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Tätigkeiten der Wettbewerbsaufsicht


Bundeskartellamt veröffentlicht Unterrichtsmaterialien zum Thema "Wettbewerb"
Kartellrecht sehr gut eignet, Grundbegriffe aus der Wirtschaftswelt auf spannende Art und Weise zu vermitteln

(31.07.15) - Das Bundeskartellamt hat eine Unterrichtsmappe zum Thema "Wettbewerbsaufsicht in Deutschland" veröffentlicht. Zusammen mit einer umfangreichen Link-Sammlung zu anschaulichen Video- und Audio-Beiträgen richtet sie sich an Schüler, die Interesse an dem Thema Wirtschaft und Wettbewerb haben. Lehrer können die Unterrichtsmappe nutzen, um in ihrem Wirtschafts- und Sozialkundeunterricht anschaulich und praxisorientiert zu vermitteln, welche Bedeutung dem Wettbewerb in unserer Wirtschaftsordnung zukommt und welche Rahmenbedingungen der Staat setzt, um ihn zu schützen.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Mit den Unterrichtsmaterialien und der Link-Sammlung wollen wir einen kleinen Beitrag dazu leisten, dass dem Thema Wirtschaft in der Schule ein größerer Stellenwert eingeräumt wird. In Unterrichtsbesuchen und Lehrerfortbildungen, die wir anbieten, haben wir oft feststellen können, dass sich das Thema Kartellrecht sehr gut eignet, Grundbegriffe aus der Wirtschaftswelt auf spannende Art und Weise zu vermitteln."

Die Unterrichtsmappe behandelt die folgenden Themen:

>> Wozu brauchen wir Wettbewerb?
>> Braucht freier Wettbewerb Regeln?
>> Wie verfolgt das Bundeskartellamt Kartelle?
>> Wieso kontrolliert das Bundeskartellamt Fusionen?
>> Was ist der Zweck der Missbrauchsaufsicht?
>> Schutz des Wettbewerbs in der Europäischen Union

Die Mappe wurde vom Bundeskartellamt in Zusammenarbeit mit Fachlehrern erarbeitet und besteht aus insgesamt sechs Arbeitsblättern und dazu gehörigen Aufgabenblättern. Jedes Arbeitsblatt erläutert einen eigenen Bereich und gibt einen Einblick in die Organisation und Tätigkeiten der Wettbewerbsaufsicht anhand von Fallbeispielen aus der Praxis. Die Unterlagen enthalten vertiefende Aufgaben mit Lösungsskizzen sowie Diskussionsanregungen für das jeweilige Themengebiet. Darüber hinaus kann mit zwei Klassenraumexperimenten den Schülern vermittelt werden, wie sich Marktpreise im Wettbewerb bilden und wie die Kronzeugenregelung in der Kartellverfolgung funktioniert. (Bundeskartellamt: ra)


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Alternative Carrier sind dünn gesät

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb einer Minderheitsbeteiligung der Deutschen Lufthansa AG (Lufthansa) an der airBaltic Corporation AS (airBaltic) fusionskontrollrechtlich freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die geplante Beteiligung löst auf mehreren Flugverbindungen zwischen deutschen Flughäfen und dem Baltikum erhebliche wettbewerbliche Bedenken aus."

  • Wettbewerbsimpuls auf dem Briefmarkt

    Das Bundeskartellamt hat ein Kartellverwaltungsverfahren gegen Unternehmen der Deutschen Post AG (DPAG) sowie gegen Unternehmen der Max-Ventures-Gruppe aus dem Bereich Briefkonsolidierungsleistungen einstellen können, nachdem die Unternehmen untereinander bestehende gesellschaftsrechtliche Verflechtungen aufgelöst haben. Das Bundeskartellamt hatte das Verfahren im Juli 2023 eingeleitet, um dem Verdacht auf mögliche wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen den Unternehmen nachzugehen.

  • Zusammenschluss musste freigeben werden

    Das Bundeskartellamt hat die Übernahme aller Anteile an der Medienholding Süd durch die Neue Pressegesellschaft freigegeben. Die Medienholding Süd ist derzeit Teil der Südwestdeutsche Medienholding (SWMH) und verlegt regionale Tageszeitungen in Baden-Württemberg, insbesondere die "Stuttgarter Zeitung" sowie den "Schwarzwälder Boten". Die Neue Pressegesellschaft verlegt ebenfalls regionale Tageszeitungen, in Baden-Württemberg insbesondere die "Südwest Presse". Beide Unternehmen verbreiten darüber hinaus Anzeigenblätter und sind an privaten Radiosendern beteiligt.

  • Kein Verfahren gegen die DFL

    Das Bundeskartellamt hat den Deutsche Fußball Liga e.V. (DFL) und die im Verfahren beigeladenen Vereine und Investoren über seine vorläufige kartellrechtliche Bewertung der 50+1-Regel und ihrer Anwendungspraxis informiert. Das Amt hat auch unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Sportkartellrecht keine grundlegenden Bedenken gegen die 50+1-Regel. Das Ziel der Vereinsprägung und der Mitgliederpartizipation ist geeignet, eine Ausnahme von kartellrechtlichen Verboten zu rechtfertigen.

  • Austauschbarkeit der Produkte

    Das Bundeskartellamt hat die geplante Übernahme des Automobil-Ethernet-Geschäfts der amerikanischen Marvell Technology, Inc. (Marvell) durch die Infineon Technologies AG (Infineon) freigegeben. Die Ethernet-Komponenten von Marvell werden vor allem für die Übertragung von Daten innerhalb des Netzwerks von softwaredefinierten Fahrzeugen (Software-defined Vehicles, SDVs) verwendet.

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