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Herstellung von Haushaltsmehl


Bundeskartellamt gab den Erwerb der Mehl-Marken "Diamant" und "Goldpuder" durch GoodMills Deutschland frei
Von dem Zusammenschluss betroffen ist das Produkt Haushaltsmehl, d.h. Mehl in Kleinpackungen, das über den Lebensmitteleinzelhandel (LEH) an Endverbraucher verkauft wird

(30.07.15) - Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb der Haushaltsmehl-Marken "Diamant" und "Goldpuder" durch GoodMills Deutschland nach intensiven Marktermittlungen freigegeben. Die Markenrechte und sonstigen Rechte und Forderungen aus Markenlizenzverträgen werden von der PMG Premium Mühlen Gruppe veräußert. Zwischen den beiden Unternehmen besteht hinsichtlich der Marke "Diamant" bereits seit den 60er Jahren eine vertraglich vereinbarte Markenteilung, sodass Goodmills das entsprechende Markenmehl schon heute im Norden und Osten Deutschlands vertreibt.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Zwar wird GoodMills Deutschland durch den Zusammenschluss ihre bereits bestehende Marktführung bei Haushaltsmehl insbesondere im Bereich der Markenprodukte weiter ausbauen. Nach den Ermittlungen des Bundeskartellamtes besteht bei diesem Commodity-Produkt jedoch ausreichender Wettbewerbsdruck, der verhindert, dass GoodMills nach dem Zusammenschluss über unkontrollierbare Verhaltensspielräume verfügt."

Von dem Zusammenschluss betroffen ist das Produkt Haushaltsmehl, d.h. Mehl in Kleinpackungen, das über den Lebensmitteleinzelhandel (LEH) an Endverbraucher verkauft wird. Haushaltsmehl wird unter Herstellermarken und unter Handelsmarken vertrieben, so dass sich hier die Frage stellte, ob diese jeweils eigenständige sachliche Märkte darstellen oder einem gemeinsamen Markt angehören. Im Hinblick auf das Verbraucherverhalten und die Austauschbarkeit auf Seiten der direkten Abnehmer des LEH waren die Ermittlungsergebnisse nicht eindeutig. Wesentliche Hersteller produzieren sowohl Handels- als auch Herstellermarkenmehl. Zudem hat der Absatz von Handelsmarken in den vergangenen Jahren zu Lasten der Markenprodukte stark zugenommen. Dies gab den Ausschlag dafür, im Ergebnis von einem einheitlichen Markt für Haushaltsmehl auszugehen, der räumlich das gesamte Bundesgebiet umfasst. Ob konventionelles Haushaltsmehl und Bio-Mehl, das erhebliche Zuwachsraten verzeichnet, einem gemeinsamen Markt angehören, konnte offen gelassen werden.

Der Marktanteil von GoodMills bei Haushaltsmehl liegt auch nach dem Zusammenschluss noch unterhalb von 40 Prozent. Für den LEH als Abnehmer von Haushaltsmehl gibt es hinreichende Bezugsalternativen. Darüber hinaus sind in Deutschland auch noch freie Produktionskapazitäten für die Herstellung von Haushaltsmehl verfügbar. (Bundeskartellamt: ra)


Meldungen: Kartellrecht

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