen. Nach den Ermittlungen des Bundeskartellamtes besteht bei diesem Commodity-Produkt jedoch ausreichender Wettbewerbsdruck, der verhindert, dass GoodMills nach dem Zusammenschluss über unkontrollierbare Verhaltensspielräume verfügt."

Von dem Zusammenschluss betroffen ist das Produkt Haushaltsmehl, d.h. Mehl in Kleinpackungen, das über den Lebensmitteleinzelhandel (LEH) an Endverbraucher verkauft wird. Haushaltsmehl wird unter Herstellermarken und unter Handelsmarken vertrieben, so dass sich hier die Frage stellte, ob diese jeweils eigenständige sachliche Märkte darstellen oder einem gemeinsamen Markt angehören. Im Hinblick auf das Verbraucherverhalten und die Austauschbarkeit auf Seiten der direkten Abnehmer des LEH waren die Ermittlungsergebnisse nicht eindeutig. Wesentliche Hersteller produzieren sowohl Handels- als auch Herstellermarkenmehl. Zudem hat der Absatz von Handelsmarken in den vergangenen Jahren zu Lasten der Markenprodukte stark zugenommen. Dies gab den Ausschlag dafür, im Ergebnis von einem einheitlichen Markt für Haushaltsmehl auszugehen, der räumlich das gesamte Bundesgebiet umfasst. Ob konventionelles Haushaltsmehl und Bio-Mehl, das erhebliche Zuwachsraten verzeichnet, einem gemeinsamen Markt angehören, konnte offen gelassen werden.

Der Marktanteil von GoodMills bei Haushaltsmehl liegt auch nach dem Zusammenschluss noch unterhalb von 40 Prozent. Für den LEH als Abnehmer von Haushaltsmehl gibt es hinreichende Bezugsalternativen. Darüber hinaus sind in Deutschland auch noch freie Produktionskapazitäten für die Herstellung von Haushaltsmehl verfügbar. (Bundeskartellamt: ra)


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Compliance-Maßnahmen müssen gelebt werden

    Das Bundeskartellamt hat gegen die Sennheiser electronic SE & Co. KG mit Sitz in Wedemark, die Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbH mit Sitz in Wedemark sowie drei verantwortlich handelnde Mitarbeitende Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp sechs Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Unter der Marke "Sennheiser" werden hochwertige Produkte im Bereich der Unterhaltungselektronik produziert und vertrieben.

  • Schwerpunkt im Rüstungsbereich

    Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.

  • Kartellrechtliches Instrument des § 32f Abs. 3 GWB

    Das Bundeskartellamt macht im Bereich des Kraftstoffgroßhandels erstmals Gebrauch von dem 2023 in Kraft getretenen neuen Wettbewerbsinstrument (§ 32f Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB). Die Behörde hat ein Verfahren eingeleitet, um in einem ersten Schritt zu prüfen, ob im Kraftstoffgroßhandel eine erhebliche und dauerhafte Störung des Wettbewerbs vorliegt. Sollte sich dies bestätigen, könnte das Bundeskartellamt zielgerichtete Maßnahmen erwägen, um diese Störungen abzustellen.

  • Langfristiger Liefer- und Kooperationsvertrag

    Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der Harry-Brot GmbH freigegeben, die Großbäckerei Bergkirchen der Glockenbrot Bäckerei GmbH & Co. OHG zu übernehmen und mit der REWE-Gruppe zwei Gemeinschaftsunternehmen zu gründen. Der Brot- und Backwarenproduzent Glockenbrot ist bislang Teil der REWE-Gruppe.

  • Bedeutende Wettbewerber in allen Bereichen

    Das Bundeskartellamt hat den Einstieg der UniCredit S.p.A., Mailand (Italien), bei der Commerzbank AG, Frankfurt am Main, unter fusionsrechtlichen Gesichtspunkten freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Schon durch den angemeldeten Minderheitserwerb kommt es zu einer Stärkung der Marktposition der UniCredit im Privat- und Firmenkundengeschäft in Deutschland. Wir haben uns deshalb die besonders betroffenen Finanzdienstleistungen intensiv angesehen. In allen Bereichen sind weitere bedeutende Wettbewerber tätig, weshalb das Vorhaben freizugeben war."

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen